Jahresabschluss 2019 der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 G O NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2019 wird mit einer Bilanzsumme von 8.728.050,46 €
und einem Jahresüberschuss von 183.119,50 € (inklusive 151.427,41 €
Beteiligungserträge) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).
b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 183.119,50 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
c) Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
d) Der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.
e) Der Konzernabschluss der RELOGA-Konzerngesellschaften wird gebilligt (Anlage 3).
2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2019 wird mit einer
Bilanzsumme von 49.240,12 € und einem Jahresüberschuss von 2.105,43 € gem.
beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4)
festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss 2019 wird in die
Gewinnrücklage eingestellt.
c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2019
Entlastung erteilt.
4. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2020 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der RELOGA Holding GmbH & Co. KG geprüft. Alleinige Kommanditisten der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und Gesellschafter ihrer Komplementär-GmbH (RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH) sind zu je 50 % die Stadt Leverkusen und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV). Mitglieder des BAV sind der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis. Als Holdinggesellschaft realisiert die RELOGA Holding GmbH & Co. KG im Wesentlichen die Umsätze mit den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Der Jahresabschluss 2019 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 11 Abs. 2 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der RELOGA Holding GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgten in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 26.06.2020. Die entsprechenden Beschlüsse wurden nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am 05.06.2020 vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen bzw. einer Weisung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband gefasst.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Die Gesellschaft hat im Jahr 2019 einen Jahresüberschuss in Höhe von 183 T€ (Vorjahr: 109 T€) erwirtschaftet.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 hat sich von 8.496 T€ zum 31.12.2018 um 232 T€ auf 8.728 T€ erhöht. Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital von 7.247 T€ auf 7.430 T€ erhöht. Aufgrund des höheren Jahresüberschusses und des höheren Eigenkapitals hat sich die Eigenkapitalrentabilität in Höhe von 2,46 % im Vergleich zum Vorjahr (1,50 %) erhöht. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2019 85,13 % und ist im Vergleich zum Vorjahr (85,30 %) fast unverändert geblieben.
Tochter-
und Beteiligungsgesellschaften:
Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen. Entsprechend wird bei den Tochtergesellschaften verfahren, bei denen Herr Sprokamp nicht als Geschäftsführer bestellt ist.
Konzernabschluss:
Der konsolidierte Abschluss für die gesamte RELOGA-Unternehmensgruppe ist eine jährlich aufzustellende Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Konzernunternehmen (Mutter- und Tochtergesellschaften). Eine Feststellung des Konzernabschlusses erübrigt sich, da diesem lediglich eine Informationsfunktion zukommt. Allen Ratsmitgliedern steht der Prüfungsbericht über den RELOGA Konzernabschluss als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 3 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
RELOGA
Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH geprüft.
Der Jahresabschluss 2019 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 4 beigefügt.
Bestellung
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften:
Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 26.06.2020.
Abschließende Hinweise:
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 5 a) und b) im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der RELOGA Holding GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen
Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der RELOGA Holding
GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rf. Iris
Springer
Rh. Dirk
Danlowski
Rh. Tim Feister
Rh. Albrecht
Omankowsky
Rh. Karl
Schweiger
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Thiele
/ Konzernsteuerung / 2244
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Jahresabschluss 2019 der RELOGA Holding GmbH & Co. KG.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt
und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |