Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügten Listen (Anlage 1: Konsumtiver Haushalt, Anlage 2: Investiver
Haushalt, Anlage 3: Maßnahmen des Konjunkturpaketes II) über die im Rahmen des
Jahresabschlusses 2009 zu übertragenden Aufwendungs- und Auszahlungser-
mächtigungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Häusler
Begründung:
Im Rahmen des Jahresabschlusses ergibt sich regelmäßig die Notwendigkeit, nicht verausgabte Haushaltsmittel (Ermächtigungen) in das neue Jahr zu übertragen, um z. B. Baumaßnahmen fortzusetzen oder noch im alten Jahr erteilte Aufträge abzuwickeln.
Da sich die Stadt auch im Jahr 2009 mangels eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes im Nothaushaltsrecht befand, ist bei den Ermächtigungsübertragungen ein restriktiver Maßstab anzulegen, um große „Schattenhaushalte“ neben dem laufenden Haushaltsplan zu vermeiden.
Grundsätzlich müssen von den Fachbereichen/Büros Anträge auf
Übertragung der Ermächtigungen gestellt werden. Ob und in welcher Höhe eine Übertragung erfolgt, richtet sich u. a. nach folgenden Kriterien:
- Verwendung zweckgebundener Erträge/Einzahlungen
- Kein Ansatz im Folgejahr
- Auftrag/beantragter Betrag als geringfügig einzustufen im
Vergleich zum Ansatz im Folgejahr
- Gesetzliche oder vertragliche Zahlungsverpflichtung.
Des Weiteren kommt es im Jahreswechsel zu Überschneidungen, d. h., dass z. B. im konsumtiven Bereich Aufwandsbuchungen noch im alten Jahr erfolgen, die dazu gehörenden Auszahlungen aber erst im neuen Jahr, so dass eine Übertragung des Auszahlungsbudgets notwendig ist.
Als Besonderheit des Jahres 2009 sind die der Stadt bewilligten Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket II zu betrachten. Die damit durchzuführenden Einzelmaßnahmen wurden im Wege außerplanmäßiger Mittelbereit-stellungen finanziert. Da in 2009 nur relativ geringe Auszahlungen geleistet werden konnten (in erster Linie waren Auftragserteilungen möglich), müssen
die restlichen Ermächtigungen zur zweckgerechten Verwendung der Zuschüsse in das Jahr 2010 übertragen werden. Es handelt sich hierbei um eine Gesamtsumme (investiv und konsumtiv) von 13,047 Mio. €.
Ohne die Maßnahmen des Konjunkturpaketes ergibt sich im Vergleich
zu den Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2008 folgendes Bild:
Konsumtiver Haushalt:
2008
Übertragung von Aufwendungs- und Auszahlungs-
ermächtigungen 10,8 Mio €
2009
Übertragung von Aufwendungs- und Auszahlungs-
ermächtigungen 5,2 Mio €
Für die übertragenen Aufwendungsermächtigungen wird in der Schlussbilanz des Jahres 2009 im Eigenkapital eine zweckgebundene Deckungsrücklage angesetzt, die entsprechend der Inanspruchnahme der übertragenen Ermächtigungen aufgelöst wird (§ 43 Abs. 3 GemHVO).
Investiver Haushalt:
2008
Übertragung von Auszahlungsermächtigungen 7,5 Mio. €
2009
Übertragung von Auszahlungsermächtigungen 11,4 Mio. €
Für das Jahr 2010 bedeuten die Ermächtigungsübertragungen eine Erhöhung der mit der Haushaltssatzung bzw. dem Haushaltsplan beschlossenen Ansätze im Ergebnis- und Finanzplan sowie in den Teilplänen.