- Beschluss über die Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
(Abwägung)
- Beschluss über die Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung (Abwä gung)
- Beschluss über die Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Äußerungen I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A Äußerungen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I/A 1. Äußerung
1 - Schreiben vom 15.06.2020
I/A 2. Äußerung
2 - Sammelschreiben vom 15.07.2020 mit 653 Unterschriften
I/A 3. Äußerung
3 - Schreiben vom 21.07.2020
I/A 4. Äußerung
4 - Schreiben vom 21.07.2020 mit 10 Fotos
I/A 5. Äußerung
5 - Mail vom 04.08.2020
I/A 6. Äußerung
6 - Schreiben vom 11.05.2020 an OB Richrath
I/B Äußerungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
I/B 1: Amprion
GmbH
I/B 2: Bezirksregierung Arnsberg
I/B 3:.......................................................................... Bundeswehr,
Referat I 3
I/B 4: Stadt
Burscheid
I/B 5: E-Plus
I/B 6: ERICSSON
I/B 7: Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co KG
I/B 8: GASCADE
Gastransport GmbH – Abt. GNL
I/B 9: Geologischer
Dienst NRW – Landesbetrieb
I/B 10: IHK –
Industrie- und Handelskammer zu Köln
I/B 11: Stadt
Köln
I/B 12: LVR-Amt
Bodendenkmalpflege im Rheinland
I/B 13: NABU
– Stadtverb. Leverkusen, BUND Bund für Umwelt u.Naturschutz Deutschland e.V. und LNU Landesgem.
Naturschutz und Umwelt
I/B 14: PLEDOC
I/B 15: POLIZEI
Nordrhein-Westfalen Köln
I/B 16: Rheinisch-Bergischer
Kreis
I/B 17: Stadt
Monheim
I/B 18: TBL –
Technische Betriebe Leverkusen
I/B 19: Telekom
I/B 20: Deutsche
Telekom Technik GmbH
I/B 21: Thyssengas
I/B 22: Vodafone
NRW GmbH
I/B 23: Vodafone
GmbH
I/B 24: Westnetz
I/B 25:...................................................................... Fachbereich
32 - Umwelt
I/B 26: Fachbereich
37 Feuerwehr Abt. 372 - Gefahrenvorbeugung
I/B 27:
Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelbeseitigungsdienst
I/C Äußerungen
der Fachbereiche
I/C 1: Fachbereich
30 - Recht und Vergabestelle - Zentrale Vergabestelle
I/C 2: Fachbereich
36 - Bürger und Straßenverkehr
I/C 3: Fachbereich
67 - Stadtgrün
I/C 4: Fachbereich
Stadtplanung Abt. 612 - Generelle Planung
I/C 5: WFL
- Wirtschaftsförderung Leverkusen
2. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen I/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Stellungnahmen I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 3.1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
I/A 1. Stellungnahme 1 – Schreiben vom 10.01.2022
I/A 2. Stellungnahme 2 - Schreiben vom 29.01.2022
I/A 3. Stellungnahme
3 – Schreiben vom 10.02.2022
I/A 4. Stellungnahme 4 – Schreiben vom 08.02.2022
I/A 5. Stellungnahme 5 – Schreiben vom 09.02.2022
I/A 6. Stellungnahme 6 – Sammelschreiben v. 715
Bürgern vom 07.02.2022
I/A 7. Stellungnahme 7 – Schreiben vom 27.12.2021
I/A 8. Stellungnahme 8 – Schreiben vom 21.02.2022
I/B Stellungnahmen der Behörden und
sonst. Träger öffentl. Belange
I/B 1: Bundeswehr, Referat I 3
I/B 2: Energieversorgung Leverkusen GmbH &
Co KG
I/B 3: IHK – Industrie- und Handelskammer zu
Köln
I/B 4: POLIZEI Nordrhein-Westfalen Köln
I/B 5: TBL – Technische Betriebe Leverkusen
I/B 10: Stadt Bergisch Gladbach
I/B 12: Bezirksregierung Köln – Dez. 54 -
Gewässerentwicklung
I/B 13: Bezirksregierung Köln – Dez. 35.4 -
Denkmalschutz
I/B 16: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
I/B 17: Fachbereich 32 – Umwelt
I/B 18: Geologischer Dienst NRW
I/B 20: LVR - Bodendenkmalpflege
I/B 21: Nahverkehr Rheinland GmbH
I/C Stellungnahmen der Fachbereiche und
Betriebe
I/C 1: Fachbereich 30 Recht und Vergabestelle
Abt. 301
I/C 2: Fachbereich 51 und 40 - Schulen
I/C 3: Fachbereich 63 - Denkmalpflege
I/C 4: WFL - Wirtschaftsförderung Leverkusen
I/C 5: Fachbereich 61 – Mobilität und
Klimaschutz
I/C 6: Fachbereich 02
Konzernsteuerung/Liegenschaften
I/C 7: Fachbereich 65 - Gebäudewirtschaft
I/C 8: Fachbereich 50 - Soziales
I/C 9: Fachbereich 60 – Baudezernat
I/C 11: Fachbereich 661 - Tiefbau
3. Über die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen I/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Stellungnahmen I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 3.2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A Stellungnahmen der Öffentlichkeit
I/A 1. Stellungnahme 1 – Schreiben vom 01.09.2022
I/A 2. Stellungnahme 2 - Schreiben vom 29.08.2022
I/A 3. Stellungnahme 3 – Sammelschreiben vom 05.09.2022
I/A 4. Stellungnahme 4 – Schreiben vom 06.09.2022
I/A 5. Stellungnahme 5 – Schreiben vom 05.09.2022
I/A 6. Stellungnahme 6 – Schreiben vom 06.09.2022
I/A 7. Stellungnahme 7 – Schreiben vom 07.09.2022
I/A 8. Stellungnahme 8 – Schreiben vom 07.09.2022
I/A 9. Stellungnahme 9 – Schreiben vom 06.09.2022
I/A 10. Stellungnahme 10 – Schreiben vom 06.09.2022
I/A 11. Stellungnahme 11 – Schreiben vom 05.09.2022
I/A 12. Stellungnahme 12 – Schreiben vom 05.09.2022
I/A 13. Stellungnahme 13 – Schreiben Klimaliste vom 24.07.2022
I/B Stellungnahmen der Behörden und sonst. Träger öffentl. Belange
I/B 1: Bundeswehr, Referat I 3
I/B 2: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co KG
I/B 3: IHK – Industrie- und Handelskammer zu Köln
I/B 4: POLIZEI Nordrhein-Westfalen Köln
I/B 5: TBL – Technische Betriebe Leverkusen
I/B 6: Deutsche Telekom Technik
I/B 7: Ericsson Services GmbH
I/B 8: Deutsche Telekom Technik GmbH
I/B 9: Vodafone GmbH
I/B 10: Westnetz GmbH
I/B 11: Wupperverband
I/B 12: Stadt Monheim
I/B 13: Stadt Burscheid
I/B 14: Bezirksregierung Köln – Dez. 52 – Kreislaufwirtschaft
I/B 15: Bezirksregierung Köln – Dez. 35.4 – Denkmalschutz
I/B 16: Bezirksregierung Köln – Dez. 53 – Immissionsschutz
I/B 17: Bezirksregierung Köln – Dez. 25 – Integr. Gesamtverkehrsplanung
I/B 18: Bezirksregierung Köln – Dez. 33 – ländliche Entwicklung
I/B 19: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
I/B 20: Plusnet GmbH
I/B 21: Wirtschaftsförderung Leverkusen
I/B 22: LVR - Denkmalschutz
I/B 23: PLEDOC
I/B 24: GASCADE
I/B 25: Nahverkehr Rheinland GmbH
I/C Stellungnahmen der Fachbereiche und Betriebe
I/C 1: Fachbereich 37 - Feuerwehr
I/C 2: Fachbereich 32 - Umwelt
I/C 3: Fachbereich 67 - Stadtgrün
I/C 4: Fachbereich 02 – Liegenschaften
I/C 5: Fachbereich 51 und 40 - Schulen
I/C 6: Fachbereich Ordnung - Kampfmittelbeseitigung
I/C 7: Fachbereich 50 - Soziales
I/C 8: Fachbereich 66 - Tiefbau
I/C 9: Fachbereich 30 - Recht und Vergabe
I/C 10: Fachbereich Konzernsteuerung - Liegenschaften
I/C 11: Fachbereich Tiefbau - Abteilung 661
4. Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen zu eigen.
5. Der Bebauungsplan Nr. 256/II „Quettingen- nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, wird mit geringfügigen Änderungen nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674), in Verbindung mit
· der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und
· § 86 Landesbauordnung (BauO NRW) in Kraft getreten am 4. August 2018 und zum 1. Januar 2019 (GV NRW 2018 S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086), in Kraft getreten am 22. September 2021 sowie
· § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i.d.F.d.B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15. April 2022; Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April 2022,
als Satzung beschlossen.
6. Die als Anlage 6.2 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
gezeichnet:
In
Vertretung In
Vertretung
Richrath Lünenbach
Deppe
Begründung:
Lage des
Plangebiets (Geltungsbereich):
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 256/II „Quettingen - nördlich
Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ zur erneuten öffentlichen Auslegung
ist identisch mit dem Geltungsbereich der öffentlichen Auslegung in der Zeit
vom 14.01.2022 bis zum 14.02.2022. Die genaue
Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
Planungsanlass
und Ziel der Planung:
Die Firma Wellpappenwerk Franz Gierlichs GmbH & Co. KG produziert Verpackungen, insbesondere Transportverpackungen für Lebensmittel. Zur dringend benötigten Erweiterung der Produktions- und Lagerkapazitäten des Wellpappenwerkes sollen die bestehenden Hallenflächen nördlich, unmittelbar hieran angrenzend durch ein neues Fertigwarenlager und einen neuen, kompakten Versandbereich um rund 6.500 m² BGF erweitert werden. Für die südliche Bestandsbetriebsfläche sollen die künftigen Entwicklungen ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden. Insgesamt zielt der Bebauungsplan darauf ab, sowohl im Interesse künftiger Planungs- und Investitionssicherheit für das Unternehmen als auch der Schutzinteressen der Nachbarschaft einen eindeutigen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der unter Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit die Konflikte, insbesondere hinsichtlich der städtebaulichen Integration, der immissions-schutzrechtlichen Auswirkungen und der verkehrlichen Belange, klärt und im Sinne einer Konfliktbewältigung langfristig steuert.
Geplant ist ein ca. 19 m hohes Hochregallager und daneben unmittelbar angeschlossen eine Verladehalle mit Laderampen. Insgesamt soll eine vollautomatische Anlage entstehen, die auf das Ein- bzw. Auslagern mittels Staplerverkehr und den damit verbundenen Emissionen weitgehend verzichtet. Die großzügig dimensionierte, leistungsfähige Verladesituation mit unterschiedlichen Laderampen ist hofartig eingefasst und damit gegenüber der Wohnbebauung optisch und schalltechnisch abgeschirmt.
Mit der Erweiterung der Lagerfläche wird ein steigender Bedarf an Mitarbeitenden von rund 16 % von 82 auf rund 95 Personen prognostiziert. Zudem wird ein Anstieg der täglichen werksbezogenen LKW-Fahrten auf 78 in der Endausbaustufe bei voller Lagerauslastung erwartet. Um die damit einhergehenden verkehrlichen Konflikte möglichst gering zu halten, ist unter mehreren, unterschiedliche Verkehrsführungsvarianten letztendlich die ausgewählt worden, bei der die An- und Abfahrt des Betriebsgeländes für den Schwerverkehr nur von Norden, also von der Lützenkirchener Straße aus, erfolgt. In diesem Zuge wird der nördliche Teil der Maurinusstraße dergestalt umgestaltet, dass die westlich halb auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge in den Bereich des heutigen Gehweges verlegt werden. Der Gehweg selber wird über das Betriebsgelände der Firma Gierlichs geführt. Zudem werden drei vorhandene Parkflächen am östlichen Gehweg der Maurinusstraße entfernt.
Der Investor verpflichtet sich im städtebaulichen Vertrag mit der Stadt in Ergänzung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zur Umsetzung im Wesentlichen folgender Punkte:
·
Durchführungspflichten für das
Erweiterungsvorhaben,
·
Herstellung der öffentlichen Parkplätze und des
öffentlichen Gehwegs,
·
Regelungen zu ergänzenden Ausgleichsmaßnahmen,
Begrünungsmaßnahmen gemäß Pflanzplan unter Berücksichtigung der Module des
integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Leverkusen,
·
Verpflichtung zum Abschluss eines Ausbauvertrags.
Verfahrensstand
und weiteres Vorgehen:
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung des
Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 256/II „Quettingen - Wellpappenwerk Gierlichs
nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ sowie der Entwurfsbegründung
mit Umweltbericht und der vorliegenden umweltbezogenen Äußerungen im Zeitraum vom 13.12.2021 bis 17.01.2022 im
Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) und
über die Internetseite der Stadt Leverkusen. Parallel wurden die Träger
öffentlicher Belange und die Fachbereiche und Betriebe der Stadt Leverkusen
beteiligt. Wegen einer nicht bereitgestellten Altlastenuntersuchung wurde im
Zeitraum vom 14.01.2022 bis 14.02.2022 die ursprüngliche öffentliche Auslegung wiederholt.
Insgesamt wurde die folgende Anzahl an
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vorgetragen:
·
8 Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeit, darunter ein Sammelschreiben von 715 Bürgerinnen und Bürgern,
·
21 Stellungnahmen von Behörden,
·
11 Stellungnahmen von
Fachbereichen.
Schwerpunkt der
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange bildeten folgende
Themen:
· Verkehr/Schwerlastverkehr im Wohngebiet, Verkehrssicherheit,
· Gewerbe- und Verkehrslärm,
· mangelnde Prüfung von Planungsalternativen,
· städtebauliche Integration der Baukörper,
· Missachtung Trennungsgebot,
· ökologische und stadtklimatische Auswirkungen.
Die abschließende
Bewertung der Auswirkungen des Betriebes und seiner Erweiterung kommt nach
Abstimmung mit den jeweiligen Behörden und Fachbereichen auch nach der
öffentlichen Auslegung und den eingegangenen Stellungnahmen zu dem Ergebnis,
dass trotz der Gemengelage unter Würdigung der unterschiedlichen Umweltbereiche
bei Umsetzung der genannten Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen erhebliche und
nachhaltige Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnbebauung nicht zu erwarten sind.
Erneute
öffentliche Auslegung:
Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zur Unzulässigkeit einer Konfliktverlagerung auf ergänzende Verträge bzw. nachfolgende Verfahren und eine genauere rechtliche Prüfung zur Konfliktbewältigung in Bebauungsplänen geben dazu Anlass, insbesondere die lärmabschirmenden Maßnahmen um den Verladehof aus der schalltechnischen Untersuchung auch abschließend im Bebauungsplan zu regeln und damit deutlich zu machen, dass dem Ziel des Bebauungsplans einer Konfliktbewältigung im Plan selbst soweit wie möglich Rechnung getragen wird. Deshalb wurden folgende Festsetzungen im Plan ergänzt bzw. geändert:
· Die maximale Wandhöhe der den Verladehof begrenzenden Wände wird um eine minimale Wandhöhe ergänzt.
· Die bislang durch Baugrenzen eingeschränkte Lage der Begrenzungswände um den Verladehof wird durch Baulinien fixiert.
Zusätzlich wurden in den Bebauungsplan zur Verdeutlichung und Konkretisierung noch redaktionelle Änderungen aufgenommen wie z. B.:
·
Klarstellung
der Formulierung zu Festsetzung Nr. 1 Punkt 4,
·
Ergänzung
von Vorgaben zum Aufbau der Dachbegrünung,
·
Ergänzung
von Rechtsgrundlagen bei Festsetzungen,
·
Umstellung
der Reihenfolge in der Legende,
·
Ergänzung
der Legende mit Erläuterung des Zeichens „V“,
·
Ergänzung
„in der derzeit gültigen Fassung“ bei der Aufzählung der Rechtsgrundlagen (hier
BauNVO).
Die übrigen
notwendigen Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen werden ergänzend in einem
städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt. Die Maßnahmen zur Verkehrsführung
in der Maurinusstraße wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk II am 18.07.2022 beschlossen (Vorlage Nr. 2022/1617).
Auf Grund dieser
materiell-rechtlichen Änderungen bzw. Präzisierungen von Festsetzungen im
Bebauungsplan hinsichtlich des Schallimmissionsschutzes (Festsetzungen zu
Baulinien und Mindesthöhen; hier: Lärmschutzwand zwischen Verladehof und
Maurinusstraße) wurde vor Satzungsbeschluss eine erneute, jedoch verkürzte
öffentliche Auslegung von 14 Tagen erforderlich.
Die erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) und §
4 (2) BauGB erfolgte durch öffentlichen Aushang des Entwurfes des Bebauungsplans
Nr. 256/II „Quettingen -
Wellpappenwerk Gierlichs nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“
sowie der Entwurfsbegründung mit Umweltbericht und der vorliegenden
umweltbezogenen Äußerungen im Zeitraum vom 22.08.2022 bis einschl. 07.09.2022
im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101)
und über die Internetseite der Stadt Leverkusen.
Parallel hierzu erfolgte im gleichen Zeitraum der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden,
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung
der Fachbereiche und Betriebe der Stadt Leverkusen. Insgesamt wurden die
folgende Anzahl an Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vorgetragen:
· 13 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, darunter ein Sammelschreiben,
· 25 Stellungnahmen von Behörden,
·
11
Stellungnahmen von Fachbereichen.
Schwerpunkt
der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit bildeten folgende Themen:
·
Verkehr/Schwerlastverkehr im Wohngebiet,
Verkehrssicherheit,
· Maurinusstraße nicht geeignet,
· Gewerbe- und Verkehrslärm,
· mangelnde Prüfung von Planungsalternativen,
· städtebauliche Integration der Baukörper,
· ökologische und stadtklimatische Auswirkungen,
·
Mängel bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz.
Die abschließende Bewertung der Auswirkungen des Betriebes
und seiner Erweiterung kommt nach Abstimmung mit den jeweiligen Behörden und
Fachbereichen auch nach der erneuten öffentlichen Auslegung und den
eingegangenen Stellungnahmen zu dem Ergebnis, dass trotz der Gemengelage unter
Würdigung der unterschiedlichen Umweltbereiche bei Umsetzung der genannten
Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen erhebliche und nachhaltige
Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnbebauung nicht zu erwarten sind und
damit insgesamt grundsätzliche Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans
nicht bestehen.
Abwägungs- und Satzungsbeschluss:
Nach Durchführung
der hier vorliegenden erneuten öffentlichen Auslegung sollen der Beschluss über
sämtliche eingegangene Stellungnahmen aus den öffentlichen Auslegungen des Plans
sowie der Satzungsbeschluss gefasst werden. Der Bebauungsplan kann sodann nach
Genehmigung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans zur Rechtskraft gebracht
werden. Vor dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wird ein
städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Investor gemäß § 11 BauGB
geschlossen.
Kosten und
Umsetzung der Planung:
Das Wellpappenwerk
Franz Gierlichs GmbH & Co. KG trägt die Gesamtkosten der
Bauleitplanverfahren. Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein
Planungskostenvertrag und gemäß § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind ebenfalls vom Investor zu
tragen.
Hinweis zum
weiteren Verfahren aufgrund der Covid-19 Pandemie:
Gemäß dem seit
29.05.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer
Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz
- PlanSiG) werden detaillierte Informationen zu Art und Umfang der öffentlichen
Auslegung mit der Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.
Hinweise:
Der geänderte
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 256/II „Quettingen -
nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße“ (Anlagen 4.1 und 4.2
der Vorlage) im Maßstab 1:500 werden nur im Ratsinformationssystem
bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Im Ratsinformationssystem
Session sind zudem alle Anlagen auch in farbiger Darstellung einsehbar.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
ja |
ja |
nein |