- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Beschlussentwurf:
1. Das
vorgelegte Bebauungskonzept als Vorhabenplan und Bebauungsplanzeichnung im Vorentwurf
wird im Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 30/III "Alkenrath - KITA zwischen
Geschwister-Scholl-Straße und Teich" zur Kenntnis
genommen.
2. Auf Grundlage der Planunterlagen sowie der
bereits zum Vorhaben zur Verfügung stehenden Untersuchungen wird im
vorliegendem Bauleitplanverfahren die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beschlossen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Das Bauleitplanverfahren zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 30/III „Alkenrath - KITA zwischen
Geschwister-Scholl-Straße und Teich“ ist am 31.08.2020 im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen (Vorlage Nr. 2020/3697) eingeleitet worden.
Vorhabenträgerin ist die CC Coeln Consult GmbH aus Köln. Planungsziel ist die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kindertagesstätte
sowie eine siedlungsergänzende, auf die Zielgruppe der Senioren orientierte
Wohnbebauung. Das Plankonzept sieht im östlichen Teil des Plangebietes die
Kindertagesstätte und im westlichen Teil ein Gebäude für betreutes Wohnen vor.
Die Kindertagesstätte:
Die geplante Kindertagesstätte
soll für acht Kindergruppen ausgelegt sein. Dem Fachbereich Kinder und Jugend
(FB 51) der Stadtverwaltung Leverkusen liegt ein entsprechendes Schreiben der
künftigen Trägerin vor, in dem bestätigt wird, die Tageseinrichtung nach
Fertigstellung betreiben zu wollen. Bei der künftigen Trägerin der Tageseinrichtung
handelt es sich um den „KITA Verbund“ des evangelischen Kirchenkreises Leverkusen.
Das zuständige Landesjugendsamt des Landschaftsverbandes Rheinland ist über die
Absichten der künftigen Trägerin ebenfalls informiert.
Nach derzeitigem Stand wird die
KITA für etwa 120 Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren ausgelegt sein.
Die genaue Planung der Gruppen und die Altersaufteilung der Kinder erfolgt im
Rahmen der Jugendhilfeplanung. Sie richtet sich nach dem Bedarf, der sich zum
Zeitpunkt der voraussichtlichen Fertigstellung aus den planerischen Fakten
ergibt. Der Personalbedarf ist von der genauen Kindergruppenzusammenstellung abhängig.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass der Anteil der Teilzeitkräfte
verhältnismäßig hoch sein wird. Derzeit wird von einem Mindestpersonaleinsatz
von etwa 25 Mitarbeitenden ausgegangen.
Das Gebäude der KITA ist im
Plangebiet so verortet, dass es möglichst wenig in den Baumbestand des
Plangebietes eingreift. Die Gebäudeform ist zudem darauf ausgelegt, mögliche
Schalleinwirkungen der Alkenrather Straße (L 288) auf den Außenspielbereich
der Kinder zu minimieren. Der Eingangsbereich der KITA soll sich in der
Geschwister-Scholl-Straße befinden. Die sogenannte „Bring- und Holzone“ ist mit
den parallel zur Geschwister-Scholl-Straße angelegten Parkplätzen so ausgelegt,
dass dieser Bereich auch als „Drive-Through-Zone“ - ähnlich der bereits
gebauten KITA in der Heinrich-Lübke-Straße - funktioniert.
Das Gebäude für betreutes
Wohnen:
Westlich der Kindertagesstätte ist
im Plangebiet ein Gebäude für betreutes Wohnen vorgesehen. Aus städtebaulicher
Sicht soll sich das Gebäude in die heterogene Siedlungsstruktur der
Nachkriegsmoderne - aus Zeilenbauten und Punktdominanten - von Alkenrath
einfügen.
Das Gebäude ist als Wohnappartementhaus
konzipiert. Gemäß bisheriger Planungen soll das Gebäude über fünfzig
Ein-Zimmer-Appartements (von etwa 36 m² Größe) sowie sieben
Zwei-Zimmer-Wohnungen (57 m²) auf sechs Etagen verfügen. Des Weiteren ist
im Gebäude eine Tagespflege ab der sechsten Etage vorgesehen. Die siebte Etage
soll kein Vollgeschoss werden. Die Dachterrasse soll allen Tagesgästen
zugänglich sein. Neben weiteren, zur Tageseinrichtung gehörenden
Verwaltungsbereichen, soll das Gebäude über Therapie- und Gemeinschaftsräume
sowie über eine Gemeinschaftsküche und einen Speiseraum verfügen. Im
Untergeschoss des Gebäudes ist eine Tiefgarage mit sechzehn Stellplätzen sowie
Technik- und Lagerräumen vorgesehen. Nach derzeitigem Stand geht die
Vorhabenträgerin von etwa vierzig Vollzeit- und etwa vierzig Teilzeitkräften
aus, die im gesamten Gebäude tätig sein werden.
Seitens der Stadtverwaltung sind
dem Investor nach der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und
Bauen am 31.08.2020 und der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk
III am 10.09.2020 zum Einleitungsbeschluss des Verfahrens die von der Politik
geäußerten Bedenken zur Gesamthöhe des Gebäudes für betreutes Wohnen mitgeteilt
worden. Der Investor möchte trotz der von der Politik geäußerten Bedenken mit
der bisher geplanten Höhe des Gebäudekörpers in den nächsten Verfahrensschritt
(die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gehen. Um zu verdeutlichen,
dass sich der geplante Baukörper in die Nachbarschaft einfügt, sind neue
Visualisierungen (Anlagen 6 - 8) angefertigt worden.
Bereits zur Planung vorliegende
Untersuchungen:
Zum Bauleitplanverfahren des
V 30/III liegen folgende Untersuchungen vor:
·
artenschutzrechtliche
Stellungnahme (Planungsbüro Zumbroich, Bonn),
·
schalltechnisches
Prognosegutachten (Graner+Partner Ing., Bergisch Gladbach),
·
Verkehrsuntersuchung (Brechtefeld
& Nafe, Sprockhövel),
·
orientierende Altlasten- und
abfalltechnische Untersuchungen
(Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Köln).
Weiteres Vorgehen:
Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange werden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB (Baugesetzbuch)
frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Im Rahmen eines vierwöchigen
Aushangs sowie auf der Internetseite der Stadt werden die Ziele und Zwecke der
beigefügten Planung erläutert. Die Öffentlichkeit hat hierbei Gelegenheit, sich
zur Planung zu äußern. Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten
Äußerungen werden nach Prüfung und Auswertung durch die Verwaltung den
politischen Gremien zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung als
nächster Verfahrensschritt vorgelegt.
Aktueller Hinweis:
Aufgrund aktueller Schutzmaßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnung
(CoronaSchVO) kann es zu weiteren Vorgaben in Bezug auf den öffentlichen
Aushang der Planung (Terminabsprachen, Schutzmaßnahmen oder
Schutzvorrichtungen) kommen, die im Rahmen der Bekanntmachung im Amtsblatt der
Stadt Leverkusen bekanntgemacht werden.
Hinweis zu den Anlagen:
Die bereits vorliegenden Gutachten bzw. Untersuchungen zum Bauleitplanverfahren (Anlagen 9 - 12) sowie die Planzeichnung in Originalgröße (Anlage 4) werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt.
Im Ratsinformationssystem (RIS Session) sind die unten aufgeführten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |