Betreff
Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung “Sportpark Leverkusen“ vom 30. März 2010
Vorlage
2020/3774
Aktenzeichen
sr-ha
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die als Anlage 1 zur Vorlage beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung “Sportpark Leverkusen“ vom 30. März 2010 wird beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung

Richrath                                Adomat

 

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 09.07.2018 die Vorlage Nr. 2018/2277 „Bau einer Dreifachsporthalle für die NRW-Sportschule Leverkusen, Landrat-Lucas-Gymnasium, für Vereine sowie für die Nutzung als Mehrzweckhalle“ beschlossen. Zur Umsetzung des Projekts erhält die Stadt Leverkusen Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Die Projektausführung und der nachfolgende Betrieb der Dreifachsporthalle obliegt dem Sportpark Leverkusen (SPL). 

 

Der Bau der Dreifachsporthalle wird zu 80 % über eine Zuwendung des Landes NRW in Form einer Anteilsfinanzierung sichergestellt (Grundlage: Förderantrag vom 10.07.2018). Zusätzlich wurden dem SPL städtische Finanzmittel übertragen (Finanzstelle 97000810012000, Finanzposition 781500). Der dann noch verbleibende Restbetrag wird vom SPL getragen.

 

Das städtische Grundstück, auf dem die Dreifachsporthalle errichtet werden soll, wurde von der kommunalen Bewertungsstelle mit einem Verkehrswert in Höhe von 1,9 Mio. € in 2018 festgesetzt. Dieser Vermögensgegenstand wurde im Haushaltsjahr 2019 wirtschaftlich aus dem städtischen Haushalt herausgelöst und dem Wirtschafts- und Rechnungskreis des SPL (§ 97 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 114 Abs. 1 GO NRW) als Kapitaleinlage in Form einer Sacheinlage ausdrücklich zugeordnet.

 

Die Zuordnung des Grundstücks im Bereich der „neue bahnstadt opladen“ (nbso) zum Bau einer Dreifachsporthalle erfolgte bereits mit Wirkung zum 31.12.2019 und erfordert aufgrund der formellen Ausgliederung von städtischem Vermögen an den SPL analog § 9 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) eine Anpassung der Betriebssatzung des SPL (siehe § 11 Vermögen/Stammkapital der neuen Betriebssatzung des SPL).

 

Die im Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung stehende Satzungsänderung wurde zum Anlass genommen, verschiedene andere Änderungen (z. B. geschlechtsneutrale Formulierungen, redaktionelle Änderungen) vorzunehmen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Schreiner/SPL/0214-86840-10

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Änderung der Satzung des Sportpark Leverkusen aufgrund der Übertragung eines Grundstücks auf dem Gelände der „neue bahnstadt opladen“ (nbso).

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Übertragung des nbso-Grundstücks zum Verkehrswert in Höhe von 1,9 Mio. € an den Sportpark Leverkusen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:   

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Kapitaleinlage des nbso-Grundstücks zum Verkehrswert in Höhe von 1,9 Mio. € in den Sportpark Leverkusen.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein