Betreff
Leitfaden zur Ausstattung der Leverkusener Schulen mit Informationstechnologien/digitalen Medien
Vorlage
2020/3376
Aktenzeichen
SG 4-ei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Schulausschuss nimmt den Leitfaden zur Ausstattung der Leverkusener Schulen mit Informationstechnologien/digitalen Medien zur Kenntnis und stimmt den Intentionen zu, die mit dem Leitfaden verfolgt werden.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Leitfaden zur Ausstattung der Leverkusener Schulen mit Informationstechnologien/digitalen Medien im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, den Fördermitteln aus den Projekten „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ und „DigitalPakt Schule NRW“ sowie mit ggf. zur Verfügung stehenden Drittmitteln umzusetzen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft ist schon längst im Alltag angekommen und hat auch vor dem Lernen mit Medien keinen Halt gemacht. Die Stadt Leverkusen hat bereits frühzeitig erkannt, dass die Medienbildung in den Schulen nur auf der Basis einer verlässlich verfügbaren und funktionierenden schulischen Infrastruktur funktionieren kann. Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist die Bereitstellung einer „am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierten Sachausstattung“ eine Pflichtaufgabe des Schulträgers.

 

Die Fundamente einer solchen Ausstattung in den Leverkusener Schulen sind:

 

  • eine moderne interne Vernetzung der Schulstandorte, einschließlich der Bereitstellung eines flächendeckenden und wartungsfreien WLANs,
  • eine breitbandige Anbindung der Schulen an das Rechenzentrum der Stadt Leverkusen sowie die Zentralisierung der Serverdienste,
  • schnelle und stabile Internetzugänge,
  • eine hochwertige Geräteausstattung und
  • digitale Lernmittel, Software und sonstige digitale Lernwerkzeuge.

 

Darüber hinaus ist ein professionell organisierter Support ein unverzichtbarer Baustein.

 

Der Leitfaden zur Ausstattung der Leverkusener Schulen mit Informationstechnologien/digitalen Medien greift die o. g. Eckpunkte auf. Er zeigt, welche Angebote, Perspektiven und Lösungen für die städtischen Schulen zur Verfügung stehen. Ein zentraler Punkt ist hierbei die Zentralisierung der Serverdienste, mit dem Ziel, die Schulen weitestgehend vom Support der Anlagen zu befreien.

 

Darüber hinaus zeigt der Leitfaden auf, in welchem technischen Rahmen sich Schulen bei ihren Überlegungen zur Entwicklung bzw. zur Weiterentwicklung ihres Medienkonzeptes bewegen können, ohne dabei Spielräume für individuelle Entwicklungen der einzelnen Schule zu versperren. Die Umsetzung des Leitfadens wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, den Fördermitteln aus den Projekten „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ und „DigitalPakt Schule NRW“ sowie mit ggf. zur Verfügung stehenden Drittmitteln realisiert.

 

Die Verwaltung wird im Rahmen der jeweiligen Mittelanmeldungen darlegen, welcher Finanzrahmen zur Verfügung stehen muss und wie Entwicklungen in den Folgejahren realisiert werden können.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Eiteneuer, FB 40, 406 - 4071

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um zeitnah einen Antrag auf Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem „DigitalPakt Schule NRW“ beantragen zu können, ist eine Entscheidung noch in diesem Sitzungsturnus erforderlich.