Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die wupsi GmbH mit der Ausschreibung, Einrichtung und dem Betrieb eines Lastenrad-Verleihsystems.
2. Für die investiven Kosten des Lastenrad-Verleihsystems werden der wupsi GmbH innerhalb des Haushaltes 2021 80.000 Euro zur Verfügung gestellt.
3. Für die jährlichen Betriebskosten werden der wupsi GmbH ab 2021 für die Laufzeit der Beauftragung Mittel in Höhe von 30.000 Euro pro Jahr bereitgestellt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Lünenbach Deppe
Begründung:
Lastenfahrräder können den motorisierten Individualverkehr bei vielen täglichen Erledigungen ersetzen, sei es dem Abholen der Kinder, dem Transportieren von sperrigem Gepäck oder einem Großeinkauf. Sie sind jedoch relativ kostspielig in der Anschaffung und benötigen geeignete Abstellflächen, weshalb viele Haushalte und Einzelpersonen noch von einer Anschaffung absehen. Ein kommunales Leihsystem stellt eine Alternative dar, die durch die öffentliche Trägerschaft auf breite Akzeptanz stoßen kann.
Teilen statt besitzen. Insbesondere Gegenstände, die unregelmäßig und nicht so häufig genutzt werden, eignen sich gut zum Teilen. Dies ist bei einem Lastenfahrrad in der Regel der Fall. Ein öffentliches Lastenfahrrad-Verleihsystem fördert folglich den Gedanken des Teilens und setzt ein Zeichen für ein nachhaltiges Konsumverhalten.
Mehr Menschen profitieren. Von einem Lastenfahrrad-Verleihsystem, das zu jeder Tages- und Nachtzeit vollautomatisch zugänglich ist, profitieren deutlich mehr Menschen als von Kaufanreizen, da die Räder stundenweise für einen sehr geringen Beitrag gemietet werden können. Ein Lastenfahrrad-Verleihsystem ermöglicht also auch die Teilhabe von einkommensschwachen Haushalten, was bei Kaufanreizen nicht der Fall ist, da Eigenanteil für den Erwerb eines Transportrades immer noch sehr hoch ist. Bessere Auslastung, bessere Ökobilanz. - Lastenfahrräder, die gemietet werden, sind in den allermeisten Fällen besser ausgelastet, als private Räder, die nicht geteilt werden. Eine bessere Auslastung bedeutet auch ein geringerer Ressourcenverbrauch, da ungefähr 200 Nutzer sich ein Transportrad teilen.
Lastenfahrräder mit E-Antrieb. - An kaum einem anderen Fahrradtyp ist ein E-Antrieb so sinnvoll wie an einem Lastenrad, da zusätzliche Lasten bewegt werden sollen. Das Angebot von E-Lastenfahrrädern (Tretunterstützung bis 25 km/h) erhöht die Nutzungsbereitschaft und somit die Auslastung der Räder. Bei anspruchsvoller Topografie ist es zu empfehlen, Lastenfahrräder mit E-Antrieb zur Verfügung zu stellen.
E-Lastenräder in Leverkusen
Das Mobilitätskonzept 2030+ der Stadt Leverkusen verweist in seinem Maßnahmenkatalog auf die Wichtigkeit einer Elektrifizierung der Lastenräder, um die Nutzung gerade in topografisch schwierigeren Regionen zu erleichtern. Eine räumliche Verortung bietet sich in stark verdichteten Quartieren an. Diese sind häufig durch geringe/unzureichende Flächen für Radabstellanlagen gekennzeichnet, was ein deutliches Hemmnis für den privaten Kauf eines Lastenrades darstellt. Durch das Angebot von Leihlastenrädern in stark verdichteten Quartieren können viele potentielle Nutzende erreicht und Anreize gesetzt werden, Einkaufsverkehre verstärkt mit dem Lastenrad zurückzulegen. Im Rahmen eines vernetzten Gedankens soll ebenfalls geprüft werden, ob lokale Betriebe bereit sind, als Ankermieter der Lastenräder aufzutreten und diese in ihre Dienstleistung bzw. ihr Geschäftsmodell zu integrieren. Insgesamt werden 10 Lastenräder mit langem Radstand und offener Ladekiste beschafft (siehe Abbildung auf der nächsten Seite).
Kostenkalkulation und Finanzierung
Die Kosten der 10 E-Lastenräder belaufen sich auf 80.000 Euro für die
Anschaffung. Für die Bewirtschaftung und den Betrieb der Räder werden Kosten in
Höhe von 30.000 Euro pro Jahr veranschlagt.
Investive Mittel
für die Beschaffung der E-Lastenräder
Ansatz
2021 |
Ansatz
2022 |
Ansatz
2023 |
Ansatz
2024 |
80.000
Euro |
0 |
0 |
0 |
konsumtive Mittel
für die jährlichen Betriebskosten
Ansatz
2021 |
Ansatz
2022 |
Ansatz
2023 |
Ansatz
2024 |
30.000
Euro |
30.000
Euro |
30.000
Euro |
30.000
Euro |
Übereinstimmung mit den Maßnahmenfeldern des Mobilitätskonzeptes 2030+
Aufbauend auf der Maßnahmenentwicklung und -bewertung wurde ein integriertes Handlungskonzept zum Mobilitätskonzept 2030+ abgeleitet. Das integrierte Handlungskonzept basiert auf den Handlungsfeldern, die auf Grundlage der Stärken- und Schwächen-Analyse und des Zielkonzeptes entwickelt wurden. Auf dieser Grundlage und auch unter Beachtung von Zielkonflikten, Umsetzbarkeiten und Kosten der Maßnahmenfelder wurde entschieden, welche in das integrierte Handlungskonzept aufgenommen werden sollten sowie in welchem Umfang. Der Rat der Stadt hat im Rahmen der Vorlage zum Mobilitätskonzept 2030+ einen mittleren Finanzierungspfad beschlossen, der Maßnahmenfelder einzelnen Handlungsfeldern in unterschiedlichen Prioritäten zuweist. Das in dieser Vorlage behandelte Maßnahmenfeld ist dem Bereich „Radverkehr“ zugeordnet und ist in den Steckbriefen des Mobilitätskonzeptes 2030+ unter dem Punkten „2.7 weiterer Ausbau des Fahrradverleihsystems (Priorität: hoch)“ näher beschrieben.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: Herr
Syring / Dez. V / 406 - 8858
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Mittel sind wie folgt veranschlagt:
Investitionszuschuss Fahrradverleihsystem an wupsi
Finanzstelle 66000930011001 Finanzposition 781700
Betriebskosten
PN 1212 Finanzposition 74000 (ÖPNV Dez. III)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Anschaffungskosten E-Lastenräder und Stationen (Dez. V/66): 80.000,- Euro
Es entsteht Aufwand in Höhe der jährlichen Abschreibungen
jährliche Betriebskosten ab 2021 (Dez. III): 30.000,- Euro.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Fachbereich Tiefbau - Frau Sorge/Dez. III - Herr Melchert
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |