- Aufhebung Aufstellungsbeschluss "4. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich 'Kamp'"
- Aufhebung Aufstellungsbeschluss "1. Änderung und Ergänzung Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung BS 8 'Kamp'"
Beschlussentwurf:
1. Der Aufstellungsbeschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 03.09.2012 zur „4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich ‚Kamp‘“ wird aufgehoben.
2. Der Aufstellungsbeschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 03.09.2012 zur „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 ‚Kamp‘“ wird aufgehoben.
gezeichnet:
In Vertretung des Oberbürgermeisters In Vertretung In Vertretung
Märtens Lünenbach Deppe
Stadtdirektor/Stadtkämmerer
Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ‚Kamp‘ trat am 10.08.2007 in Kraft. Die Abgrenzung der Satzung orientiert sich eng an der Darstellung des Flächennutzungsplans; allein für den rückwärtigen Teil des Grundstücks Altenberger Straße 158 (jetzt Flurstück 367) wurde festgestellt, dass es noch gemäß § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) am Siedlungsbereich teilnehme. Es wurde in den klarstellenden Teil der Satzung aufgenommen.
Im Nachgang des Satzungsverfahrens baten die Eigentümer des Nachbargrundstücks 339 um Ergänzung der Satzung und Schaffung von Baurecht. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hatte in seiner Sitzung am 01.10.2009 dem Bürgerantrag vom 09.03.2009 zur Schaffung von Bauland für den rückwärtigen Bereich des Flurstücks entsprochen und an den zuständigen Bau- und Planungsausschuss bzw. Rat verwiesen (Vorlage Beschw. 53/16.TA). Bestandteil dieser Vorlage war die Empfehlung der Verwaltung, den Bürgerantrag abzulehnen.
Mit Beschluss des Rates vom 14.12.2009 zur Vorlage Nr. 0093/2009 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung einer Ergänzungssatzung ‚Kamp‘ einzuleiten. Entsprechend dem zum damaligen Zeitpunkt geltenden Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ konnte aufgrund anderer vordringender Planverfahren erst Ende 2011 mit der Erarbeitung der Vorlage zum Beschluss der Aufstellung der Planverfahren „4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich ‚Kamp‘“ und zur „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ‚Kamp‘“ begonnen werden.
Am 03.09.2012 hatte der Bau- und Planungsausschuss den Beschluss zur Aufstellung der „4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich ‚Kamp‘“ und zur „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 ‚Kamp‘“ gefasst (Vorlage Nr. 1583/2012). In diesem Rahmen wurden das notwendige Verfahren und dessen Formvorgaben erläutert. Die notwendige Kostenübernahme durch die Planveranlasser und Planbegünstigten wurde eingehend beschrieben. Seither konnte mit den Planveranlassern und Planbegünstigten eine Verfahrenskoordinierung zur Aufstellung der „4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich ‚Kamp‘“ und zur „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 ‚Kamp‘“ nicht erzielt werden. Insbesondere hinsichtlich der vorzunehmenden Aufwendungen und der daraus resultierenden Kostenübernahmen für beispielsweise extern zu beauftragende Planungsakteure oder seitens verschiedener Gutachten (insbesondere zum Landschafts- und Artenschutz) konnte keine Vereinbarung erzielt werden. Ferner wurden Einzelerörterungen mit anderweitig direkt betroffenen Grundstückseigentümern durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass aufgrund unterschiedlicher Interessen seitens der unmittelbaren Nachbarn kein Konsens zu erzielen ist.
Seit Aufstellungsbeschluss sind keine weiteren Aktivitäten seitens der Planveranlasser und Planbegünstigten sowie möglicher Rechtsnachfolger erfolgt. Mangels Bescheidungsinteresse und Kostenbeteiligungen, aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseindeutigkeit und nach dem Prinzip der planerischen Zurückhaltung ist es sinnvoll, die Aufstellungsbeschlüsse der „4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich ‚Kamp‘“ und zur „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 ‚Kamp‘“ aufzuheben.
Das „Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2019 - 2020“ führt das Projekt „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 ‚Kamp‘“ unter Priorität II auf (Anlage 1 der Vorlage Nr. 2019/2714). Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage befindet sich die Vorlage Nr. 2020/0078 „Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2021 - 2022“ noch in der Beratung.
Im „Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2021 - 2022“ werden die „4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich ‚Kamp‘“ und die „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 ‚Kamp‘“ nicht mehr aufgeführt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |