Betreff
Errichtung öffentlicher Bücherschränke
- Bürgerantrag vom 05.03.2020
Vorlage
2020/3603
Aktenzeichen
011-12-11-lg
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis:

 

In Leverkusen existieren bereits öffentliche Bücherschränke. Diese werden ehrenamtlich von Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise privaten Initiativen unterhalten und beaufsichtigt. Der Errichtung weiterer Bücherschränke dieser Art steht die Verwaltung offen gegenüber, sofern der Betrieb durch Ehrenamtler bzw. Private erfolgt.

 

Die Umsetzung einer flächendeckenden Gesamtkonzeption für das Leverkusener Stadtgebiet wird derzeit von der Verwaltung nicht weiter verfolgt. Die Zuständigkeit der Prüfung und Entscheidung zur Errichtung weiterer Bücherschränke auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet obliegt den jeweiligen Bezirksvertretungen. An diese wäre ein entsprechender (politischer) Antrag mit einem konkreten Vorhaben bzw. Standort zu richten.

 

2. Der Bürgerantrag wird in diesem Zusammenhang für erledigt erklärt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 05.03.2020 (siehe Anlage 1) beantragt der Petent die Aufstellung öffentlicher Bücherschränke in den verschiedenen Stadtteilen von Leverkusen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Weder in Langenfeld noch in Leverkusen befinden sich die Bücherschränke in städtischer Hand. Der Betrieb erfolgt ausschließlich durch engagierte Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise private Initiativen (siehe z. B. „Liste öffentlicher Bücherschränke in Nordrhein-Westfalen“ unter Wikipedia).

 

In Leverkusen wurden nach Kenntnis der Verwaltung seit 2009 mehrere öffentliche Bücherschränke installiert, wovon sich drei in Opladen (Wildpark Reuschenberg, GBO-Begegnungsstätte im Bruno-Wiefel-Haus Kölner Straße 100 sowie neue bahnstadt opladen vor dem Kulturausbesserungswerk), einer in Wiesdorf (Neuland-Park) und einer in Schlebusch (Waldsiedlung) befinden. Damit wäre die Dichte der Bücherschränke pro Einwohner tatsächlich weniger hoch als in Langenfeld (ein Schrank auf rund 33.500 Einwohner in Leverkusen, ein Schrank auf rund 19.700 Einwohner in Langenfeld).

 

Grundsätzlich werden die Bücherschränke von den Anwohnerinnen und Anwohnern gut genutzt, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

 

Die Schränke müssen von (ehrenamtlichen) Betreuerinnen und Betreuern beaufsichtigt werden. Zum einen besteht das Risiko, dass der Bücherschrank mit unerwünschten Medien, wie beispielsweise politischen Schriften, pornografischen Inhalten oder verschmutzten Medien bestückt wird. Zum anderen kommt es häufig vor, dass Kartons mit abzugebenden Büchern und Zeitschriften neben dem Schrank abgestellt werden.

 

Es ist daher unbedingt notwendig, die Entsorgung unerwünschter, beschädigter oder verschmutzter Medien zu gewährleisten sowie zu verhindern, dass die Schränke sich in Müllabladeplätze verwandeln. Wichtig ist zudem, dass der Bücherschrank wetterfest und möglichst mit einer Tür versehen ist, damit die Bücher nicht durch Witterungseinflüsse beschädigt werden.

 

Da öffentliche Bücherschränke nach dem Zufallsprinzip befüllt werden, können sie das Angebot der Stadtbibliothek nicht ersetzen, sondern lediglich einen Anreiz für das Lesen setzen. Die Stadtbibliothek stellt, in Abhängigkeit von einem ausreichenden Medienetat, einen bedarfsgerechten und aktuellen Bestand für alle Leverkusener Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.

 

Sofern für einen konkreten Vorschlag eine freiwillige Betreuung eines Bücherschrankes gewährleistet werden kann, kann dieser der jeweiligen Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird ein Standort auf einem Schulgrundstück kritisch gesehen, da aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen die Verkehrssicherung und bauliche Kontrolle zusätzlicher Objekte nicht gewährleistet werden kann. Ein Schulgrundstück käme nur in Frage, wenn die Schule die Trägerschaft und die gesamte Verantwortung übernehmen würde.