- Nachzahlung Entsorgungsentgelte 2019
Beschlussentwurf:
I.
Weil
es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner
gem. § 60 Absatz 1 Satz 4 GONRW:
Der überplanmäßigen
Mittelbereitstellung von insgesamt 887.464,35 € im Haushaltsjahr 2020 wird
zugestimmt.
Die Verwaltung stellt die
überplanmäßige Mittelbereitstellung gesamtstädtisch sicher, kann aber wegen der
Corona-bedingten Unwägbarkeiten zum jetzigen Zeitpunkt nicht die konkreten
Haushaltspositionen benennen.
Leverkusen, 28.10.2020
gezeichnet:
Richrath Rh. Stefan Hebbel Rf. Kreutz
II.
Vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW
genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Zur kommunalen Abfallentsorgung bedient sich die Stadt Leverkusen der AVEA GmbH & Co. KG. Die vertraglichen Verpflichtungen diesbezüglich sind in dem Entsorgungsvertrag aus dem September 2011 in der aktuell geltenden Fassung geregelt. In § 7 des Vertrages sind die entgeltlichen Verpflichtungen bestimmt. So zahlt die Stadt Leverkusen an die AVEA GmbH & Co. KG gem. § 7 Abs. 5 des Vertrages monatliche Vorauszahlungen in Höhe von jeweils 1/12 des voraussichtlich anfallenden jährlichen Entgeltes. Darüber hinaus ist in § 7 Abs. 6 festgelegt worden, dass Nachforderungen und Überzahlungen gegenüber den Vorauszahlungen innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung unter Einschluss einer Verzinsung auszugleichen sind.
Mit Eingang vom 19.08.2020 hat die AVEA für das Jahr 2019 eine Nachforderung in Höhe von 859.528,67 € sowie eine Zinszahlung in Höhe von 27.934,68 € geltend gemacht. Die Kosten werden in dem Bericht über die Prüfung der Entgeltkalkulation für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH vom 7. Mai 2020 bestätigt.
Ansprechpartner
/ Fachbereich / Telefon: Herr Reinartz /FB 20/ 406 - 2170
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Begründung
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Die überplanmäßigen Haushaltsmittel werden wie folgt bereitgestellt:
Innenauftrag 970011100101, Sachkonto 526100, Nachzahlung Entsorgungsentgelt 2019 859.529,67 €,
Innenauftrag 970011100101, Sachkonto 551175, Verzinsung Nachzahlung Entsorgungsentgelt 2019 27.934,68 €.
Die Verwaltung stellt die überplanmäßige
Mittelbereitstellung gesamtstädtisch sicher, kann aber wegen der Corona-bedingten
Unwägbarkeiten zum jetzigen Zeitpunkt nicht die konkreten Haushaltspositionen
benennen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit: