Beschlussentwurf:
Der Rat wählt gem. § 58 Abs. 4 und § 4 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW die in der Anlage ausgewiesenen Migrantinnen und Migranten als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Ratsausschüsse.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Als Mitglieder mit beratender Stimme können den Ausschüssen gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW volljährige sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner angehören.
In seiner Sitzung am 08.12.2020 hat der Integrationsrat dem Rat empfohlen, die in der Anlage ausgewiesenen Migrantinnen und Migranten als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Fachausschüsse zu wählen.
Eine beratende Mitgliedschaft sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner ist im Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss nicht zulässig, da diesem Ausschuss nur Ratsmitglieder angehören dürfen (§ 58 Abs. 3 GO NRW).
Die für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorgeschlagene sachkundige Einwohnerin und ihre Stellvertreterin werden als beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend in den Ausschuss gewählt.
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Haben sich danach die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse und Gremien auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Erstellung der Vorlage konnte erst nach Beschlussfassung in der konstituierenden Sitzung des Integrationsrates am 08.12.2020 erfolgen.