Betreff
Wirkungsorientierte Steuerung der Leverkusener Seniorenarbeit
- Bericht der Wirkungsperiode des Jahres 2019
Vorlage
2019/3334
Aktenzeichen
wi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Finanzierung der neu eingeführten Wirkungspakete kann bis zum Ende der Wirkungsperiode weitergeführt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die Förderung der neu eingerichteten Wirkungspakete, abhängig von der erzielten Wirkung, der Resonanz bei den Zielgruppen und den Controllinggesprächen mit den jeweiligen Wirkungspartnern jährlich - bis zum Ablauf der Wirkungsperiode - zu verlängern.

 

4.    Die Auszahlung der Haushaltsmittel für die Jahre 2020 bis 2023 erfolgt gemäß den abgeschlossenen Wirkungsvereinbarungen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Lünenbach

Begründung:

 

Der Fachbereich Soziales fördert die Wirkungsorientierte Steuerung der Leverkusener Seniorenarbeit - wie mit der Vorlage Nr. 2018/2514 vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren am 12.11.2018 und vom Rat am 10.12.2018 beschlossen - mit insgesamt 650.000 €/Jahr für die Jahre 2019 bis 2023. In der Vorlage wurden vier neue Projekte zunächst nur mit einer einjährigen Anschubfinanzierung für das 2019 bedacht, um entsprechend auf deren Entwicklung reagieren zu können.

 

Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Träger, Wirkungspakete und Beträge:

 

ASB                Zuhause alt werden in Wiesdorf                                      9.000 €,

AWO               Aufbau Seniorenarbeit Hitdorf                                          7.000 €,

SkF                 Café „Hereinspaziert“, Neue Bahnstadt Opladen          7.000 €,

SkM                Männer in Rente – Herausforderung und Chance       7.000 €.

 

Die Wirkungspakete wurden durch den Fachbereiches Soziales eng begleitet. Aus fachlicher Sicht wurden diese vier Wirkungspakete in 2019 gut angenommen bzw. befinden sich in einer positiven Entwicklungsphase, sodass eine weitere Finanzierung der Wirkungspakete auch in 2020 bzw. dauerhaft sinnvoll erscheint.

 

Um innerhalb der Förderperiode bis zum Jahre 2023 flexibel auf Veränderungen eingehen zu können, macht es Sinn, dass die Verwaltung ermächtigt wird, die Förderung der o. g. Wirkungspakete, abhängig von der erzielten Wirkung, der Resonanz bei den Zielgruppen und den Controllinggesprächen mit den jeweiligen Wirkungspartnern jährlich zu verlängern. Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren soll darüber berichtet werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Willich / FB 50 / Tel. 406 - 5000

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

IA 500005150107 / PN 0515 / Sachkonto 525800 / FiPo 720000

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine, da die unterjährigen Mittel bereits im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt sind und die Mittel für 2020 bis 2023 Bestandteil der Mitteanmeldung sind.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]