Betreff
Wirtschaftsplan 2021 des "Sportpark Leverkusen"
Vorlage
2020/0049
Aktenzeichen
sr-sch-tB
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Wirtschaftsplan 2021 für den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark Leverkusen" wird wie folgt festgestellt:

 

1a. Im Erfolgsplan werden festgesetzt:

 

Erträge:                             8.464.000 €,

Aufwand:                       11.776.000 €.

 

1b. Im Vermögensplan werden festgesetzt:

 

Einnahmen:                       434.000 €,

Ausgaben:                          434.000 €.

 

1c. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

1d. Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

1e. Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2021 wird auf

20.000.000 € festgelegt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung                      

Richrath                                                        Adomat

 

Begründung:

 

1. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportpark Leverkusen

 

Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter entsprechender Anwendung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der Bestimmungen der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ als ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) geführt. Der SPL wird von der Betriebsleiterin selbstständig geleitet, insbesondere obliegt ihr die laufende Betriebsführung. Dazu gehören des Weiteren der Einsatz des Personals, die Anordnung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten sowie die Beschaffung von Investitionsgütern des laufenden Bedarfs und der Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen.

 

Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und Sportverständnis entsprechende Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten, sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Unternehmensphilosophie ist es, die Bürgerinnen und Bürger als Kunden zu verstehen, die Anspruch darauf haben, für ihr Geld effektive und effiziente Leistungen zu erhalten.

 

2. Die Wirtschaftsplanung des SPL

 

Der SPL arbeitet seit dem Wirtschaftsjahr 1996 selbstständig aus den in den Wirtschaftsplänen vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Mitteln. Der Wirtschaftsplan 2021 des SPL besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose des Betriebsergebnisses im Erfolgsplan für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben und der Benennung von Deckungsmitteln für Investitionen in Neuanlagen im Vermögensplan, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Darstellung des Personalbedarfes in der Stellenübersicht.

 

Das Wirtschaftsjahr 2020 ist geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Zum jetzigen Zeitpunkt geht der SPL davon aus, dass sich die Corona-Pandemie auch auf das Wirtschaftsjahr 2021 auswirken wird. Aus diesem Grund wird der Wirtschaftsplan noch vorsichtiger und konservativer als üblich aufgestellt; trotzdem sind Unsicherheiten in der Planung nicht auszuschließen.

 

3. Finanzierung des SPL

 

Mit dem Betrieb der Sportanlagen, der Ausrichtung von Veranstaltungen und den akquirierten Drittmitteln ist der SPL zunächst von einem Ertrag von ca. 4,2 Mio. € im Wirtschaftsjahr 2020 ausgegangen. Prognostisch wird jedoch nur ein Ertrag von ca.

2,5 Mio. € erreicht werden.

 

Dem steht ein betrieblicher Aufwand von ca. 11 Mio.  (Prog. 11,1 Mio. €) im Wirtschaftsjahr 2020 gegenüber. Auch ohne die Auswirkungen der Corona-Pandemie wird im Regelfall der überwiegende Teil der Dienstleistungen des SPL zu nicht kostendeckenden Entgelten/Preisen angeboten. Der SPL hat auch im Wirtschaftsjahr 2020 rund 670.000 € (Prog. 688.000 €) an Sportfördermitteln/Beihilfen gezahlt. Der SPL ist mit seinem heutigen Aufgabenspektrum trotz kaufmännischer nachfrageorientierter Grundausrichtung dauerhaft auf einen Zuschuss der Kommune oder entsprechender Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren angewiesen; aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, die den SPL insbesondere in den Geschäftsbereichen Bäder, Ostermann-Arena und Veranstaltungen hart getroffen hat, umso mehr.

 

Zur Finanzierung des SPL tragen überwiegend die Gewinnabführungen der EVL GmbH & Co. KG (EVL) bei. Hinzu kommen die Beteiligungserträge der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (IVL) und die Dividendenerträge aus den Aktien der RWE AG samt Steuergutschriften. Der Gesamtbetrag belief sich in 2020 auf ca. 4,6 Mio. €. Der SPL erwartet auch im Wirtschaftsjahr 2021 Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren i. H. v. 4,6 Mio. €. Die Beteiligungen und Finanzanlagen sind in den Betrieb gewerblicher Art Bäder (BgA Bäder) eingelegt. Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden in 2021 als Sportfördermittel rund 689.000 € zur Förderung des SportBund Leverkusen e. V. (SB), der örtlichen Sportvereine und des Olympiastützpunktes Rheinland gezahlt.

 

Der Sportpark Leverkusen betrachtet die regelmäßige und dauerhafte Überprüfung der Optimierungspotenziale als selbstverständliche Managementaufgabe und hat hier in den letzten Wirtschaftsjahren erhebliche Erfolge erzielt. Seit dem Wirtschaftsjahr 2018 erhält der SPL nach derzeitigen Informationen der Kernverwaltung erst einmal bis 2024 keine Verlustabdeckung durch die Kernverwaltung. Dies wird, wenn nicht dagegen gearbeitet wird, zu einem Verzehr des Eigenkapitals führen.

 

4. Ergebnisprognose 2020

 

Das Geschäftsjahr 2020 schließt nach der aktuellen Prognose voraussichtlich mit einem Verlust von ca. 3,5 Mio. € nach GuV ab. Dieses Ergebnis nach Gewinn- und Verlustrechnung wird maßgeblich beeinflusst durch die Mindererträge und Mehraufwendungen, die im Kontext der Corona-Pandemie entstanden sind sowie durch die Summe der Beteiligungserträge und der Erträge aus Wertpapieren. Der Kapitalbedarf des SPL, ermittelt aus dem operativen Ergebnis ohne Abschreibungen, zuzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, abzüglich des Zinsaufwandes und der Tilgung sowie der sonstigen Steuern, ohne Berücksichtigung von Beteiligungserträgen und Steuern von Einkommen und Ertrag, liegt nach dieser aktuellen Prognose bei 7.415 Mio. € und damit über den vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Zuschussdeckel auf der Grundlage des Kapitalbedarfs von 5.700.000 €. Selbst ohne die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist davon auszugehen, dass der v. g. beschlossene Zuschussdeckel ab 2021 überschritten wird. Damit ist die vom Rat in 2011 beschlossene Zuschussdeckelung ab 2021 perspektivisch nicht mehr zu halten.

 

Im Übrigen wird auf die Erläuterungen im Wirtschaftsplan 2021, Kapitel 1, Seite 1 ff verwiesen.

 

5. Erfolgsplan 2021

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 2, Seite 15 ff.)

 

Der SPL legt den zuständigen politischen Gremien auch für das nächste Wirtschaftsjahr einen Erfolgsplan vor, der in den zentralen Umsatzpositionen aufgrund der möglichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in 2021 noch zurückhaltender kalkuliert ist. Im Aufwandsbereich sind die zu erwartenden Kostensteigerungen, insbesondere im Materialaufwand (Energieaufwand, Instandhaltungsaufwand, Hygieneaufwand) sowie bei den Personalkosten, angemessen berücksichtigt. Die Geschäftsbereiche „Sport- und Turnhallen“ sowie „Sportplatzanlagen“ sind rein vermögensverwaltend hoheitlich tätig. In diesen Geschäftsbereichen werden weiterhin nur geringe Umsätze erzielt. Nach der Umsetzung aller Maßnahmen des „SPL-Konzeptes“ sind die sportpolitisch vertretbaren Möglichkeiten, durch Angebotsreduzierungen Kosten zu senken, erschöpft.

 

Weitere Einschnitte in das Angebots-Portfolio des SPL würden bedeuten, die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen einzuschränken. Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie ist es umso wichtiger, die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger weiter vorzuhalten und nicht einzuschränken. Die Einschränkungen durch die CoronaSchVO sind erheblich. Dennoch wird der SPL auch perspektivisch nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren.

 

Weiterhin werden die Umwandlung von Planstellen und die Besetzung bisher nicht besetzter Planstellen zu Personalkostenerhöhungen führen. Der Erfolgsplan 2021 wird auch durch die fehlende Verlustabdeckung der Kernverwaltung negativ tangiert.

 

6. Vermögensplan 2021

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 29 ff.)

 

Im Wirtschaftsjahr 2021 sind Investitionen/Anlagenzugänge/Rücklagenbildungen in Höhe von insgesamt 434.000 € geplant. Neue Kredite müssen für die Finanzierung der projektierten Maßnahmen nicht in Anspruch genommen werden, denn Mittel der „Sportpauschale des Landes NRW“ werden hierfür eingesetzt.

 

Zusätzlich sind investive Maßnahmen für die Projekte „Dreifach-Sporthalle neue bahnstadt opladen“, Sportanlage Quettingen sowie Sportanlage Bürrig vorgesehen. Auf die weiteren Erläuterungen wird im Wirtschaftsplan 2021, Kapitel 3, Seite 29 ff., verwiesen.

 

7. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2021

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 4, Seite 36 ff.)

 

Der SPL hat eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung unter Einbeziehung der mittelfristigen Prognose der Beteiligungseinnahmen und der mittelfristig anstehenden Investitionen entwickelt. Die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung des Betriebes werden in den Ausführungen zum mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan dargestellt. Auch hier wird sich der fehlende Ertrag aus der Verlustabdeckung durch die Kernverwaltung auswirken.

 

Bereits bei der Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 - 2019 hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen folgendes festgestellt:

 

„Im Bericht wird hervorgehoben, dass die perspektivisch zu erwartenden Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren den Kapitalbedarf des SPL unterschreiten werden. Dies wird zu einem Verzehr des Eigenkapitals führen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass nach § 9 Abs. 1 EigVO auf die Erhaltung des Sondervermögens Bedacht zu nehmen ist. Dies schließt grundsätzlich planmäßige Verluste und einen damit einhergehenden Eigenkapitalverzehr aus.“

 

Auch hier wird auf den Eigenkapitalverzehr hingewiesen. Außerdem wurde bei der in 2018 stattgefundenen Betriebsprüfung des SPL durch die Finanzverwaltung bemängelt, dass durch den SPL für die Kernverwaltung erbrachte Leistungen nicht finanziell im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe der Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW ausgeglichen wurden. Seitens des SPL wird deshalb darauf hingewiesen, dass eine fehlende Verlustabdeckung des SPL für die für die Stadt erbrachten Leistungen perspektivisch zu einer Nachzahlung des SPL an die Finanzverwaltung führen kann, da es sich hier um eine Art verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Neben dem Eigenkapitalverzehr fehlen dem SPL liquide Mittel, die derzeit durch höhere Kassenkredite aufgefangen werden.

 

8. Stellenübersicht 2020

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 5., Seite 47 ff.)

 

In der Stellenübersicht für die Beschäftigten des SPL wird im Stellensoll 2021 eine Gesamtzahl von 77,1 und im Stellensoll 2020 eine Gesamtzahl von 77,1 ausgewiesen.

 

9. Sportfördermittel

 

Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel/Beihilfen überwiegend auf vertraglicher Basis aufgrund von Ratsbeschlüssen oder Beschlüssen des Betriebsausschuss SPL ca. 689.000 € verausgabt. Trotz der wirtschaftlich angespannten Lage des SPL ist es dem SPL weiterhin sehr wichtig, die allgemeine Sportförderung und die Förderung des SB dauerhaft auf dem heutigen Niveau sicherzustellen, um auch weiterhin die sozialen Netzwerke im Sport zu stärken, die in hohem Maße schon heute unverzichtbare öffentliche stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Aufgaben qualifiziert übernehmen. Damit wird auch das Stadtziel der Entwicklung zur Bürgergesellschaft und des ehrenamtlichen Engagements maßgeblich gestärkt und mit konkreten Hilfen ausgebaut.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
     s. Wirtschaftsplan

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein