Beschlussentwurf:
1. Das Projekt soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse des freiraumplanerischen Wettbewerbs und unter weitgehender Einhaltung der dort genannten Kostenobergrenze fortgeführt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sieger des o.g. Wettbewerbs, das Büro POLA Landschaftsarchitekten, aufzufordern, innerhalb einer angemessenen Frist einen in Inhalt und Kosten dem prämierten Wettbewerbsergebnis entsprechenden Entwurf vorzulegen.
3. Sollte das Büro POLA dazu nicht in der Lage sein, wird die Verwaltung beauftragt, das Vertragsverhältnis mit POLA in geeigneter Weise zu beenden.
4. Die Verwaltung wird bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit POLA beauftragt, zu prüfen, ob das Wettbewerbsergebnis mit einem anderen Planungsbüro im vorgegebenen Kostenrahmen umgesetzt werden kann oder ob die im Wettbewerb nächstplatzierten Entwürfe innerhalb des vorgegebenen Rahmens umgesetzt werden können.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob weitere Fördermittel eingeworben werden können.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat schnellstmöglich, spätestens bis zur Ratssitzung am 22.03.2021, einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorzulegen und in der Ratssitzung am 22.02.2021 einen Zwischenbericht zu geben.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Lünenbach Adomat Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 01.07.2019 mit der Vorlage Nr. 2019/2976 beschlossen, einen Zuwendungsantrag für die Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen, um in der 2. Phase des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ berücksichtigt zu werden. Den entsprechenden Förderantrag hat die Verwaltung am 12.12.2019 beim BBSR gestellt. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 20.12.2019 bewilligt. Die abschließende baufachliche Prüfung kann in Absprache mit dem Fördermittelgeber erst mit Einreichung der Entwurfspläne und der erforderlichen Kostenberechnung nach DIN 276 erfolgen.
Entsprechend der Vorgaben des o. g.
Bundesprogramms wurde ein freiraumplanerischer Wettbewerb zur Erlangung eines
den Zielen und Anforderungen der Stadt Leverkusen und des Fördergebers
entsprechenden Entwurfs durchgeführt. An diesem Wettbewerb nahmen sechs
Landschaftsplanungsbüros teil.
Das Preisgericht hat in seiner Sitzung vom
28.02.2020 den Entwurf des Büros POLA Landschaftsarchitekten GmbH aus Berlin
mit dem ersten Preis bedacht und zur Umsetzung empfohlen. Der Hauptausschuss
hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 und der Rat der Stadt Leverkusen in seiner
Sitzung am 25.06.2020 (Vorlage Nr. 2020/3389/1) das Ergebnis des Wettbewerbs
beschlossen und genehmigt, das Büro POLA mit der Planung zu beauftragen.
Aktueller Stand des Verfahrens:
Da seitens der Verwaltung keine
ausreichenden personellen Ressourcen zur fachlichen Betreuung des Projektes zur
Verfügung standen, wurde am
11.05.2020 das Büro Kuhfeld Schildberg Partnerschaft mbB (KSP) aus
Bochum/Duisburg mit der Bauherrenvertretung/dem Projektmanagement beauftragt.
Einleitende Information zu den
Leistungsphasen der HOAI:
1 Grundlagenermittlung
2 Vorplanung
3 Entwurfsplanung
4 Genehmigungsplanung
5 Ausführungsplanung
6 Vorbereitung der Vergabe
7 Mitwirkung bei der Vergabe
8 Objektüberwachung
9 Objektbetreuung und Dokumentation
Am 21.08.2020 wurde das Büro POLA auf der Grundlage eines Angebots mit der Planung der Freianlagen in den Leistungsphasen 1-8 und der Planung der Brücke in den Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Der Auftrag für die Planung der Freianlagen gliedert sich dabei in die Leistungsphasen 1 - 4 und 5 - 8. In den beiden Verträgen wurden anrechenbare Kosten für die Freianlagen von 615.000 € und für die Brücke von 85.000 € (jeweils netto), zusammen 700.000 € zugleich als Kostenobergrenzen festgesetzt.
In seiner Sitzung vom 24.08.2020 fasste der
Rat der Stadt Leverkusen außerdem den Beschluss zur 2. Änderung des
Landschaftsplans „Schlosspark Morsbroich“ sowie zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (Vorlage
Nr. 2020/3804).
Durch das Büro POLA wurden im Folgenden
mehrere Entwürfe zur Vorentwurfs- und Entwurfsplanung sowie Kostenschätzungen
und -berechnungen vorgelegt. Eine erste im September 2020 vorgelegte
Kostenschätzung im Rahmen der Vorentwurfsplanung ging von Baukosten von ca. 1,6
Mio. € aus. Diese Entwürfe wurden dem Büro POLA unverzüglich zur weiteren
Überarbeitung zurückübergeben, da sie weder die inhaltlichen noch kostenmäßigen
Ziele erfüllten. Auch wenn davon auszugehen ist, dass zwischen
Wettbewerbsergebnis und Ausführungsplanung eine Kostenveränderung möglich ist,
war eine solche Erhöhung nicht hinnehmbar. (In der Fachwelt wird davon
ausgegangen, dass eine Veränderung von +- 30 % zu dem sehr frühen
Planungsstadium Wettbewerb erfolgen könnte). In der Zwischenzeit hat die
Neukonstituierung der politischen Gremien stattgefunden.
Mit Datum vom 28.10.2020 wurde schließlich
eine Entwurfsplanung vorgelegt, welche - mit Ausnahme einiger aus Gründen des
Artenschutzes erforderlichen Änderungen in der Wegeführung - den inhaltlichen
Anforderungen des Wettbewerbs entspricht. Zu den Kostenberechnungen werden
nachfolgend weitere Ausführungen
gemacht. Unmittelbar nach Konstituierung der neuen Fachausschüsse wurde den
kultur-, finanz- und baupolitischen Sprecherinnen und Sprechern am 10.12.2020 in einer virtuellen Sitzung der
aktuelle Stand der Planung vorgestellt (siehe Anlage 1).
Aus den bis zum 08.01.2021 eingegangenen
Stellungnahmen der Fraktionen ist ersichtlich, dass einer Erhöhung des
städtischen Eigenanteils nicht zugestimmt wird. Die Stellungnahmen sind in der
Anlage 2 beigefügt.
Kostenentwicklung (Bruttokosten
berücksichtigen grundsätzlich 19 % MwSt.):
Im Zuwendungsantrag wurden Bruttokosten von
ca.1.245.000 € genannt, von denen ca. 890.000 € (brutto) auf die Freianlagen
und die Brücke (KG 300 und 500 gem. DIN 276) und ca. 192.000 € (brutto) auf die
Nebenkosten (KG 700) entfielen. Im Ratsbeschluss vom 01.07.2019 (Vorlage
2019/2976) wurde bereits eine Anpassung der Gesamtkosten auf ca. 1.382.000 €
(brutto) vorgenommen. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 20.12.2019 wurde seitens
des BBSR eine Zuwendung von 1.080.000 € (brutto) gewährt, so dass ein
städtischer Eigenanteil von ca. 302.000 € (brutto) verblieb.
Die im Rahmen der Vorentwurfsplanung
vorgelegte Kostenschätzung (Stand 02.09.2020) belief sich auf Kosten für die KG
300 und 500 in Höhe von 1.682.431 € netto entsprechend 2.002.092 € brutto.
Eine Übersicht der verschiedenen
Kostenermittlungen und Entwürfe ist in Anlage 3 dargestellt.
Mit dem o. g.
Stand der Entwurfsplanung vom 28.10.2020 wurde schließlich eine
Kostenberechnung mit Kosten in Höhe von 1.048.877 € (netto) entsprechend
1.248.163 € brutto vorgelegt, von denen 962.101 € netto (1.144.900 €
brutto) auf die Freianlagen und 86.776 € netto (103.263 € brutto) auf die
Brücke entfallen. Die Kostenberechnung
wurde durch KSP geprüft und als realistisch eingestuft, auch wenn diese im
Rahmen der weiteren Planung zu prüfende Einsparpotentiale beinhaltet.
Unter Berücksichtigung eines angemessenen
Sicherheitszuschlags zur Kompensation möglicher weiterer Projektrisiken und
einer Anpassung des Honorars von POLA würden sich prognostizierte Gesamtkosten
in Höhe von ca. 1.645.336 € netto, entsprechend 1.958.187 € brutto ergeben.
Gegenüber den in der o.g. Vorlage genannten Kosten von 1.382.351,84 € (brutto)
wäre dies eine Steigerung um ca. 575.000 €.
Da der Zuwendungsanteil des Bundes auf
1.080.000 € limitiert ist, verbliebe ein Eigenanteil der Stadt Leverkusen von
878.187 € (brutto). Gegenüber der
o.g. Vorlage würde dieses eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils in Höhe
von 575.835 € (brutto) bedeuten.
Die detaillierten
Kosten sind in der Tabelle in Anlage 4 dargestellt.
Weitere Vorgehensweise:
Es wird empfohlen, unter Beachtung der Stellungnahmen aus dem
politischen Raum, das Projekt „Revitalisierung Schlosspark Morsbroich“ unter
Berücksichtigung der Ergebnisse des freiraumplanerischen Wettbewerbs“ und
weitgehender Einhaltung des dort festgesetzten Budgets von 700.000 € (netto)
für die reinen Baukosten Freianlagen und Brücke fortzuführen. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass infolge des Zeitraums zwischen der Auslobung des
Wettbewerbs bzw. Stellen des Zuwendungsantrages sowie der aktuellen
wirtschaftlichen Situation mit Baukostensteigerungen zu rechnen ist, die
unabhängig vom beauftragten Planungsbüro entstehen werden.
Bei einem Abbruch des Projektes wären die bisher verausgabten Mittel
insbesondere für die Durchführung des Wettbewerbs verlustig und der
Zuwendungsbescheid des Bundes müsste zurückgegeben werden; bisher erhaltene
Zuwendungen des Bundes wären verzinst zurückzuzahlen; eventuelle
Regressforderungen wären zu prüfen.
Aus vertragsrechtlichen Gründen ist das Büro POLA zunächst aufzufordern,
innerhalb einer angemessenen Frist von zwei Wochen einen vertragsgemäßen
Entwurf unter Berücksichtigung der im Vertrag genannten Kostenobergrenze von
700.000 € vorzulegen. Sollte dieses dem Büro POLA innerhalb dieser Frist nicht möglich sein,
ist das Vertragsverhältnis mit POLA aufzulösen. Zur rechtlichen Begleitung
wurde bereits die Kanzlei WIRTZ & KRANEIS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
aus Köln beauftragt.
Parallel ist auch unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Aspekte zu
prüfen, ob der Entwurf der nächstplatzierten Preisträger des Wettbewerbs umgesetzt
werden kann (oder ob das Projekt mit den nächstplatzierten Preisträgern des
Wettbewerbs umgesetzt werden könnte). Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen,
dass dadurch Mehrkosten durch deren Honorare entstehen können. Auch kann
derzeit nicht gesagt werden, ob deren Entwürfe zu den mit dem
Wettbewerbsbeitrag genannten Kosten umgesetzt werden können bzw. ob diese unter
natur- und artenschutzrechtlichen Aspekten genehmigungsfähig sind. Dies müsste
dann entsprechend der alternativen Planung erneut durch die Untere
Naturschutzbehörde geprüft werden.
Die beschriebene Vorgehensweise steht unter dem Vorbehalt, dass der Zuwendungsgeber BBSR dem zustimmt. Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig eine diesbezügliche Abstimmung mit dem BBSR vorzunehmen. Die Maßnahme muss gemäß Zuwendungsbescheid bis Ende 2023 gegenüber dem Zuwendungsgeber abgeschlossen sein. Aufgrund der durch das Büro POLA verursachten Verzögerungen werden sich Verschiebungen im Projektablauf ergeben. Die Verwaltung prüft derzeit, ob die vom Zuwendungsgeber vorgegebene Zeitschiene dann überhaupt noch gehalten werden kann. Auch dieses ist mit dem Zuwendungsgeber abzustimmen.
Erst wenn alle sich ergebenden rechtlichen Fragestellungen im Ergebnis klar vorliegen, kann eine finale Aussage getroffen werden, ob das Projekt „Revitalisierung Schlosspark Morsbroich“ unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus dem politischen Raum finanziert sowie erfolgreich weiterverfolgt bzw. abgeschlossen werden kann. Eine nur schrittweise Umsetzung des Projekts würde – sofern die Förderfähigkeit grundsätzlich durch das BBSR bestätigt wird – dazu führen, dass die Fördersumme im analogen prozentualen Verhältnis reduziert wird.
Parallel wird geprüft, ob alternativ oder in Ergänzung zu den Mitteln aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ weitere Fördermittel eingeworben werden können. Das eingeleitete Verfahren zur Änderung des Landschaftsplans der Stadt Leverkusen im Bereich des Schlossparks Morsbroich kann in der vorgesehenen Form erst fortgeführt werden, wenn ein Entwurf vorliegt, welcher Grundlage der Planänderung werden kann. Die Verwaltung wird die zuständigen Ausschüsse des Rates und den Verwaltungsvorstand fortlaufend informieren.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung =
entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Wirtschafsplan KSL
Ja – investiv
Wirtschaftsplan KSL
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Bei einer Umsetzung der Maßnahme ergeben sich zusätzliche finanzielle
Belastungen des Wirtschaftsplans der KSL und der Kernverwaltung, sofern diese
über den städtischen Zuschuss kompensiert werden. Sowohl im Wirtschaftsplan der
KSL als auch im städtischen Haushalt sind bislang keine ausreichenden zusätzlichen
Mittel vorgesehen.
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Bau- und Planungskosten fallen in den Jahren 2021-2023 an.
Die Kosten für die Unterhaltung können erst nach Vorlage des Pflege- und
Entwicklungsplans (Parkpflegewerk) genannt werden.
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Durch die internen Abstimmungsbedarfe ist es erst jetzt möglich geworden, die Vorlage fertig zu stellen. Da eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 20.02.2021 als wichtig erachtet wird, wird diese Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.