Betreff
14. Änderung des Flächennutzungsplanes in Steinbüchel im Bereich „Charlottenburger Straße/Berliner Straße"
- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss über Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung
- Feststellungsbeschluss
Vorlage
2020/0219
Aktenzeichen
612-14_2020-Fest-ko/Ext
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Äußerungen I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I / A) Äußerungen der Öffentlichkeit:

 

Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

I / B) Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

I/B              Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

I/B 1:          E-Plus Mobilfunk GmbH

                   c/o Telefonica Germany GmbH & Co. OHG

                   Südwestpark 38

                   90449 Nürnberg

I/B 2:          Ericsson GmbH

                   Prinzenallee 21

                   40549 Düsseldorf

I/B 3:          EVL Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Postfach 10 11 60
51311 Leverkusen

I/B 4:          Handelsverband Nordrhein-Westfalen
Altenberger Dom Str. 200
51467 Bergisch Gladbach

I/B 5:          Industrie und Handelskammer zu Köln

                   Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg

                   An der Schusterinsel 2

                   51370 Leverkusen

I/B 6:          PLEDOC
Postfach 120255
45312 Essen

I/B 7           Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51101 Köln

I/B 8:          Rheinisch-Bergischer-Kreis

                   Postfach 200450

                   51434 Bergisch Gladbach

I/B 9:          Unitymedia
Postfach 102028

                   34020 Kassel

I/B 10:        Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH
D2-Park 5

                   40878 Ratingen

I/B 11:        Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH
Dönhoffstr. 39
51373 Leverkusen

I/B 12:        Stadt Burscheid

                   Postfach 1420

                   51390 Burscheid

I/B 13:        Stadt Leichlingen
Am Schulbusch 6
42799 Leichlingen

I/B 14:        Stadt Monheim

                   Rathausplatz 2

                   40789 Monheim am Rhein

 

I/C       Äußerung der Fachbereiche und Betriebe

I/C 1:          Technische Betriebe Fachbereich 693 – TBL
Postfach 101135
51311 Leverkusen

 

2.     Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Stellungnahmen II/C) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

II / A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

II / B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

II/B 1:       Bezirksregierung Düsseldorf

                 Dezernat 26 – Luftverkehr

                 Am Bonneshof 35

                 40474 Düsseldorf

I/B 2:        Bezirksregierung Köln

                 Dezernat 25 – Verkehr – Integrierte Gesamtverkehrsplanung

                 Zeughausstraße 2-10

                 50606 Köln

II/B 3:       Bezirksregierung Köln

                 Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung

                 Börsenplatz 1

                 50667 Köln

II/B 4:       Bezirksregierung Köln

                 Dezernat 35.4 – Denkmalschutz

                 Zeughausstraße 2-10

                 50606 Köln

II/B 5:       Bezirksregierung Köln

                 Dezernat 54 – Denkmalschutz

                 Robert-Schumann-Str. 51

                 52066 Aachen

II/B 6:       Deutsche Bahn AG

                 DB Immobilien

                 Erna-Scheffler-Straße 5

                 51103 Köln

II/B 7:       Deutsche Telekom Technik GmbH

                 Netzausbau

                 Ziegelleite 2-4

                 95448 Bayreuth

II/B 8:       Deutsche Telekom Technik GmbH

                 TI NL West

                 Innere Kanalstraße 98

                 50672 Köln

II/B 9:       Ericsson GmbH

                 Prinzenallee 21

                 40549 Düsseldorf

II/B 10:    EVL Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

                 Postfach 10 11 60

                 51311 Leverkusen

II/B 11:    Gascade Gastransport GmbH

                 Kölnische Straße 108-112

                 34119 Kassel

II/B 12:    Geologischer Dienst NRW

                 De-Greiff-Straße 195

                 47803 Krefeld

II/B 13:    IHK Köln

                 Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg

                 An der Schusterinsel 2

                 51379 Leverkusen

II/B 14:    Nahverkehr Rheinland

                 Glockengasse 37-39

                 50667 Köln

II/B 15:    Pledoc GmbH

                 Postfach 12 02 55

                 45312 Essen

II/B 16:    Landesbetrieb Straßenbau NRW

                 Regionalniederlassung Rhein-Berg, Außenstelle Köln

                 Deutz-Kalker-Straße 18-26

                 50679 Köln

II/B 17:    Thyssengas GmbH

                 Liegenschaften und Geoinformation/ Dokumentation

                 Emil-Moog-Platz 13

                 44137 Dortmund

II/B 18:    Vodafone GmbH (1)

                 D2-Park 5

                 51373 Leverkusen

II/B 19:    Vodafone GmbH (2)

                 D2-Park 5

                 51373 Leverkusen

II/B 20:    Wirtschaftsförderung Leverkusen

                 Dönhoffstraße 39

                 51373 Leverkusen

II/B 21:    wupsi GmbH

                 Borsigstr. 18

                 51381 Leverkusen

II/B 22:    Stadt Bergisch Gladbach

                 Wilhelm Wagener-Platz

                 51429 Bergisch Gladbach

II/B 23:    Stadt Burscheid

                 Postfach 14 20

                 51390 Burscheid

II/B 24:    Stadt Köln

                 Willy-Brandt-Platz 2

                 50679 Köln

II/B 25:    Stadt Monheim

                 Rathausplatz 2

                 40789 Monheim am Rhein

 

II/C) Stellungnahmen der Fachbereiche:

II/C 1:      Fachbereich 30 – Recht und Vergabestelle

II/C 2:      Fachbereich 322 - Umwelt

II/C 3:      Fachbereich 363 - Ordnung und Straßenverkehr

II/C 4:      Fachbereich 51 – Kinder und Jugend

II/C 5:      Fachbereich 66/661 – Verkehrsplanung (Verwaltungsabteilung)

II/C 6:      Fachbereich 66/660 – Verkehrsplanung

II/C 7:      Technische Betriebe Fachbereich 693 – TBL
Postfach 101135
51311 Leverkusen

 

3.     Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Charlottenburger Straße/Berliner Straße“ (Anlagen 3, 4 und 5 der Vorlage) wird gemäß § 5 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916), in Kraft getreten am 01.10.2020 und am 01.11.2020 beschlossen.

 

4.     Die als Anlage 3 der Vorlage beigefügte Begründung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Charlottenburger Straße/Berliner Straße“ wird gebilligt.

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                              Lünenbach                                    Deppe

 

Begründung:

 

Planungsanlass:

Das Areal im Bereich „Charlottenburger Straße/Berliner Straße“ in Leverkusen-Fettehenne wird derzeit als untergenutzter Einzelhandelsstandort und als Garagenhof mit Wohngebäuden genutzt. Die Eigentümer streben kurzfristig eine Entwicklung ihrer Grundstücke an.

 

Ziel und Zweck der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP):

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wird erforderlich. Im Parallelverfahren (vgl. Vorlage Nr. 2020/3406) wird das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 31/III "Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße" durchgeführt. Für den Planbereich wird die Einrichtung eines Nahversorgungszentrums angestrebt. In verschiedenen Gebäudeteilen des Nahversorgungszentrums bzw. weiteren Gebäuden ist vorrangig in den Obergeschossen auch eine Wohnnutzung vorgesehen. Der Flächennutzungsplan soll zugunsten der Darstellung Sondergebiet „Nahversorgung/Dienstleistung/Wohnen“ (SO N-DW) geändert werden.

 

Verfahrensstand:

Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen wurden am 10.09.2018 der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst (Vorlage Nr. 2018/2367). Analog gilt dies für den parallel betriebenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 31/III "Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße": Einleitungsbeschluss am 16.10.2017 (Vorlage Nr. 2017/1596); Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 10.09.2018 (Vorlage Nr. 2018/2351).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit von Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanverfahren fand in der Zeit vom 06.11.2018 bis 04.12.2018 statt. Mit Einleitung durch die Bürgerinformationsveranstaltung am 06.11.2018 konnten die Planungsunterlagen ab 07.11.2018 für die Dauer von 4 Wochen bis 04.12.2018 durch Aushang sowie durch das Internet eingesehen werden.

 

Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit:

Insgesamt sind keine schriftlichen Äußerungen aus der Öffentlichkeit im Fachbereich Stadtplanung eingegangen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden erfolgten Äußerungen bezogen sich überwiegend nicht auf Inhalte der Darstellungsebene des Flächennutzungsplanes:

 

-     Hinweise zur Verkehrserschließung und Verkehrsbelastung,

-     Hinweise zum Einzelhandel,

-     Hinweise zur Ver- und Entsorgung,

-     Informationen und Hinweise zu Leitungstrassen und Richtfunkstrecken,

-     Löschwasserversorgung und Zugänglichkeit für die Feuerwehr.

 

Im weiteren Verfahren wurde die Planung u. a. auf Grundlage der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingebrachten Anregungen modifiziert und konkretisiert. Als wesentliche Anpassung gegenüber dem Stand der frühzeitigen Beteiligung sind insbesondere die Regulierungen zum Einzelhandel zu nennen. So wurde die vorgesehene Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes von ursprünglich 1.150 m² auf 800 m² reduziert, um - unabhängig vom späteren Betreiber - nennenswerte Auswirkungen des Vorhabens auf umliegende zentrale Versorgungsbereiche ausschließen zu können.

 

Die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 20.10.2020 bis 20.11.2020 statt.

 

Ergebnisse der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB:

Insgesamt sind keine schriftlichen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit im Fachbereich Stadtplanung eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bezogen sich überwiegend nicht auf Inhalte der Darstellungsebene des Flächennutzungsplanes:

 

-   Hinweise zur Verkehrserschließung und Verkehrsbelastung,

-   Hinweise zum Einzelhandel,

-   Hinweise zur Ver- und Entsorgung,

-   Informationen und Hinweise zu Leitungstrassen und Richtfunkstrecken,

-   Hinweis zur Lage in Erdbebenzone 0.

 

Die vorgetragenen Anregungen und Hinweise wurden geprüft und in den Bauleitplanverfahren weitgehend berücksichtigt. Insbesondere wurde die Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich möglicher Umsatzumverteilung aktualisiert. Dies erfolgte auf Grundlage der neuesten verfügbaren Datengrundlagen (einzelhandelsrelevante Kaufkraft, zu erwartende Flächenproduktivität etc.). Es ergaben sich gegenüber den bisherigen Ermittlungen keine relevanten Veränderungen. Eine Anpassung der Planung gegenüber dem Stand der Offenlage hat nicht stattgefunden.

 

Weiteres Vorgehen:

Gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) soll parallel zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bebauungsplan V 31/III "Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße" (vgl. Vorlage Nr. 2020/0220) zur Rechtskraft gebracht werden.

 

Hinweis:

Im Ratsinformationssystem sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein