- Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Über die während
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Betroffenen gemäß § 4a Abs. 3 S.
4 BauGB zu erneuten Planänderungen nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen
A 1: Herr
Eckhard Bergerhoff, Alte Heide 26, 51377 Leverkusen
A 2: Frau Claudia und Herr Markus
Krüger, Mauspfad 22, 51377 Leverkusen
A 3: Herr Peter Stumpf, Mauspfad
33, 51377 Leverkusen
A 4: Technische Betriebe der
Stadt Leverkusen, AÖR
A 5: Herr Rolf Schneider, Alte
Heide 23, 51377 Leverkusen
A 6: Frau Christa Flohr, Mauspfad
28, 51377 Leverkusen
A 7: Frau Julia Daniela und Herr Nicolaus Lascu,
Mauspfad 22, 51377 Leverkusen
A 8: Frau Sigrid und Herr
Hans-Reiner Klein, Mauspfad 20, 51377 Leverkusen
A 9: Frau Lydia und Herr Winfried
Thelen, Mauspfad 16, 51377 Leverkusen
A10: Frau Claudia und Herr Markus
Krüger, Mauspfad 22, 51377 Leverkusen
wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1)
entschieden. Diese wird Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen zu eigen. Auf die Begründung und Abwägung innerhalb der Vorlage zum Offenlagebeschluss (Vorlage Nr. 0195/2009) wird verwiesen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 170/I „Mauspfad“ wird mit geänderter
Planzeichnung (Anlage 2) und geänderten textlichen Festsetzungen (Anlage
3) gemäß
-
§ 10
Baugesetzbuch – BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB i. d. F. d. B. vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619)
in Verbindung mit
- Baunutzungsverordnung - BauNVO i. d. F. d. B. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466),
-
§ 86 Landesbauordnung - BauO NRW i.d.F.d.B. vom
01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009
(GV. NRW. S. 863, 975) sowie
-
§ 7 Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen - GO NRW i.d.F.d.B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010
(GV. NRW. S. 688)
als Satzung beschlossen.
4. Die als Anlage 4 beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
5. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass mit der
Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans Nr. 170/I „Mauspfad“ nach § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz
des Landes Nordrhein-Westfalen - LG i.d.F.d.B. vom 21.07.2000 (GV. NRW.
S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 185) die widersprechenden Festsetzungen des
Landschaftsplans außer Kraft treten.
gezeichnet:
Buchhorn Stein Mues
Begründung:
Zielsetzung des
Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von
Einfamilien- und Doppelhäusern am Siedlungsrand von Manfort. Damit soll das
Wohnraumangebot im Sektor des Einfamilienhausbaus in diesem Stadtteil
aufgewertet und gestärkt werden.
Das Wohngebiet wird
durch den Flächeneigentümer (Planung, Erschließung) entwickelt. Zur Herstellung
der öffentlichen Erschließungsanlagen einschließlich des öffentlich nutzbaren
Weges über das Areal der privaten Freizeitgärten sowie zu den Neuordnungsmaßnahmen
am Hemmelrather Weg (Stellplätze und Wendeanlage außerhalb des
Bebauungsplangebietes) wird ein Erschließungsvertrag geschlossen. Die
öffentlichen Verkehrsflächen werden auf die Stadt übertragen.
Das städtebauliche
Konzept sowie die Festsetzungen des Bebauungsplanes reagieren in besonderem
Maße auf die Anforderungen des Immissionsschutzes wegen der benachbarten
Emissionsquellen (v.a. Güterbahntrasse, Schießstand, Tennis- und
Badmintonhalle).
Der
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren wurde durch den Bau-
und Planungsausschuss der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 10.09.2007
gefasst.
Wegen des
aktualisierten Lärmgutachtens aus dem Jahr 2009 zu Emissionen der
Güterbahnstrecke wurde das ursprüngliche Plankonzept, das Gegenstand der frühzeitigen
Beteiligung (Bürgerversammlung am 08.11.2007) war, strukturell verändert.
Das
Immissionsschutzkonzept mit einer Riegelbebauung am östlichen Wohngebietsrand
und passiven Schallschutzmaßnahmen an den Wohngebäuden wurde nach der
öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (im Zeitraum vom 23.03.2010 bis 28.04.2010) weiter
optimiert. Insbesondere wurde eine ergänzende östlich gelegene Lärmschutzwand
als zwingende Voraussetzung für das Wohngebiet festgesetzt. Über die Errichtung
und den künftigen Unterhalt der privaten Lärmschutzanlage wird zusätzlich ein
städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Da durch diese
Planänderung sowie weitere Detailanpassungen die Grundzüge der Planung nicht
betroffen wurden, ist auf eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet und die
Betroffenen (Öffentlichkeit, Behörden) zu diesen Änderungen gemäß § 4a Abs. 3
Satz 4 BauGB durch Anschreiben (zweiwöchige Frist bis 10.05.2011) beteiligt
worden.
Mit dieser Vorlage
soll nun über die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen gemäß der Abwägungsvorschläge der Verwaltung entschieden und der
Bebauungsplan Nr. 170/I „Mauspfad“ einschließlich der Änderungen als Satzung
beschlossen werden.
In Folge des o.g.
Bebauungsplans wird eine nachrichtliche Anpassung des Landschaftsplanes
der Stadt Leverkusen bezogen auf den Verlauf der Grenze des Landschaftsschutzgebietes
„Unteres Dhünntal“ erforderlich. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes wird
dieser den Festlegungen des Landschaftsplanes vorgehen und diese verdrängen.
Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes, das heute noch das Grundstück der St.
Sebastianus Schützenbruderschaft (festgesetztes SO-Gebiet) im nördlichen Randbereich
erfasst, wird hiernach auf der nördlichen Grundstücksgrenze geführt (vgl.
Planzeichnung).
Das Planverfahren ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.07.2010
beschlossenen "Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2010/2011" (Vorlage Nr. 0415/2010) als prioritäres Projekt des Wohnungsbaus enthalten.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0666/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Drinda / FB 61 / -6131
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Planungsleistungen für den o. g. Bebauungsplan Nr. 170/I „Mauspfad“ sowie die Herstellung der Erschließungsmaßnahmen (Straßen usw.) werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches von dem privaten Flächeneigentümer übernommen. Über diese Erschließungsmaßnahmen wird ein Erschließungsvertrag mit dem Fachbereich Tiefbau geschlossen werden. Der Flächeneigentümer wird nach Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen diese unentgeltlich, kosten- und lastenfrei an die Stadt übertragen.
Der private Flächeneigentümer finanziert und stellt die Lärmschutzmaßnahmen her, sofern diese nicht gebäudebezogen und damit den künftigen Hauseigentümern zuzurechnen sind. Hierzu zählt neben der Einhausung des benachbarten Schießstandes die Lärmschutzwand am östlichen Wohngebietsrand. Sie verbleibt auf Dauer in privatem Eigentum. Die Pflicht zur Errichtung sowie die sonstigen Regelungen (Eigentumsverhältnisse, Ausgestaltung) wird – über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus – in einem separaten städtebaulichen Vertrag geregelt.
Investive Kosten entstehen für die Stadt Leverkusen daher nicht.
Das Planverfahren ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.07.2010
beschlossenen "Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2010/2011" (Vorlage Nr. 0415/2010) als prioritäres Projekt des Wohnungsbaus enthalten.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
- keine -
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
- keine -
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
- keine -
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
besonderen Dringlichkeit:
Das Bauvorhaben
soll möglichst zeitnah dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Vorab ist die Lärmschutzwand
am östlichen Gebietsrand als Voraussetzung für die gesamte
Wohngebietsentwicklung herzustellen, die daher einen zeitlichen Vorlauf benötigt.
Daher soll die Vorlage noch in diesem Turnus beschlossen werden.