Betreff
Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege für Kinder in Leverkusen für das Kindergartenjahr 2021/2022 nach dem Kinderbildungsgesetz
Vorlage
2020/0256
Aktenzeichen
JHPL-kü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Für das am 01.08.2021 beginnende Kindergartenjahr 2021/2022 werden entsprechend der Anlage 1 dieser Vorlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Leverkusen nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 03.12.2019 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

2. Sollten sich im Einzelfall bis zum 20.02.2021 noch kleinere Veränderungen seitens der Träger bei der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 ergeben, wird der Jugendhilfeplaner beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.

 

3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 dieser Vorlage ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.2021 über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

4. Die aufgezeigte generelle Bedarfs-/Versorgungssituation ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 und die diesbezüglich möglichen verbessernden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 03.12.2019 (in Kraft getreten am 01.08.2020) fördert das Land Nordrhein-Westfalen den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder anhand vorgegebener Kindpauschalen im Rahmen von drei Gruppenformen:

 

Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung,

Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren,

Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter,

 

mit jeweils drei möglichen wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).

 

Konkret gewährt das Land NRW nach Anlage zu Artikel 1 des KiBiz dem örtlichen Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines berechtigten Trägers betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.

 

Die entsprechende verbindliche Meldung zum 15. März eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden. In Abstimmung mit den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen sind mit der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022 weitestgehend übereinstimmend die Betreuungsplätze/-zeiten festgelegt worden. Eine entsprechende Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die weitere Umsetzung der Jugendhilfeplanung, Teilbereich Tagesbetreuung für Kinder, für das Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden Genehmigung durch den LVR.

 

Wie in den Vorjahren soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, nach der Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 durch die Träger bis zum 20.02.2021 evtl. noch aufgezeigte Veränderungswünsche im Detail umzusetzen und die Jugendhilfeplanung entsprechend fortzuschreiben, z. B. die Veränderung der wöchentlichen Betreuungszeit von Betreuungsplätzen oder der Betreuungsgruppenform einzelner Betreuungsplätze. Um hier nicht in jedem Einzelfall eine Beschlussfassung per Vorlage oder Dringlichkeitsbeschluss herbeiführen zu müssen, ist - wie in den Vorjahren - das Verfahren entsprechend Ziffer 2. des Beschlussentwurfs vorgesehen. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung erfolgen weiterhin nur nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss bzw. ggf. durch Dringlichkeitsbeschluss.


Hinsichtlich der generellen Bedarfs-/Versorgungssituation für die Betreuung von Kindern von einem Jahr bis zum Schuleintritt ist für die kommenden Kindergartenjahre auszuführen:

 

Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist nach den Berechnungen der Jugendhilfeplanung stadtweit eine Unterversorgung in Höhe von insgesamt -1.005 Betreuungsplätzen (-903 u3-Betreuungsplätze und -102 ü3-Betreuungsplätze) gegeben. Hierbei ist das u3-Betreuungsangebot im Rahmen der Tagespflege in Höhe von 484 geplanten Plätzen berücksichtigt. Zugrunde gelegt wurde bei dieser Berechnung die durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 08.11.2018 ausgesprochene Beschlussempfehlung an den Rat, die Versorgungsquote im Bereich der unter 3-jährigen Kinder von vorher 42 % auf 60 % zu erhöhen, da eine Versorgungsquote i. H. v. 42 % nicht mehr sachgerecht ist. Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2018 der Erhöhung der Versorgungsquote ebenfalls zugestimmt. Im Bereich der über 3-jährigen Kinder ist die aktuelle Versorgungsquote in Höhe von 100 % berücksichtigt.

 

Für die Folgejahre wird ein relativ gleichbleibendes Niveau der Bevölkerungsanzahl in den relevanten Altersgruppen vorausberechnet.

 

Die als Anlage 2 beigefügte Vorausberechnung zeigt die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung für die nächsten 5 Jahre (2020 bis 2025). Sie basiert auf den Ergebnissen der Vorausberechnung des Statistischen Landesamtes IT.NRW 2014 bis 2040, wurde jedoch rechnerisch auf die aktuelleren Zahlen der Stadt Leverkusen übertragen. Mit Blick auf die Entwicklung der Bevölkerungszahlen seit dem Basisjahr 2014, u. a. im Rahmen des Flüchtlingszuzugs, liegen Ungenauigkeiten in der Prognose auf der Hand. Mit der Entwicklung neuer Wohngebiete im Stadtgebiet könnte es durchaus sein, dass sich in eben diesen eine steigende Bevölkerungszahl zeigen wird, die bisher in der Prognose nicht berücksichtigt werden konnte. Die Bevölkerungsvorausberechnung zeigt, dass in den kommenden 5 Jahren im Bereich der unter 3-jährigen Kinder ein relativ konstantes Niveau zu beobachten ist, bei der weder ein Anstieg noch ein signifikantes Absinken der Bevölkerung zu verzeichnen ist. Im Bereich der über 3-jährigen Kinder ist in den nächsten zwei Jahren noch mit einem Anstieg der Bevölkerungszahl zu rechnen. Dies resultiert aus dem Anstieg der Bevölkerung der unter 3-jährigen Kinder in den vergangenen zwei Jahren. Ab dem Jahr 2024 wird in diesem Bereich von einem leicht sinkenden Niveau der Bevölkerungszahl ausgegangen.

 

Um der Bevölkerung ein adäquates Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt machen zu können, ist ein weiterer Ausbau der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erforderlich. Die Verwaltung arbeitet weiterhin an der Realisierung der im Grundsatzbeschluss des Rates (Vorlage Nr. 2017/1790) geplanten Tageseinrichtungen für Kinder.


Derzeit werden folgende Standorte geprüft bzw. sind in Bearbeitung:

 

Name

Standort

Anzahl
der geplanten Gruppen

 

Bodestraße

(Rheindorf)

 

6

 

Hitdorf-Ost
Gebiet EFH

(Bereich Flurstraße)

(Hitdorf)

 

4

 

nbso (Westseite)
Henkelmännchenplatz

(Opladen)

8

 

nbso (Westseite)
Nordseite vom
Henkelmännchenplatz

(Opladen)

4

 

Gutenbergstraße
(Küppersteg)

6

 

Bohofsweg /

In der Wasserkuhl

(Steinbüchel)

8

 

Fester Weg /

Schopenhauerstraße

(Lützenkirchen)

8

 

Geschwister-Scholl-Str.

(ehemaliges evangelisches Kirchengelände)
(Alkenrath)

8

 

Johanneskirche

(Manfort)

5

Gesamt:

57


 

Ziel ist es nach wie vor, die Überbelegungen in den Einrichtungen sukzessive abzubauen, ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten und damit einhergehend der Gewährleistung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt nachzukommen.

 

Die aufgezeigten Maßnahmen werden von der Verwaltung entsprechend den Erfordernissen weiter geplant und abgearbeitet, konnten jedoch zu einem großen Anteil noch nicht realisiert werden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: Die Etatisierung erfolgt im Etat bei verschiedenen Innenaufträgen in der Produktgruppe 0605. Sachkonto:

Aufwendungen für die Maßnahme: abhängig von der jährlichen KiBiz-Förderung

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja

Name Förderprogramm:

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: €

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2022

 Personal-/Sachaufwand: €

 

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €

Produkt: Sachkonto

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:      

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein