Betreff
Aufbringen von Graffitis an der Brücke Bismarckstraße/Dhünn
Vorlage
2020/0079
Aktenzeichen
TBL-693-ti
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Dem Aufbringen von Graffitis an der Brücke Bismarckstraße/Dhünn durch die Ultras Leverkusen wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

 

Begründung:

 

Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) sind für die Unterhaltung des Brückenbauwerkes an der Bismarckstraße über die Dhünn verantwortlich. Die Fanorganisation der Ultras Leverkusen haben sich über den Fachbereich KulturStadtLev an die TBL mit dem Wunsch gewandt, das Brückenbauwerk mit Graffitis zu versehen. Betroffen sind die Flügel- und Widerlagerwände (Anlagen 1 - 3).

 

Ein Vorteil kann darin bestehen, dass die Gestaltung einheitlich erfolgt und somit vermieden werden kann, dass Graffitis wild aufgetragen werden, die inhaltlich und gestalterisch nicht zueinander passen. Konstruktiv und für die spätere Unterhaltung des Bauwerkes würden durch die Graffitis keine negativen Auswirkungen ausgelöst. Für den Fall, dass dem Vorhaben der Ultras Leverkusen zugestimmt wird, würden die TBL mit den Ultras Leverkusen die Umsetzung veranlassen und begleiten.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein