Beschlussentwurf:
1. Für das am 01.08.2021 beginnende Kindergartenjahr 2021/2022 werden entsprechend der Anlage 1 dieser Vorlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Leverkusen nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 03.12.2019 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.
2. Sollten sich im Einzelfall bis zum 20.02.2021 noch kleinere Veränderungen seitens der Träger bei der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 ergeben, wird der Jugendhilfeplaner beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.
3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 dieser Vorlage ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.2021 über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu bringen.
4. Die aufgezeigte generelle Bedarfs-/Versorgungssituation ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 und die diesbezüglich möglichen verbessernden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Nach dem Gesetz zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom
03.12.2019 (in Kraft getreten am 01.08.2020) fördert das Land
Nordrhein-Westfalen den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder anhand
vorgegebener Kindpauschalen im Rahmen von drei Gruppenformen:
Gruppenform I:
Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung,
Gruppenform II:
Kinder im Alter von unter drei Jahren,
Gruppenform III:
Kinder im Alter von drei Jahren und älter,
mit jeweils drei
möglichen wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).
Konkret gewährt das
Land NRW nach Anlage zu Artikel 1 des KiBiz dem örtlichen Jugendamt auf der
Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr
vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk
des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines
berechtigten Trägers betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Die entsprechende
verbindliche Meldung zum 15. März eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der
Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen
Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden.
In Abstimmung mit den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in
Leverkusen sind mit der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022
weitestgehend übereinstimmend die
Betreuungsplätze/-zeiten festgelegt worden. Eine entsprechende Übersicht ist
als Anlage 1 beigefügt.
Die weitere
Umsetzung der Jugendhilfeplanung, Teilbereich Tagesbetreuung für Kinder, für
das Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden
Genehmigung durch den LVR.
Wie in den Vorjahren soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, nach der Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 durch die Träger bis zum 20.02.2021 evtl. noch aufgezeigte Veränderungswünsche im Detail umzusetzen und die Jugendhilfeplanung entsprechend fortzuschreiben, z. B. die Veränderung der wöchentlichen Betreuungszeit von Betreuungsplätzen oder der Betreuungsgruppenform einzelner Betreuungsplätze. Um hier nicht in jedem Einzelfall eine Beschlussfassung per Vorlage oder Dringlichkeitsbeschluss herbeiführen zu müssen, ist - wie in den Vorjahren - das Verfahren entsprechend Ziffer 2. des Beschlussentwurfs vorgesehen. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung erfolgen weiterhin nur nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss bzw. ggf. durch Dringlichkeitsbeschluss.
Hinsichtlich der generellen Bedarfs-/Versorgungssituation für die Betreuung von Kindern von einem Jahr bis zum Schuleintritt ist für die kommenden Kindergartenjahre auszuführen:
Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist nach den Berechnungen der
Jugendhilfeplanung stadtweit eine Unterversorgung in Höhe von insgesamt -1.005 Betreuungsplätzen
(-903 u3-Betreuungsplätze und -102 ü3-Betreuungsplätze) gegeben. Hierbei ist
das u3-Betreuungsangebot im Rahmen der Tagespflege in Höhe von 484 geplanten
Plätzen berücksichtigt. Zugrunde gelegt wurde bei dieser Berechnung die
durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 08.11.2018
ausgesprochene Beschlussempfehlung an den Rat, die Versorgungsquote im Bereich
der unter 3-jährigen Kinder von vorher 42 % auf 60 % zu erhöhen, da eine
Versorgungsquote i. H. v. 42 % nicht mehr sachgerecht ist. Der Rat hat in
seiner Sitzung am 10.12.2018 der Erhöhung der Versorgungsquote ebenfalls
zugestimmt. Im Bereich der über 3-jährigen Kinder ist die aktuelle Versorgungsquote
in Höhe von 100 % berücksichtigt.
Für die Folgejahre wird
ein relativ gleichbleibendes Niveau der Bevölkerungsanzahl in den relevanten
Altersgruppen vorausberechnet.
Die als Anlage 2
beigefügte Vorausberechnung zeigt die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung
für die nächsten 5 Jahre (2020 bis 2025). Sie basiert auf den Ergebnissen der
Vorausberechnung des Statistischen Landesamtes IT.NRW 2014 bis 2040, wurde
jedoch rechnerisch auf die aktuelleren Zahlen der Stadt Leverkusen übertragen.
Mit Blick auf die Entwicklung der Bevölkerungszahlen seit dem Basisjahr 2014,
u. a. im Rahmen des Flüchtlingszuzugs, liegen Ungenauigkeiten in der Prognose
auf der Hand. Mit der Entwicklung neuer Wohngebiete im Stadtgebiet könnte es
durchaus sein, dass sich in eben diesen eine steigende Bevölkerungszahl zeigen
wird, die bisher in der Prognose nicht berücksichtigt werden konnte. Die
Bevölkerungsvorausberechnung zeigt, dass in den kommenden 5 Jahren im Bereich
der unter 3-jährigen Kinder ein relativ konstantes Niveau zu beobachten ist,
bei der weder ein Anstieg noch ein signifikantes Absinken der Bevölkerung zu
verzeichnen ist. Im Bereich der über 3-jährigen Kinder ist in den nächsten zwei
Jahren noch mit einem Anstieg der Bevölkerungszahl zu rechnen. Dies resultiert
aus dem Anstieg der Bevölkerung der unter 3-jährigen Kinder in den vergangenen
zwei Jahren. Ab dem Jahr 2024 wird in diesem Bereich von einem leicht sinkenden
Niveau der Bevölkerungszahl ausgegangen.
Um der Bevölkerung
ein adäquates Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von einem Jahr bis zum
Schuleintritt machen zu können, ist ein weiterer Ausbau der
Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erforderlich. Die Verwaltung
arbeitet weiterhin an der Realisierung der im Grundsatzbeschluss des Rates
(Vorlage Nr. 2017/1790) geplanten Tageseinrichtungen für Kinder.
Derzeit werden folgende
Standorte geprüft bzw. sind in Bearbeitung:
Name Standort |
Anzahl |
Bodestraße (Rheindorf) |
6 |
Hitdorf-Ost (Bereich Flurstraße) (Hitdorf) |
4 |
nbso (Westseite) (Opladen) |
8 |
nbso (Westseite) (Opladen) |
4 |
Gutenbergstraße |
6 |
Bohofsweg / In der Wasserkuhl (Steinbüchel) |
8 |
Fester Weg / Schopenhauerstraße (Lützenkirchen) |
8 |
Geschwister-Scholl-Str. (ehemaliges evangelisches Kirchengelände) |
8 |
Johanneskirche (Manfort) |
5 |
Gesamt: |
57 |
Ziel ist es nach
wie vor, die Überbelegungen in den Einrichtungen sukzessive abzubauen, ein
bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten und damit einhergehend der Gewährleistung
eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder von einem Jahr bis
zum Schuleintritt nachzukommen.
Die aufgezeigten
Maßnahmen werden von der Verwaltung entsprechend den Erfordernissen weiter
geplant und abgearbeitet, konnten jedoch zu einem großen Anteil noch nicht realisiert
werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: Die Etatisierung erfolgt im Etat bei verschiedenen Innenaufträgen
in der Produktgruppe 0605. Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: abhängig von der jährlichen
KiBiz-Förderung
Fördermittel beantragt: Nein Ja
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2022
Personal-/Sachaufwand: €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |