Beschlussentwurf:

 

1. Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III und die Fachausschüsse stimmen den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2021 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zur jeweiligen Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfehlen dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

2. Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2021 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen in Verbindung mit den Ergebnissen aus den Beratungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten zu beschließen.

 

3. Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 wird mit allen integrierten Anlagen sowie den Veränderungslisten in der Fassung der Empfehlung des Finanz- und Digitalisierungsausschuss vom 15.03.2021 beschlossen.

 

 

gezeichnet:

 

                                 In Vertretung     In Vertretung     In Vertretung     In Vertretung

Richrath                  Märtens              Lünenbach       Adomat               Deppe

 

 

Der Leiter des Fachbereichs

Rechnungsprüfung und Beratung

gem. § 2 Abs. 7 RPO für den Rechnungsprüfungsausschuss

 

gezeichnet:

Krämer

(Fachbereichsleiter)

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates vom 08.02.2021 zur Vorlage Nr. 2021/0392 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 der Stadt Leverkusen einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Entwurf des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP) zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.

 

Die Bezirksvertretungen und Fachausschüsse entscheiden über die Empfehlungen an den Rat, ihnen Haushaltsmittel für die in ihrer Zuständigkeit gemäß § 4 der Zuständigkeitsordnung liegenden Bereiche bzw. gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW bereitzustellen:

 

Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss

Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01),

Fachbereich Konzernsteuerung (02),

Frauenbüro (03) sowie

Fachbereich Personal und Organisation (11) - mit Ausnahme der Digitalisierung.

Rechnungsprüfungsausschuss

Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (14).

Finanz- und Digitalisierungsausschuss

Fachbereich Finanzen (20),

Fachbereich Recht und Vergabestelle (30),

Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr (36) sowie

Themenkomplex Digitalisierung.

Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt

Statistikstelle,

Fachbereich Umwelt (32),

Fachbereich Bürger und Integration (33),

Fachbereich Veterinärmedizin (39),

Tierheim,

Wildpark Reuschenberg und

die Themenkomplexe Klimaschutz sowie

Mobilität (in Bezug auf den ÖPNV).

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren

Kommunales Integrationszentrum (KI),

Fachbereich Soziales (50) und

Fachbereich Medizinischer Dienst (53).

Schulausschuss

Fachbereich Schulen (40).

Kinder- und Jugendhilfeausschuss

Fachbereich Kinder und Jugend (51).

Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Stabsstelle Mobilitätsmanagement,

Fachbereich Feuerwehr (37),

Büro Baudezernat (60),

Fachbereich Stadtplanung (61),

Fachbereich Kataster und Vermessung (62),

Fachbereich Bauaufsicht (63),

Fachbereich Gebäudewirtschaft (65),

Fachbereich Tiefbau (66),

Fachbereich Stadtgrün (67) sowie

Themenkomplex Mobilität (mit Ausnahme des ÖPNV).

Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke

I, II und III

Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW

 

Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss bündelt die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen unter Berücksichtigung aller etwaiger, seit der Haushaltseinbringung am 08.02.2021 eingetretenen Haushaltsveränderungen und zusätzlicher Beschlüsse und legt diese dem Rat zur abschließenden Entscheidung vor.

 

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 der Stadt Leverkusen erfolgt im Amtsblatt Nr. 10 der Stadt Leverkusen vom 18.02.2021. Die öffentliche Auslegung findet vom 22.02.2021 bis einschließlich 12.03.2021 statt. Über eventuelle Einwendungen hat der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.

 

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung gemäß § 78 GO NRW i. H. v. § 80 Abs. 4 GO NRW. Die Haushaltssatzung enthält u. a. die Festsetzung:

 

Ø  des Haushaltsplans,

o   im Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,

o   im Finanzplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,

o   unter Angabe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung),

o   unter Angabe der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

Ø  des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung,

Ø  der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind sowie

Ø  dem fortgeschriebenen Haushaltsanierungsplan für 2012 bis 2021.

 

Mit Beschluss über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller im Haushaltsplan dargestellten Daten.

 

Aufgrund der in Leverkusen jeweils gültigen Hebesatzsatzungen für die Grund- und Gewerbesteuer haben die Angaben der Steuersätze in der Haushaltssatzung nur deklaratorischen Charakter.

 

Redaktioneller Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

Die Beratungsunterlagen zum Haushalt können bei der Vorlage Nr. 2021/0392 eingesehen werden. Darüber hinaus werden weitere Anlagen zur Beratung in den Gremien zur Verfügung gestellt, die aufgrund der aktuellen personellen Situation im Fachbereich Finanzen nicht sofort der Vorlage beigefügt werden konnten. Der konsumtive und investive Bezirkshaushalt ist für die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III als Anlage zu dieser Vorlage eingestellt. Die jeweiligen Veränderungslisten werden als Anlagen nachgereicht, sobald diese zur Verfügung stehen.

 

Mit der Vorlage Nr. 2021/0392Entwurf der Haushaltssatzung 2021 der Stadt Leverkusen einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Entwurf des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 (HSP)“ verweist der Rat den Haushalt 2021 zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse. Dieser Beschluss musste in der Sitzung des Rates vom 08.02.2021 zunächst abgewartet werden, sodass die vorliegende Vorlage nicht fristgemäß zum Einladungstermin für die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse erstellt werden konnte.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

 

Erlass der Haushaltssatzung 2021

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein