Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz Rheinuferpark zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der Kinderspielplatz am Rheinuferpark ist beliebt und stark frequentiert. Das dortige Spielgerät war morsch und wurde im Sommer 2020 teilabgebaut, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben war. Die Mittel für die Ersatzbeschaffung waren zu diesem Zeitpunkt bereits erschöpft. Die Verwaltung möchte den Kindern dennoch so schnell wie möglich wieder ein gutes Spielangebot verschaffen. Deshalb greift sie auf Mittel der Finanzstelle „Sanierung von Kinderspielplätzen“ zurück, die noch zur Verfügung stehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 67001305012004 Finanzposition/en: 783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 46.410,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2021
Bilanzielle Abschreibungen: 4.641,00 €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah umsetzen zu können, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Sitzungsturnus empfohlen. Daher wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.