Das in der Begründung der Vorlage Nr. 2019/3263 vorgestellte Konzept wurde geändert und ist in der geänderten Fassung (s. Anlage) Grundlage des Beschlussentwurfes.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Bei der Vorberatung der Ursprungsvorlage Nr. 2019/3263 in der Sitzung des Hauptausschusses am 20.11.2019 wurde um folgende Überarbeitung des Konzeptes zur Vergabe des „Heimat-Preises“ der Stadt Leverkusen für die Jahre 2020 bis 2022 gebeten:
- genauere Definition der Kriterien zur Preisvergabe,
- Erweiterung der Jury um ein bis zwei Personen aus der Stadtgesellschaft, z.B. der/des Vorsitzenden des Integrationsrates,
- drei Preise mit gestaffelten Dotierungen von 7.000, 5.000 und 3.000 Euro statt eines Preises von 15.000 Euro.
Herr Oberbürgermeister Richrath sagte zu, die vorgeschlagenen Änderungen noch in die Vorlage aufzunehmen. Daraufhin wurde die Vorlage einstimmig in den Rat am 16.12.2019 vertagt.
Bezüglich der Kriterien zur Preisvergabe schlägt die Verwaltung nach nochmaliger Prüfung vor, keine Änderungen vorzunehmen, sondern es bei der offenen Formulierung (s. Vorlage Nr. 2019/3263) zu belassen, damit eine vielfältige und einfache Antragstellung ermöglicht wird.
Das in der Begründung der Ursprungsvorlage Nr. 2019/3263 vorgestellte Konzept wird wie folgt angepasst:
- Die Jury zur Vergabe des Preises setzt sich zusammen aus:
·
der
Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister, der Dezernentin/des Dezernenten für
Bürger, Umwelt und Soziales sowie für Schulen, Kultur, Jugend und Sport,
·
je
einer Vertreterin/einem Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen,
·
der
Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Integrationsrates,
·
einer
Vertreterin/einem Vertreter von Radio Leverkusen sowie
·
der
Projektleitung im Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke.
- In den Jahren 2020 bis 2022 wird der „Heimat-Preis“ in Höhe von 15.000 Euro in den Staffelungen 7.000 Euro (1. Preis), 5.000 Euro (2. Preis) und 3.000 Euro (3. Preis) vergeben.
Gibt es nur zwei Preisträger, werden 8.500 Euro (1. Preis) und 6.500 Euro (2. Preis) vergeben. Bei nur einem Preisträger erhält dieser die volle Summe von 15.000 Euro.
Im Übrigen gelten die sonstigen Konzeptbedingungen der Vorlage Nr. 2019/3263.
Das so überarbeitete Konzept ist in der Anlage beigefügt.