- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen
und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der
Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme
in Höhe von 142.962.129,45 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.368.054,05 €
festzustellen,
b) den
Lagebericht 2019 zu genehmigen,
c) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.368.054,05 € mit
dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 4.855.528,52 € zu saldieren und
mit 7.223.582,57 € auf das neue Geschäftsjahr 2020 vorzutragen,
d) der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH für
das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
Richrath
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Der Jahresabschluss 2019 der Klinikum Leverkusen gGmbH wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG geprüft und hat unter dem Datum vom 12.03.2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
Als Teilergebnis der Prüfung wurde der Klinikum Leverkusen gGmbH unter Zugrundelegung des derzeit gültigen Betrauungsaktes vom 17.02.2014 bescheinigt, dass die Verwendung der kommunalverbürgten Darlehensmittel 2019 im Einklang mit dem zitierten Betrauungsakt erfolgt ist.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 14 Nr. 2 Buchstabe j) des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH der Gesellschafterversammlung obliegen, erfolgte vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 01.04.2020.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Leistungen |
|
Jahr 2017 |
Jahr 2018 |
Jahr 2019 |
Veränderung Vorjahr |
Planbetten /
Plätze |
Anzahl |
740 |
740 |
740 |
+0 |
Fallzahlen
ohne interne Verlegung (voll- und teilstationär) |
Anzahl |
34.067 |
33.479 |
34.191 |
+712 |
Vereinbarte
Fallzahlen |
Anzahl |
33.975 |
33.469 |
- |
- |
Behandlungstage |
Anzahl |
203.227 |
196.411 |
199.974 |
+3.563 |
Behandlungstage
vollstationär |
Anzahl |
203.227 |
196.411 |
199.974 |
+3.563 |
Verweildauer
(durchschnittlich) (voll- und teilstationär) |
Tage |
6,0 |
5,9 |
5,8 |
-0,1 |
Auslastung
(voll- und teilstationär) |
% |
75,24 |
72,72 |
74,04 |
+1,32 |
Anzahl der
ambulanten Operationen/ Behandlungen |
Anzahl |
1.377 |
1.528 |
1.259 |
-269 |
|
|
|
|
|
|
Ertragslage |
|
|
|
|
|
Umsatzerlöse |
T€ |
139.678 |
141.970 |
148.517 |
+6.547 |
Vollkräfte |
|
1.104 |
1.082 |
1.114 |
+32 |
Personalaufwand
je Fall |
€ |
2.513 |
2.630 |
2.755 |
+125 |
Materialaufwand
je stationärem Fall |
€ |
1.654 |
1.721 |
1.771 |
+50 |
Die allgemeine wirtschaftliche Situation des Klinikums sei anhand der folgenden Finanzkennzahlen dargestellt:
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der Klinikum Leverkusen gGmbH und die Realisierung ihrer satzungsgemäßen Ziele wird durch folgende Zahlen belegt:
12 |
Fachrichtungen bestätigen das umfassende medizinische Leistungsspektrum der Klinikum Leverkusen gGmbH. |
34.067 |
Patientinnen/Patienten wurden im Jahr 2019 behandelt. |
521,99 |
CM-Punkte wurden weniger abgerechnet als im Vorjahr. |
1.614 |
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter versorgen und betreuen die Patientinnen/Patienten (Zahl ohne an Beteiligungen gestelltes Personal). |
740 |
Betten stehen insgesamt für die Patientinnen/Patienten zur Verfügung. |
Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 2.368.054,05 € mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 4.855.528,52 € saldiert und mit 7.223.582,57 € auf das neue Geschäftsjahr 2020 vorgetragen.
Ergänzend sei auf Folgendes
hingewiesen:
Ratsmitglieder, die
selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH angehören, haben sowohl
bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des
Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW
kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den
Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte
1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende
Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der
Oberbürgermeister sowie die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der
Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g.
Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister Uwe Richrath
Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich
Rh. Paul Hebbel
Rh. Oliver Ruß
Rf. Barbara Trampenau
Abschließende Hinweise:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfungsberichts zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Thiele/Konzernsteuerung/406-2244
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Jahresabschluss 2019 der Klinikum Leverkusen gGmbH.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |