Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III und die Fachausschüsse stimmen den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2021 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zur jeweiligen Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfehlen dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
2. Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2021 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen in Verbindung mit den Ergebnissen aus den Beratungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten zu beschließen.
3. Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 wird mit allen integrierten Anlagen sowie den Veränderungslisten in der Fassung der Empfehlung des Finanz- und Digitalisierungsausschuss vom 15.03.2021 beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Lünenbach Adomat Deppe
Der Leiter des Fachbereichs
Rechnungsprüfung und Beratung
gem. § 2 Abs. 7 RPO für den Rechnungsprüfungsausschuss
gezeichnet:
Krämer
(Fachbereichsleiter)
Begründung:
Mit Beschluss des Rates vom 08.02.2021 zur Vorlage Nr. 2021/0392 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 der Stadt Leverkusen einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Entwurf des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP) zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.
Die
Bezirksvertretungen und Fachausschüsse entscheiden über die Empfehlungen an den
Rat, ihnen Haushaltsmittel für die in ihrer Zuständigkeit gemäß § 4 der Zuständigkeitsordnung
liegenden Bereiche bzw. gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW bereitzustellen:
Haupt-,
Personal- und Beteiligungsausschuss |
Fachbereich
Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01), Fachbereich
Konzernsteuerung (02), Frauenbüro (03)
sowie Fachbereich
Personal und Organisation (11) - mit Ausnahme der Digitalisierung. |
Rechnungsprüfungsausschuss |
Fachbereich
Rechnungsprüfung und Beratung (14). |
Finanz- und Digitalisierungsausschuss |
Fachbereich
Finanzen (20), Fachbereich
Recht und Vergabestelle (30), Fachbereich
Ordnung und Straßenverkehr (36) sowie Themenkomplex
Digitalisierung. |
Ausschuss für
Bürgereingaben und Umwelt |
Statistikstelle, Fachbereich
Umwelt (32), Fachbereich
Bürger und Integration (33), Fachbereich
Veterinärmedizin (39), Tierheim, Wildpark
Reuschenberg und die
Themenkomplexe Klimaschutz sowie Mobilität (in
Bezug auf den ÖPNV). |
Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Senioren |
Kommunales
Integrationszentrum (KI), Fachbereich Soziales
(50) und Fachbereich
Medizinischer Dienst (53). |
Schulausschuss |
Fachbereich
Schulen (40). |
Kinder- und
Jugendhilfeausschuss |
Fachbereich
Kinder und Jugend (51). |
Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen |
Stabsstelle
Mobilitätsmanagement, Fachbereich
Feuerwehr (37), Büro
Baudezernat (60), Fachbereich
Stadtplanung (61), Fachbereich
Kataster und Vermessung (62), Fachbereich Bauaufsicht
(63), Fachbereich
Gebäudewirtschaft (65), Fachbereich
Tiefbau (66), Fachbereich
Stadtgrün (67) sowie Themenkomplex
Mobilität (mit Ausnahme des ÖPNV). |
Bezirksvertretungen
für die Stadtbezirke I, II und III |
Haushaltsmittel
der Bezirksvertretungen gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW |
Der Finanz- und
Digitalisierungsausschuss bündelt die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen
und Fachausschüssen unter Berücksichtigung aller etwaiger, seit der
Haushaltseinbringung am 08.02.2021 eingetretenen Haushaltsveränderungen und
zusätzlicher Beschlüsse und legt diese dem Rat zur abschließenden Entscheidung
vor.
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 der Stadt Leverkusen erfolgt im Amtsblatt Nr. 10 der Stadt Leverkusen vom 18.02.2021. Die öffentliche Auslegung findet vom 22.02.2021 bis einschließlich 12.03.2021 statt. Über eventuelle Einwendungen hat der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung gemäß § 78 GO NRW i. H. v. § 80 Abs. 4 GO NRW. Die
Haushaltssatzung enthält u. a. die Festsetzung:
Ø
des
Haushaltsplans,
o
im
Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des
Haushaltsjahres,
o
im
Finanzplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit
des Haushaltsjahres,
o
unter
Angabe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung),
o
unter
Angabe der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen),
Ø
des
Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung,
Ø
der
Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind sowie
Ø
dem
fortgeschriebenen Haushaltsanierungsplan für 2012 bis 2021.
Mit Beschluss
über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller im
Haushaltsplan dargestellten Daten.
Aufgrund der in
Leverkusen jeweils gültigen Hebesatzsatzungen für die Grund- und Gewerbesteuer
haben die Angaben der Steuersätze in der Haushaltssatzung nur deklaratorischen
Charakter.
Redaktioneller Hinweis des Fachbereichs
Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Die Beratungsunterlagen zum Haushalt können bei der Vorlage Nr. 2021/0392 eingesehen werden. Darüber hinaus werden weitere Anlagen zur Beratung in den Gremien zur Verfügung gestellt, die aufgrund der aktuellen personellen Situation im Fachbereich Finanzen nicht sofort der Vorlage beigefügt werden konnten. Der konsumtive und investive Bezirkshaushalt ist für die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III als Anlage zu dieser Vorlage eingestellt. Die jeweiligen Veränderungslisten werden als Anlagen nachgereicht, sobald diese zur Verfügung stehen.
Mit der Vorlage Nr. 2021/0392 „Entwurf der Haushaltssatzung 2021 der Stadt Leverkusen
einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis-
und Finanzplanung sowie der Entwurf
des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP)“ verweist
der Rat den Haushalt 2021 zur Beratung an die Bezirksvertretungen und
die Fachausschüsse. Dieser Beschluss musste in der Sitzung des Rates vom 08.02.2021 zunächst abgewartet werden,
sodass die vorliegende Vorlage nicht fristgemäß zum Einladungstermin für die Bezirksvertretungen
und die Fachausschüsse erstellt werden
konnte.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim
Krings ( 20 12
Erlass der Haushaltssatzung 2021
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |