Beschlussentwurf:
1. Abberufungen
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt nach Maßgabe der Begründung gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die folgenden Abberufungen aus Organen von Unternehmen und Einrichtungen:
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Unternehmen/ Einrichtung |
Organ |
Funktion |
Name |
a)
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JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH
(JSL) |
Gesellschafter-versammlung |
Stellvertretendes Mitglied |
Herr Heinz-Jürgen Pröpper |
b)
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Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) |
Verwaltungsrat |
Mitglied |
Herr Rouven Kaufmann |
2.
Neubestellungen
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt nach Maßgabe der Begründung nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW die folgenden Bestellungen in Organe von Unternehmen und Einrichtungen:
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Unternehmen/ Einrichtung |
Organ |
Funktion |
Name |
a) a) |
Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen |
Trägerversammlung |
Stellvertretendes Mitglied |
Herr Jannik Klein |
b)
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JSL |
Gesellschafter-versammlung |
Mitglied und |
Herr Heinz-Jürgen Pröpper |
c)
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JSL |
Gesellschafter-versammlung |
Stellvertretendes Mitglied |
Herr René Mayer |
d)
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Klinikum Leverkusen gGmbH |
Aufsichtsrat |
Stellvertretendes Mitglied |
Ratsherr Tim Feister |
e)
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TBL |
Verwaltungsrat |
Mitglied |
Herr Jannik Michael Loose |
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Herr Dietrich Volberg ist am 17.12.2019 verstorben. Er war stellvertretender Vorsitzender, Mitglied und stellvertretendes Mitglied in Organen von Unternehmen und Einrichtungen. Diese Positionen sind neu zu besetzen.
Trägerversammlung Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
2. a)
Die Trägerversammlung des Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen besteht aus 8 Vertreterinnen/Vertretern, die je zur Hälfte durch die Stadt Leverkusen und die Agentur für Arbeit entsandt werden. Aus § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Trägerversammlung, wonach ein Mitglied der Trägerversammlung im Verhinderungsfall vor der Sitzung einen Vertreter benachrichtigen muss, ergibt sich die Notwendigkeit, auch stellvertretende Mitglieder zu bestellen.
Nach Mitteilung der CDU-Fraktion vom 22.01.2020 soll als neues stellvertretendes Mitglied Herr Jannik Klein bestellt werden.
Gesellschafterversammlung JSL
1. a) und 2. b) und c)
Gem. § 10 des
Gesellschaftsvertrages der JSL bestimmt der Rat den Vorsitzenden bzw.
stellvertretenden Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung aus dem Kreise der
Mitglieder der Gesellschafterversammlung.
Nachfolger als Mitglied der Gesellschafterversammlung und stellvertretender Vorsitzender soll nach Mitteilung der CDU-Fraktion vom 09.01.2020 das bisherige stellvertretende Mitglied Heinz-Jürgen Pröpper werden. Als neues stellvertretendes Mitglied soll Herr René Mayer bestellt werden.
Aufsichtsrat Klinikum gGmbH
2. d)
Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern: acht vom Rat zu bestimmende Vertreter, der Oberbürgermeister und die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen oder zwei vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen und fünf Vertreter der Arbeitnehmerschaft. Ersatzwahlen gelten für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds oder Stellvertreters.
Nach Mitteilung der CDU-Fraktion vom 22.01.2020 soll als neues stellvertretendes Mitglied Ratsherr Tim Feister bestellt werden.
Verwaltungsrat TBL
1. b) und 2. e)
Der Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) besteht aus dem vorsitzenden Mitglied, dem stellvertretend vorsitzenden Mitglied und 13 weiteren Mitgliedern, für die Vertreterinnen/Vertreter bestellt werden.
Mit Mail vom 11.12.2019 hat Herr Rouven Kaufmann mitgeteilt, dass er sein Mandat im Verwaltungsrat der TBL niederlegt. Gemäß Mitteilung der Ratsgruppe DIE LINKE.LEV soll Herr Jannik Michael Loose dieses Mandat übernehmen.