- Grundsatzbeschluss Realschule Am Stadtpark
- Sanierungs- und Ausbaukonzept
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:
1. Das Sanierungs- und Ausbaukonzept zum
Gesamtstandort Realschule Am Stadtpark wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Planungen hinsichtlich einer Sanierung und Weiterentwicklung der Realschule Am
Stadtpark fortzuführen und entsprechende Mittel für die folgenden
Haushaltsjahre einzuplanen.
Leverkusen, 25.03.2020
gezeichnet:
Richrath BM Marewski Rh. Ippolito
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Bei der Realschule Am Stadtpark handelt es sich um eine 5-zügige Realschule im Stadtteil Wiesdorf. Die Schule ist eine Schule des Gemeinsamen Lernens, unterrichtet also inklusive Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.
Aufgrund eines Schulkonferenzbeschlusses der Schule beauftragte der Rat der Stadt Leverkusen die Verwaltung mit Beschluss vom 07.05.2018 (Vorlage Nr. 2018/2178), eine Konzeption zur Umsetzung des Ganztages an der Realschule zu erarbeiten. Die Einrichtung des gebundenen Ganztagsunterrichtes bedingt, dass eine Mensa und angemessene Freizeiträume am Standort zur Verfügung stehen. Dies lässt sich nur unter Hinzuziehung des „Glaspalastes“ realisieren. Dort könnte nach Auszug der KHS Im Hederichsfeld eine Küche mit Speiseraum entstehen.
Da das Gebäude der Realschule Am Stadtpark zusätzlich stark sanierungsbedürftig ist, ist eine Gesamtüberplanung des Standortes in diesem Zusammenhang sinnvoll. Die Klassenräume sind größtenteils sehr klein, die Fachräume sind erneuerungsbedürftig und es fehlen Räume für den differenzierten Unterricht im Rahmen der Integration und Inklusion. Außerdem werden durch die Einrichtung von multiprofessionellen Teams zusätzliche Raumfunktionen benötigt, wie beispielsweise ein Büro für die Schulsozialarbeit oder für die Berufsberatung. Insgesamt entsprechen der Zustand und die Aufteilung der Räume nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen, modernen Unterricht. Jegliche bauliche Maßnahme wird dadurch erschwert, dass im Gebäude Asbest in Putz- und Spachtelmasse nachgewiesen wurde.
Die Schülerzahlen in Leverkusen weisen eine leicht steigende Tendenz auf. Außerdem bestehen an den Realschulen regelmäßig Engpässe hinsichtlich der Schulplätze. Zu Beginn des 7. Schuljahres wird es in der Regel erforderlich, stadtweit eine zusätzliche Realschulklasse zu bilden, da Kinder nach der Erprobungsstufe der Gymnasien auf andere Schulformen wechseln wollen oder müssen. Aus diesem Grund soll die Realschule Am Stadtpark im Zuge der Gesamtüberplanung auf eine 6-zügige Realschule erweitert werden. Eine erste Überprüfung des Raumangebotes inklusive Glaspalast hat ergeben, dass dies am Standort umsetzbar ist.
Mit der Vorlage Nr. 2019/2724 hat der Rat der Stadt Leverkusen die Prioritätenliste zur Schulentwicklung und zum Bestandserhalt beschlossen. In dieser werden die Maßnahmen an der Realschule Am Stadtpark mit Priorität 1 bewertet. Aufgrund der schlechten Bausubstanz des Gebäudes III soll der 1. Bauabschnitt nun in die Priorität 0 vorgezogen werden.
Im Wesentlichen umfasst die Überplanung des Standortes Folgendes:
· Sanierung der Gebäude der Realschule Am Stadtpark,
· für den Bauabschnitt I (Sporthalle und die Trakte III und VI) sollen zwei Varianten als Machbarkeitsstudie erarbeitet werden:
- 1. die Sanierung der Gebäude,
- 2. der Abriss und Neubau der Gebäude.
Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie wird auch die Wirtschaftlichkeit der Varianten dargestellt.
· Umsetzung des Ganztages mit Einbeziehung des Glaspalastes,
· Herrichtung der Schule mit modernen Arbeitsräumen,
·
Erweiterung
aufgrund der Schülerzahlen von 5 Züge auf 6 Züge.
Es soll nun ein politischer Grundsatzbeschluss erfolgen, damit die Planungen weiter fortgeführt werden können und entsprechende Haushaltsmittel eingestellt werden. Die Umsetzung des Sanierungs- und Ausbaukonzeptes ist in vier Bauabschnitten vorgesehen. Das Bauen in Bauabschnitten gewährleistet den Erhalt des Schulbetriebes am Standort während der baulichen Umsetzung.
Im Rahmen des InHK Wiesdorf wird angestrebt, für den Bauabschnitt 4 (Glaspalast) sowie für die Sanierung des Schulhofs eine Förderung zu beantragen. Weitergehende Gelder fließen über den DigitalPakt Schulen. Darüber hinaus wird während der Planungs- und Bauphase versucht, weitere Förderungen zu generieren.
Die weitere Bearbeitung des Projektes ist nur möglich, sofern der Gebäudewirtschaft das erforderliche Personal zur Verfügung gestellt wird.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw.
bilanziellen Auswirkungen, die
beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die
Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Havva-Nisa Sirin / FB 651 /
Tel.: 0214-406-65116
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Von den Fachbereichen Gebäudewirtschaft (FB 65) und Schulen (FB 40) wurde ein Sanierungs- und Ausbaukonzept für den Gesamtstandort der Realschule Am Stadtpark erarbeitet.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Für die Planung stehen im Haushaltsjahr 2020 Mittel wie folgt bereit:
Finanzstelle |
Euro |
65000170011149 |
300.000,00 |
65000170011166 |
300.000,00 |
insgesamt |
600.000,00 |
Zur Ausführung des Sanierungskonzeptes sind nach heutigem Stand auf beiden Finanzstellen Mittel in späteren Jahren in Höhe von insgesamt 21.000.000 € geplant. Diese müssen im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2021 ff. Jahre sowohl in der Höhe als auch für den Zeitpunkt der Zurverfügungstellung angepasst werden.
Bei einer zeitnahen baulichen Umsetzung der
Maßnahmen müssen durch den Rat die benötigten Finanzmittel entsprechend dem
Bauzeitplan in den kommenden Haushaltsplänen veranschlagt werden. Durch die
Vorziehung der 21 Mio. €, die bisher in späteren Jahren etatisiert waren, wird
es zu einer weiteren Überschreitung des sogenannten Kreditdeckels und somit zu
einer Nettoneuverschuldung kommen, wenn nicht entsprechende Kompensationen im
Investitionshaushalt erfolgen. Siehe hierzu auch die Haushaltsverfügung des RP
zum Haushalt 2019 vom 22.05.2019, Punkt 7.11.
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Während
der Bauphasen werden die Baukosten (darin enthalten auch die Planungskosten)
auf die Anlagen im Bau verbucht. Mit der Fertigstellung der Maßnahme und
einhergehend mit der in der Zukunft liegenden Inbetriebnahmen erfolgt die
Aktivierung der Vermögensgegenstände im Anlagevermögen der städtischen Bilanz
(Aktivtausch).
Zum Zeitpunkt des Abbruchs des Gebäudes III
muss der Restbuchwert des Gebäudes außerplanmäßig abgeschrieben werden. Zum
31.12.2020 wird dieser 296.000 € betragen und jedes weitere Jahr um
21.142,86 € gemindert werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
Zum Zeitpunkt des Abbruchs des Gebäudes III
und der Inbetriebnahme der Gebäude werden die notwendigen
Veränderungsmitteilungen an den Fachbereich Finanzen übersendet.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
FB 65, 650, Frau Luchterhand-Homberger
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Da die Vorlage nicht wie ursprünglich vorgesehen im März-Turnus beraten und entschieden werden konnte, die weiteren Planungsschritte für die Sanierung der RS Am Stadtpark jedoch zeitnah eingeleitet werden müssen, ist eine dringliche Entscheidung unbedingt erforderlich.
Wie in der Begründung bereits erläutert, hat der Rat der Stadt Leverkusen in der beschlossenen Prioritätenliste zur Schulentwicklung und zum Bestandserhalt die Maßnahmen an der Realschule Am Stadtpark mit Priorität 1 bewertet. Aufgrund der schlechten Bausubstanz des Gebäudes III soll der 1. Bauabschnitt nun in die Priorität 0 vorgezogen werden. Daher ist eine Entscheidung für das weitere Vorgehen nicht aufschiebbar.