- Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Bewältigung der Corona-Krise
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesmittel i. H. v. 15.000 € abzurufen und an Vereine, Freiwilligenagenturen und Nachbarschaftsinitiativen, die sich bei der Bewältigung der Corona-Krise engagieren, weiterzuleiten. Hierbei wird die Verwaltung durch eine unabhängige Jury, bestehend aus
- Frau Christiane Kuhn-Haarhoff
- Herr Lorenz Smidt
- Herr Daniel Hambüchen
unterstützt, die über die Mittelvergabe anhand des Ziels der Landesregierung entscheidet.
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Landesregierung hat strenge Maßnahmen
zur Bekämpfung des Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Viele davon
schränken den Alltag ein. Gleichzeitig wird deutlich: Es geht nun darum, sich
solidarisch mit den Mitmenschen zu zeigen. Ein besonderer Zusammenhalt in der
Gesellschaft ist gerade jetzt wichtig.
Zahlreiche Freiwilligenagenturen haben den
Schwerpunkt ihrer Arbeit in die Bewältigung der Corona-Krise gelegt. Sie
bringen u. a. Ehrenamtliche und Hilfesuchende zusammen, vernetzen Initiativen
in allen Stadtteilen, produzieren Hilfeleitfäden und Erklär-Videos, die sie
Initiativen und Nachbarschaftsnetzwerken zur Verfügung stellen. Diese Freiwilligenagenturen
haben dadurch zusätzliche Ausgaben und benötigen finanzielle Unterstützung,
insbesondere da unklar ist, wie lange diese Situation noch andauert.
Die Kreise und kreisfreien Städte in
Nordrhein-Westfalen erhalten die insgesamt 1.075.000 Euro gestaffelt nach der
jeweiligen Einwohnerzahl.
Diese Staffelung sieht folgende Beträge vor:
· bis 200.000 Einwohner/innen 15.000 Euro,
· über 200.000 bis 400.000 Einwohner/innen
20.000 Euro und
· über 400.000 Einwohner/innen 25.000 Euro.
Die Landesregierung will die ehrenamtlichen Aktivitäten, insbesondere Hilfsangebote der Freiwilligenagenturen sowie anderer rechtsfähiger Engagement fördernder Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort für hilfsbedürftige Menschen in der Corona-Krise unterstützen. Mit den bereitgestellten Mitteln gilt es, bestehende oder neu entstehende ehrenamtliche Aktivitäten vor Ort zu unterstützen, damit die Engagierten ihre Aktionen vor allem für Seniorinnen und Senioren, erkrankte und in Quarantäne befindliche Menschen einfacher oder besser und mit angemessenen Schutzvorkehrungen umsetzen können. Z. B. können Einkaufsdienste oder psycho-soziale Angebote gefördert werden, aber auch Anschaffung oder Anmietung von Nähmaschinen, Stoff, Nähgarn, Befestigungsbänder, etc.) oder Erstattung von Fahrtkosten bei Nutzung von PKWs und Lieferwagen oder des ÖPNVs unter der Beachtung des Landesreisekostengesetzes.
Geplant ist, die Unterstützung über die
Medien zu kommunizieren und die eingehenden Bewerbungen von einer unabhängigen
Jury bewerten zu lassen. Die Verwaltung schlägt für die Besetzung der Jury
folgende Personen vor:
-
Frau Christiane
Kuhn- Haarhoff
Sie hat den Ehrenamtstaler neu entworfen und engagiert sich sehr in und
für Leverkusen.
-
Herr
Lorenz Smidt
Er hat immer ein offenes Ohr für Vereine, Kinder und Jugendliche und
engagiert sich ebenfalls in und für Leverkusen.
-
Herr
Daniel Hambüchen
Er ist mit seinem
Team von Radio Leverkusen die Stimme Leverkusens, damit immer in und für
Leverkusen unterwegs.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Manja Greger / Dezernat IV / 406-8844
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Abruf von Fördermitteln des Landes und Weiterleitung an Vereine, Nachbarschaftsinitiativen und Freiwilligenagenturen. Keine finanziellen Auswirkungen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine finanziellen Auswirkungen im laufenden oder kommenden Haushaltsjahr(en). Vereinnahmte Gelder werden in voller Höhe weitergeleitet.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Das Schreiben des Landes wurde der Verwaltung am 11.05.2020 per Mail zugestellt, sodass eine fristgerechte Erstellung der Vorlage nicht möglich war.
Da gerade jetzt die verschiedenen Aktivitäten zur Bewältigung der Corona-Krise laufen und die Motivation der Vereine / Einrichtungen etc. aufrecht gehalten werden soll, ist eine schnelle Entscheidung geboten. Die formlose Bewerbung soll bis zu den Sommerferien möglich sein.