Beschlussentwurf:
Der Zügigkeitserhöhung von einzügig auf zweizügig des Bildungsgangs "Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ am städtischen Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung zum 01.08.2020 wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Das Berufskolleg
für Wirtschaft und Verwaltung bietet seit dem Schuljahr 2019/2020 den dualen
Bildungsgang „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ an. Im ersten Jahr erfolgte
das Angebot einzügig. Fachkräfte für Schutz und Sicherheit werden gemeinsam mit
Servicekräften für Schutz und Sicherheit unterrichtet.
Die Schule teilt
mit, dass diverse Betriebe ihre Bereitschaft signalisierten, bei geeigneten
Kandidaten bis zu 50 Auszubildende anmelden zu wollen. Darüber hinaus wurde im
Rahmen des Tags der offenen Tür eine erhöhte Resonanz seitens der Elternschaft
und der Schülerinnen und Schüler festgestellt, sodass die angegebenen
Anmeldezahlen als realistisch eingeschätzt werden können.
Durch den
Rückgang der Schülerzahlen in anderen Bildungsgängen stehen die räumlichen
Ressourcen zur Verfügung.
Fachkräfte für
Schutz und Sicherheit sind in Zeiten des Strukturwandels von Produktion zur
Dienstleistung als ein regionales Ausbildungsangebot zukunftsfähig. Die
Nachfrage hat sich insbesondere nach qualifizierten Fachkräften erhöht. Die
Fachkräfte arbeiten in privaten Sicherheitsdiensten oder im öffentlichen
Dienst. Dort übernehmen sie Aufgaben wie Personen-, Werk- oder Objektschutz.
Darüber hinaus können sie in Notruf- und Serviceleitstellen arbeiten und im
Revier- und Streifendienst eingesetzt werden.
Zwar existiert
ein entsprechendes Angebot am Hans-Böckler-Berufskolleg in Köln – Deutz; die
entsprechenden Auswirkungen hieraus werden seitens der Bezirksregierung
geprüft. Nach hiesigen Erkundigungen bei den Leverkusenern Ausbildungsbetrieben
gibt es ein großes Interesse. Es betrifft vor allem Betriebe, die neu in die
Ausbildung einsteigen wollen bzw. im Rahmen der Einführung erstmalig
Ausbildungsplätze geschaffen haben. Insoweit kann eine „Abwanderung“ verneint
werden. Vielmehr wird der Ausbildungsmarkt durch das erweiterte Angebot
stimuliert und neue, zusätzliche Ausbildungsverträge können geschlossen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Demmer / FB 40 / 406-4019
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund von
verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Abgabefrist für die Vorlage nicht
eingehalten werden. Eine Beratung und Beschlussfassung der Vorlage noch in
diesem Sitzungsturnus wird jedoch für notwendig angesehen, um die weiteren
Schritte termingerecht durchführen zu können. Zum einen benötigt die
Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde die Beschlussfassung für die weitere
Entscheidung, zum anderen ist eine frühestmögliche Klarheit wichtig für die
Schule, damit möglichst alle Anmeldungen zum neuen Schuljahr Berücksichtigung
finden.