Betreff
Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet 2. Halbjahr 2020
Vorlage
2020/3578
Aktenzeichen
415-30-02-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Im zweiten Halbjahr 2020 werden die in der Anlage der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III fallen, gewährt.

 

Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 71.700,00 Euro (67.500 Euro + 4.200 Euro Rückzahlungen aus dem 1. Halbjahr 2020)

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

 

Begründung:

 

Am 24. April 2020 befand die Jury in einer Videokonferenz über 59 Anträge.

 

Die Beschlussfähigkeit der Jury wurde durch die Teilnahme aller drei Jurymitglieder sichergestellt. Zugeschaltet waren Silke Burkart (Projektmanagement Region Köln/Bonn e. V. und zuständig unter anderem für die Regionale Kulturpolitik), Petra Clemens (Regisseurin für Film und Theater, Dozentin an der Kunsthochschule für Medien Köln und vom Gremium der „Kulturkonferenz“ gewählte Vertreterin der freien Kulturszene in Leverkusen) sowie Johannes Garbe (Autor, Musiker und vom Gremium der „Kulturkonferenz“ gewählter Vertreter der freien Kulturszene in Leverkusen).

 

Der Vorschlag über die Verteilung der Gelder wurde auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen Richtlinien vom 1. Juli 2019 mit Ergänzung des Hauptausschusses vom 23. April 2020 erstellt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Anke Holgersson, KSL,
Tel. 406-4170

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet im 2. Halbjahr 2020 nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Im Wirtschaftsplan der KSL.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Keine.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]