Jahresabschluss 2019 der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2019 wird mit einer Bilanzsumme von 128.015.831,04 € und einem Jahresüberschuss von 345.522,34 € (inklusive 276.609,96 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).
b) Der Bilanzgewinn in Höhe von 7.751.584,98 €, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 345.522,34 € und dem Gewinnvortrag von 7.406.062,64 €, wird mit einem Betrag von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben. Der restliche Betrag in Höhe von 3.951.584,98 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c) Der Komplementärin und deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
d) Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.
e) Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird gebilligt (Anlage 3).
2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2019 wird mit einer Bilanzsumme von 64.780,58 € und einem Jahresüberschuss von 2.105,43 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4) festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss 2019 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.
c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt.
4. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2020 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA GmbH & Co. KG geprüft. Der Jahresabschluss 2019 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt. Alleinige Kommanditisten der AVEA GmbH & Co. KG und Gesellschafter ihrer Komplementär-GmbH (AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH) sind zu je 50 % die Stadt Leverkusen und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV). Mitglieder des BAV sind der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 11 Abs. 2 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der AVEA GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgten in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 26.06.2020. Die entsprechenden Beschlüsse wurden nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am 05.06.2020 vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen bzw. einer Weisung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband gefasst.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Die Erträge aus den Jahren 2018 und 2019 setzen sich wie folgt zusammen:
Die Aufwendungen aus den Jahren 2018 und 2019 der AVEA GmbH & Co. KG stellen sich wie folgt dar:
Die Erträge sind um 1.346 T€ gestiegen. Hauptsächlich verantwortlich dafür sind höhere Abfallentsorgungsentgelte und Erträge durch Direktanlieferer. Die Aufwendungen sind um 3.501 T€ gestiegen. Korrespondierend zu den gestiegenen Umsatzerlösen ist beim Materialaufwand ein überproportionaler Anstieg zu verzeichnen, der insbesondere auf höhere Entsorgungskosten zurückzuführen ist. Die Abschreibungen haben aufgrund der Investitionstätigkeit gegenüber dem Jahr 2018 zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich somit ein um 2.155 T€ schlechteres Ergebnis.
Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung:
Die AVEA GmbH & Co. KG ist eine Managementholding. Auf der Grundlage des Subunternehmerkonzeptes werden in der Regel alle externen Umsatzerlöse durch die AVEA GmbH & Co. KG realisiert. Die Umsätze werden im Wesentlichen mit den Gesellschaften erzielt; die Abrechnung erfolgt gemäß den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP). Eine Bestätigung dieser Entgeltnachkalkulation erfolgt bei der jährlichen Jahresabschlussprüfung (s. Seite 9 des Anhangs für das Geschäftsjahr 2019). Die Entsorgung der Abfälle im Gebiet der Gesellschafter war im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet, sodass der öffentliche Zweck der Gesellschaft erreicht wurde.
Tochtergesellschaften:
Die Feststellung der Jahresabschlüsse der in der Anlage 2 aufgeführten Tochtergesellschaften erfolgt nach § 7 Abs. 3 des Konsortialvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband. Dort wurde vereinbart, dass die Vertretung der AVEA GmbH & Co. KG als Gesellschafterin in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften der AVEA GmbH & Co. KG von dem Geschäftsführer der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wahrgenommen wird. Gleichzeitig ist dieser auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.
Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen.
Zur Gewinnverwendung teilt die Verwaltung mit, dass die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt Leverkusen die Ermächtigung des Geschäftsführers in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 26.06.2020 vorbehaltlich des Weisungsbeschlusses gemäß dieser Vorlage beschlossen haben.
Konzernabschluss:
Der konsolidierte Abschluss für die gesamte AVEA-Unternehmensgruppe ist eine jährlich aufzustellende Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Konzernunternehmen (Mutter- und Tochtergesellschaften). Eine Feststellung des Konzernabschlusses erübrigt sich, da diesem lediglich eine Informationsfunktion zukommt. Allen Ratsmitgliedern steht der Prüfungsbericht über den AVEA Konzernabschluss als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 3 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
AVEA
Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH geprüft. Der Jahresabschluss 2019 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 4 beigefügt.
Bestellung
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften:
Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten vorbehaltlich des Weisungsbeschlusses in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der AVEA GmbH & Co. KG und AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 26.06.2020.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der AVEA GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat
der AVEA GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g.
Mitwirkungsverbot:
Rf. Iris
Springer
Rh. Dirk
Danlowski
Rh. Tim
Feister
Rh. Albrecht
Omankowsky
Rh. Oliver Ruß
Rh. Karl
Schweiger
Abschließende
Hinweise:
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfberichte der Jahresabschlüsse der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 5 a) und b) im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Thiele/Konzernsteuerung/406
- 2244
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Jahresabschluss 2019 der AVEA GmbH & Co. KG.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Ausschüttung: Finanzstelle 8200111101
Produkt 111101
Produktgruppe 1111
Betrag: 1.900.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |