Beschlussentwurf:
Der Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von
985.000 € wird zugestimmt (siehe Begründung).
Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Deppe
Begründung
Der Neubau der
Kaimauer im Hitdorfer Hafen wurde vom Rat der Stadt mit der Vorlage Nr.
2016/1230 am 26.09.2016 beschlossen. Aufgrund der strikten planerischen
Vorgaben – Ersatz der vorhandenen Kaimauer durch eine Spundwand aus
Stahlprofilen an gleicher Stelle – wurde auf eine zusätzliche
Baubeschlussvorlage verzichtet.
Die
Bezirksregierung Köln hat die Plangenehmigung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
mit Schreiben vom 05.08.2019 erteilt.
Die Planungen und
die Ausschreibung wurden durch ein Ingenieurbüro erstellt. Im Zuge der Haushaltsanmeldungen
für das Haushaltsjahr 2020 wurden die Haushaltsmittel auf der Grundlage der aufgestellten
Kostenschätzung auf 3,16 Mio. € erhöht.
Der Beschluss zur
Auftragserteilung wurde mit der Vorlage Nr. 2019/3280 durch den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 18.11.2019 gefasst. Mit den Arbeiten
wurde die Firma HWM Hafenbau-Wasserbau Maas GmbH gemäß Schreiben vom 26.11.2019
beauftragt.
Im Januar dieses
Jahres haben die Bauarbeiten zum Neubau der Kaimauer im Hitdorfer Hafen begonnen.
Die Planung sieht vor, dass die neue Kaimauer in einem Abstand von ca. 1,0 m
vor die alte Kaimauer – also wasserseitig – gesetzt wird.
Bevor die neuen
stählernen Spundwandprofile in den Boden gerammt werden dürfen, muss der Untergrund
auf mögliche Kampfmittel hin untersucht werden. Die dafür erforderlichen
Arbeiten wurden in der Ausschreibung mit aufgenommen.
Die Hochwasserlagen
im Februar und März haben dazu geführt, dass die Arbeiten zur Kampfmitteluntersuchung
gegenüber der ursprünglichen Planung einen deutlich längeren Zeitraum in
Anspruch genommen haben. Statt Anfang März wurde die Auswertung der Proben
durch den KBD erst am 30. April den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen
(TBL) übersandt. Die Ergebnisse zeigen, dass es bei allen Bohrungen
Teilbereiche gibt, die nicht auswertbar sind. Das kann u. a. auf gestörte
Bodenverhältnisse und/oder den Einfluss der alten Kaimauer zurückgeführt werden.
Bei zwei Bohrungen
gibt es im Bereich der beiden Treppenanlagen sogenannte Verdachtsmomente auf
Kampfmittel. Ein Abgleich mit den alten Ausführungsplänen lässt die Vermutung
zu, dass es sich hierbei um Verankerungselemente oder zusätzliche
Gründungselemente für die Treppe handeln könnte. Diese Punkte müssen gesondert
betrachtet und evaluiert werden. Vor diesem Hintergrund sehen sich der KBD und
der Fachbereich Recht und Ordnung bisher nicht in der Lage, ein
kampfmittelfreies Baufeld zu attestieren.
Der Beginn der
Rammarbeiten zur Spundwand war für den 04.05.2020 vorgesehen. Aufgrund der vorliegenden
Ergebnisse der Detektion ist für die Aufnahme weiterer Arbeiten zwingend die
weitere Vorgehensweise bei der Untersuchung auf Kampfmittel und die
erforderliche Baugrundfreigabe zu klären. Auf der Grundlage der bisherigen
Untersuchungsergebnisse erarbeiten die TBL zusammen mit dem Planungsbüro, der
ausführenden Firma, dem KBD und dem Fachbereich Recht und Ordnung mögliche
Lösungen. Dieser Prozess bzw. die Umsetzung einer möglichen Lösung wird einen
längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Zurzeit gehen die
TBL davon aus, dass mit dem Abschluss der Maßnahme nicht – wie geplant - bis
zum Ende des Jahres, sondern mit einer ca. 3-monatigen Verspätung Anfang April
2021 zu rechnen ist.
In diesem
Zusammenhang entstehen zusätzliche Kosten, die für weitere Untersuchungen,
Stillstand und die Umsetzung von möglichen Lösungen erforderlich sind. Diese
sind in der Anlage dargestellt.
Aktuell gibt es
Mehrkosten gegenüber der Auftragssumme in Höhe von ca. 285.000,00 € brutto, die
sich folgendermaßen zusammensetzen:
- Arbeitsstillstand wegen Hochwasser
- Erhöhte Entsorgungskosten wegen stark durchwurzelter Böden
- Sicherung der Spundwandelemente bei Hochwasser
- Geänderte statische Berechnungsansätze zur
Verankerung mit daraus resultierenden größeren Pfahllängen.
Für die erforderlichen
Arbeiten zur Erkundung der Kampfmittelfreiheit ist ein Stufenplan entwickelt worden
(siehe Anlage):
Phase 1:
Zusätzliche Detektionen zur besseren Definition der Störkörper
Phase 2: Ausführung
von Ausschlussbohrungen
Phase 3: Aufgrabung
der Störkörperstellen
Hierdurch entstehen
Mehrkosten, die erst dann genauer beziffert werden können, wenn die weitere
Vorgehensweise geklärt ist, die Ergebnisse der zusätzlichen Untersuchungen
vorliegen und entsprechende Nachträge der ausführenden Firma eingereicht und
abschließend verhandelt worden sind.
Finanzierung
Auf der
Finanzstelle des Fachbereiches 20 stehen für die Maßnahme Mittel in Höhe von
insgesamt 3,16 Mio. € zur Verfügung. Davon sind zurzeit noch ca. 360.000 € frei
verfügbar.
Zur Abdeckung des
Worst-Case-Szenarios entsteht folgender finanzieller Mehrbedarf:
Da die o. a. Kosten
zum jetzigen Zeitpunkt mit Unsicherheiten belegt sind, soll eine Finanzreserve
von mind. 15 % eingeplant werden, so dass ein zusätzlicher Mittelbedarf
von gerundet 985.000 € brutto besteht.
Die erforderlichen
Mittel sollen noch im Juli dieses Jahres überplanmäßig bereitgestellt werden,
damit die erforderlichen Nachträge kurzfristig nach Bedarf erteilt werden
können.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Weibel / Finanzen-Liegenschaften /406-2070
Herr Timpert / TBL / 406-6970
Siehe Begründung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung durch
überplanmäßige Mittelbereitstellung im laufenden Haushalt.
Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt der Stadt Leverkusen unter der Finanzstelle 20000165012020/Finanzposition 783200 zur Verfügung gestellt.
Die Deckungsmittel stehen zur Verfügung:
Finanzstelle 66021205021008 „Neubau ZOB Opladen“,
Finanzposition 783200,
Finanzstelle 66021205021010 „Durchstich Goethestraße“.
Finanzposition beide zusammen 950.000 €.
Grund: diese Mittel werden nicht mehr benötigt.
Finanzstelle 66611205021099 „Aufwertung öffentlicher Raum, Plätze und Hafen“:
Finanzposition 783200 35.000 €.
Diese Mittel müssen u. U. mit der Haushaltsaufstellung 2021 erneut angemeldet werden und schränken daher den Handlungsspielraum zur zukünftige Projekte ein bzw. erfordern eine Priorisierung zur Reduzierung der Neuverschuldung, siehe Haushaltsverfügung vom 13.05.2020, Punkt 8.11.
Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um zusätzliche Aufträge zügig abwickeln zu können und um der Gefahr eines kostenintensiven Baustopps zu entgehen, wird um Behandlung in diesem Sitzungsturnus gebeten.