- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss über Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung
- Feststellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/A)
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) sowie der städtischen
Fachbereiche und Betriebe (Äußerungen I/C) vorgebrachten Äußerungen wird
gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die
Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I / A) Äußerungen der
Öffentlichkeit:
Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
I / B) Äußerungen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
I/B Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
I/B 1: E-Plus Mobilfunk GmbH
c/o Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Südwestpark 38
90449 Nürnberg
I/B 2: Ericsson GmbH
Prinzenallee 21
40549 Düsseldorf
I/B 3: EVL
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Postfach 10 11 60
51311 Leverkusen
I/B 4: Handelsverband
Nordrhein-Westfalen
Altenberger Dom Str. 200
51467 Bergisch Gladbach
I/B 5: Industrie und Handelskammer zu Köln
Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51370 Leverkusen
I/B 6: PLEDOC
Postfach 120255
45312 Essen
I/B 7 Polizeipräsidium
Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51101 Köln
I/B 8: Rheinisch-Bergischer-Kreis
Postfach 200450
51434 Bergisch Gladbach
I/B 9: Unitymedia
Postfach 102028
34020 Kassel
I/B 10: Vodafone GmbH /
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
D2-Park 5
40878 Ratingen
I/B 11: Wirtschaftsförderung
Leverkusen GmbH
Dönhoffstr. 39
51373 Leverkusen
I/B 12: Stadt Burscheid
Postfach 1420
51390 Burscheid
I/B 13: Stadt Leichlingen
Am Schulbusch 6
42799 Leichlingen
I/B 14: Stadt Monheim
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
I/C Äußerung der Fachbereiche
und Betriebe
I/C 1: Technische Betriebe Fachbereich 693 – TBL
Postfach 101135
51311 Leverkusen
2.
Über
die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen
II/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe
(Stellungnahmen II/C) wird gemäß
Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
II / A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
Es sind keine Stellungnahmen der
Öffentlichkeit eingegangen.
II / B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
II/B 1: Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26 – Luftverkehr
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
I/B 2: Bezirksregierung Köln
Dezernat 25 – Verkehr – Integrierte Gesamtverkehrsplanung
Zeughausstraße 2-10
50606 Köln
II/B 3: Bezirksregierung Köln
Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Börsenplatz 1
50667 Köln
II/B 4: Bezirksregierung Köln
Dezernat 35.4 – Denkmalschutz
Zeughausstraße 2-10
50606 Köln
II/B 5: Bezirksregierung Köln
Dezernat 54 – Denkmalschutz
Robert-Schumann-Str. 51
52066 Aachen
II/B 6: Deutsche Bahn AG
DB Immobilien
Erna-Scheffler-Straße 5
51103 Köln
II/B 7: Deutsche Telekom Technik GmbH
Netzausbau
Ziegelleite 2-4
95448 Bayreuth
II/B 8: Deutsche Telekom Technik GmbH
TI NL West
Innere Kanalstraße 98
50672 Köln
II/B 9: Ericsson GmbH
Prinzenallee 21
40549 Düsseldorf
II/B 10: EVL Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Postfach 10 11 60
51311 Leverkusen
II/B 11: Gascade Gastransport GmbH
Kölnische Straße 108-112
34119 Kassel
II/B 12: Geologischer Dienst NRW
De-Greiff-Straße 195
47803 Krefeld
II/B 13: IHK Köln
Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
II/B 14: Nahverkehr Rheinland
Glockengasse 37-39
50667 Köln
II/B 15: Pledoc GmbH
Postfach 12 02 55
45312 Essen
II/B 16: Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Rhein-Berg, Außenstelle Köln
Deutz-Kalker-Straße 18-26
50679 Köln
II/B 17: Thyssengas GmbH
Liegenschaften und Geoinformation/ Dokumentation
Emil-Moog-Platz 13
44137 Dortmund
II/B 18: Vodafone GmbH (1)
D2-Park 5
51373 Leverkusen
II/B 19: Vodafone GmbH (2)
D2-Park 5
51373 Leverkusen
II/B 20: Wirtschaftsförderung Leverkusen
Dönhoffstraße 39
51373 Leverkusen
II/B 21: wupsi GmbH
Borsigstr. 18
51381 Leverkusen
II/B 22: Stadt Bergisch Gladbach
Wilhelm Wagener-Platz
51429 Bergisch Gladbach
II/B 23: Stadt Burscheid
Postfach 14 20
51390 Burscheid
II/B 24: Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
II/B 25: Stadt Monheim
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
II/C) Stellungnahmen der Fachbereiche:
II/C 1: Fachbereich 30 – Recht und Vergabestelle
II/C 2: Fachbereich 322 - Umwelt
II/C 3: Fachbereich 363 - Ordnung und Straßenverkehr
II/C 4: Fachbereich 51 – Kinder und Jugend
II/C 5: Fachbereich 66/661 – Verkehrsplanung (Verwaltungsabteilung)
II/C 6: Fachbereich 66/660 – Verkehrsplanung
II/C 7: Technische Betriebe Fachbereich 693 – TBL
Postfach 101135
51311 Leverkusen
3.
Die 14.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Charlottenburger Straße/Berliner Straße“ (Anlagen
3, 4 und 5 der Vorlage) wird gemäß § 5 Baugesetzbuch – BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), in Verbindung
mit der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020
(GV. NRW. S. 916), in Kraft getreten am 01.10.2020 und am 01.11.2020 beschlossen.
4.
Die als
Anlage 3 der Vorlage beigefügte
Begründung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Charlottenburger
Straße/Berliner Straße“ wird gebilligt.
gezeichnet:
In
Vertretung In
Vertretung
Richrath Lünenbach
Deppe
Planungsanlass:
Das Areal im Bereich „Charlottenburger Straße/Berliner Straße“ in Leverkusen-Fettehenne wird derzeit als untergenutzter Einzelhandelsstandort und als Garagenhof mit Wohngebäuden genutzt. Die Eigentümer streben kurzfristig eine Entwicklung ihrer Grundstücke an.
Ziel und Zweck
der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP):
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wird erforderlich. Im Parallelverfahren (vgl. Vorlage Nr. 2020/3406) wird das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 31/III "Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße" durchgeführt. Für den Planbereich wird die Einrichtung eines Nahversorgungszentrums angestrebt. In verschiedenen Gebäudeteilen des Nahversorgungszentrums bzw. weiteren Gebäuden ist vorrangig in den Obergeschossen auch eine Wohnnutzung vorgesehen. Der Flächennutzungsplan soll zugunsten der Darstellung Sondergebiet „Nahversorgung/Dienstleistung/Wohnen“ (SO N-DW) geändert werden.
Verfahrensstand:
Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen wurden am 10.09.2018 der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst (Vorlage Nr. 2018/2367). Analog gilt dies für den parallel betriebenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 31/III "Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße": Einleitungsbeschluss am 16.10.2017 (Vorlage Nr. 2017/1596); Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 10.09.2018 (Vorlage Nr. 2018/2351).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit von Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanverfahren fand in der Zeit vom 06.11.2018 bis 04.12.2018 statt. Mit Einleitung durch die Bürgerinformationsveranstaltung am 06.11.2018 konnten die Planungsunterlagen ab 07.11.2018 für die Dauer von 4 Wochen bis 04.12.2018 durch Aushang sowie durch das Internet eingesehen werden.
Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit:
Insgesamt
sind keine schriftlichen Äußerungen aus der Öffentlichkeit im Fachbereich
Stadtplanung eingegangen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden erfolgten Äußerungen bezogen sich überwiegend nicht auf Inhalte der
Darstellungsebene des Flächennutzungsplanes:
- Hinweise zur Verkehrserschließung und Verkehrsbelastung,
- Hinweise zum Einzelhandel,
- Hinweise zur Ver- und Entsorgung,
- Informationen und Hinweise zu Leitungstrassen und Richtfunkstrecken,
- Löschwasserversorgung und Zugänglichkeit für die Feuerwehr.
Im weiteren Verfahren wurde die Planung u. a. auf Grundlage der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingebrachten Anregungen modifiziert und konkretisiert. Als wesentliche Anpassung gegenüber dem Stand der frühzeitigen Beteiligung sind insbesondere die Regulierungen zum Einzelhandel zu nennen. So wurde die vorgesehene Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes von ursprünglich 1.150 m² auf 800 m² reduziert, um - unabhängig vom späteren Betreiber - nennenswerte Auswirkungen des Vorhabens auf umliegende zentrale Versorgungsbereiche ausschließen zu können.
Die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.10.2020 bis 20.11.2020 statt.
Ergebnisse der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB:
Insgesamt sind keine schriftlichen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit im Fachbereich Stadtplanung eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bezogen sich überwiegend nicht auf Inhalte der Darstellungsebene des Flächennutzungsplanes:
- Hinweise zur Verkehrserschließung und Verkehrsbelastung,
- Hinweise zum Einzelhandel,
- Hinweise zur Ver- und Entsorgung,
- Informationen und Hinweise zu Leitungstrassen und Richtfunkstrecken,
- Hinweis zur Lage in Erdbebenzone 0.
Die vorgetragenen Anregungen und Hinweise wurden geprüft und in den Bauleitplanverfahren weitgehend berücksichtigt. Insbesondere wurde die Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich möglicher Umsatzumverteilung aktualisiert. Dies erfolgte auf Grundlage der neuesten verfügbaren Datengrundlagen (einzelhandelsrelevante Kaufkraft, zu erwartende Flächenproduktivität etc.). Es ergaben sich gegenüber den bisherigen Ermittlungen keine relevanten Veränderungen. Eine Anpassung der Planung gegenüber dem Stand der Offenlage hat nicht stattgefunden.
Weiteres Vorgehen:
Gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) soll parallel zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bebauungsplan V 31/III "Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße" (vgl. Vorlage Nr. 2020/0220) zur Rechtskraft gebracht werden.
Hinweis:
Im Ratsinformationssystem sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |