Beschlussentwurf:
1.
Der Schulausschuss nimmt den Leitfaden zur
Ausstattung der Leverkusener Schulen mit Informationstechnologien/digitalen
Medien zur Kenntnis und stimmt den Intentionen zu, die mit dem Leitfaden
verfolgt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Leitfaden zur Ausstattung der Leverkusener Schulen mit Informationstechnologien/digitalen Medien im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, den Fördermitteln aus den Projekten „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ und „DigitalPakt Schule NRW“ sowie mit ggf. zur Verfügung stehenden Drittmitteln umzusetzen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Die zunehmende Digitalisierung der
Gesellschaft ist schon längst im Alltag angekommen und hat auch vor dem Lernen
mit Medien keinen Halt gemacht. Die Stadt Leverkusen hat bereits frühzeitig
erkannt, dass die Medienbildung in den Schulen nur auf der Basis einer
verlässlich verfügbaren und funktionierenden schulischen Infrastruktur
funktionieren kann. Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist die Bereitstellung einer „am
allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierten
Sachausstattung“ eine Pflichtaufgabe des Schulträgers.
Die Fundamente einer solchen Ausstattung in
den Leverkusener Schulen sind:
- eine moderne
interne Vernetzung der Schulstandorte, einschließlich der Bereitstellung
eines flächendeckenden und wartungsfreien WLANs,
- eine
breitbandige Anbindung der Schulen an das Rechenzentrum der Stadt
Leverkusen sowie die Zentralisierung der Serverdienste,
- schnelle und
stabile Internetzugänge,
- eine
hochwertige Geräteausstattung und
- digitale
Lernmittel, Software und sonstige digitale Lernwerkzeuge.
Darüber hinaus ist ein professionell
organisierter Support ein unverzichtbarer Baustein.
Der Leitfaden zur Ausstattung der
Leverkusener Schulen mit Informationstechnologien/digitalen Medien greift die
o. g. Eckpunkte auf. Er zeigt, welche Angebote, Perspektiven und Lösungen für
die städtischen Schulen zur Verfügung stehen. Ein zentraler Punkt ist hierbei
die Zentralisierung der Serverdienste, mit dem Ziel, die Schulen weitestgehend
vom Support der Anlagen zu befreien.
Darüber hinaus zeigt der Leitfaden auf, in welchem technischen Rahmen sich Schulen bei ihren Überlegungen zur Entwicklung bzw. zur Weiterentwicklung ihres Medienkonzeptes bewegen können, ohne dabei Spielräume für individuelle Entwicklungen der einzelnen Schule zu versperren. Die Umsetzung des Leitfadens wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, den Fördermitteln aus den Projekten „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ und „DigitalPakt Schule NRW“ sowie mit ggf. zur Verfügung stehenden Drittmitteln realisiert.
Die Verwaltung
wird im Rahmen der jeweiligen Mittelanmeldungen darlegen, welcher Finanzrahmen
zur Verfügung stehen muss und wie Entwicklungen in den Folgejahren realisiert
werden können.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Eiteneuer, FB 40, 406 - 4071
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um zeitnah einen Antrag auf Bereitstellung von Finanzmitteln aus dem „DigitalPakt Schule NRW“ beantragen zu können, ist eine Entscheidung noch in diesem Sitzungsturnus erforderlich.