Beschlussentwurf:
Der Bericht über die geleistete Arbeit im Bereich Schuldnerberatung im Jahr 2009/10 wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Ausgangssituation
Mit der Vorlage Nr. R 117/16. TA vom 07.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Schuldnerberatungsstellen Verträge abzuschließen, in denen die Arbeitsverteilung, Finanzierung und die Wirkungen der Arbeit geregelt werden.
Durch eine Kooperation der Schuldnerberatungsstellen mit der Arbeitsgemeinschaft Leverkusen (AGL) und der Stadtverwaltung Fachbereich Soziales soll nicht nur ein intensiver Austausch über den Beratungsstand stattfinden, sondern auch die Wirkungen der Schuldnerberatung in Qualitätszirkeln laufend beobachtet und weiterentwickelt werden.
Im April 2005 wurden mit den drei vorhandenen Schuldnerberatungsstellen
- Sozialdienst Kath. Männer
- Diakonisches Werk
- Arbeiterwohlfahrt
Wirkungsvereinbarungen abgeschlossen.
Aktueller Anlass
Gem. § 5 der Wirkungsvereinbarungen ist zwischen den Schuldnerberatungsstellen und der Stadt ein regelmäßiges Berichtswesen vorgegeben.
Über die aktuelle Entwicklung der Arbeit soll jährlich dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren berichtet werden.
In diesem Jahr steht im Vordergrund:
- Methoden der Beratung
(Erstberatung, Gruppenarbeit, Einzelfallhilfe, Einsatz von Ehrenamtlern)
- aktuelle Situation (Pfändungsschutzkonto, Wartezeiten)
In der Sitzung wird von den Schuldnerberatungsstellen anhand der beiliegenden Unterlagen ein kurzer mündlicher Bericht zur Tätigkeit erstattet. Es werden zum gesamten Bereich Schuldnerberatung Fragen beantwortet und Anregungen entgegengenommen.