Beschlussentwurf:
Der Vorplanung für den Abbruch und Neubau der Brücke Hammerweg über die Dhünn wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung fortzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
1.
Ausgangslage
Das
Brückenbauwerk W 004 Hammerweg, gelegen im Stadtteil Schlebusch, dient als
Zufahrt und Erschließung für das Wohn- und Gewerbegebiet Freudenthaler Sensenhammer.
Die Brücke überspannt das Gewässer Dhünn mit einer schiefwinkligen (50 Grad)
Gewässerkreuzung. Sie liegt in dem Flora- und Fauna-Habitat (FFH-Schutzgebiet)
der Dhünn. Direkt angrenzend befinden sich ein Landschaftsschutzgebiet und ein
Naturschutzgebiet (Anlage 1). Die Brücke wurde in den Jahren 1927/1928 in
Stahlbetonbauweise hergestellt. Die kalkulatorische Nutzungsdauer von 80 Jahren
ist um 12 Jahre überschritten.
Durch ein Ingenieurbüro erfolgte 2016 auf Grundlage einer
Hauptprüfung und der dabei festgestellten Schäden eine statische Nachrechnung
des Bauwerkes zur Überprüfung der Tragfähigkeit. Die Untersuchung führte zu
folgenden Feststellungen:
Im Jahr 1969 wurde aufgrund von aufgetretenen Schäden
(Korrosion an der Bewehrung und Betonschäden) die Betondeckung für den
Betonstahl erhöht. Durch das Aufbringen der Betondeckung kann seitdem das
Fortschreiten der Schadensbilder nicht mehr ausreichend geprüft werden. Die
Nachrechnung kam zu dem Ergebnis, dass eine Belastung der Brücke mit 30 t
weiterhin zugelassen werden kann. Es wurde jedoch die dringende Empfehlung
gegeben, einen Neubau bis 2021 zu planen, da ein weiteres Fortschreiten der
Schadensbilder zu Nutzungseinschränkungen des Bauwerks führen kann (wie z. B.
Absenkung der zulässigen Belastung). Auch eine Vollsperrung wäre dann nicht
mehr ausgeschlossen.
Die Neubauplanung soll in 2021 erstellt werden, um mit
dem Neubau im Jahr 2022 beginnen zu können.
2. Vorhandene und zukünftige
Aufteilung des Verkehrsraumes
Die Straße Hammerweg ist im Bereich des Brückenbauwerks
als Fahrradstraße ausgeschildert. Es befinden sich keine ausgebauten Gehwege an
der Straße. Die Querschnittsplanung des Brückenneubaus soll an die örtlichen
Nutzungsverhältnisse angepasst werden. Deshalb wird zukünftig auch auf der
Brücke auf getrennte Gehwege verzichtet und stattdessen der zur Verfügung
stehende Verkehrsraum von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und den KFZ gemeinsam
genutzt.
Der vorhandene Brückenquerschnitt von insgesamt 7,10 m
teilt sich derzeit in eine 4,70 m breite Fahrbahn mit beidseitig
angeordneten 1,20 m breiten Kappen als Gehweg auf. Der zukünftige
Brückenquerschnitt soll weiterhin eine Fahrbahnbreite von 4,70 m besitzen.
Durch die Ausbildung der Kappen als Absturzsystem (Kappe und Geländer als
abweisende Schutzeinrichtung) kann die Breite der Kappe beidseitig auf 0,75 m
verringert werden. Der Gesamtquerschnitt des Bauwerks hat zukünftig eine
maximale Breite von 6,20 m.
3. Bauwerksart
Als mögliche
Variante für den Neubau des Brückenbauwerkes bietet sich eine Bauweise aus
Stahlverbund- oder Spannbeton an, die einen ähnlichen Unterhaltungsaufwand besitzen.
Andere Bauweisen, wie z. B. eine Fertigteilbrücke aus Stahl, scheiden aus Kostengründen
bzw. aufgrund der beengten Verhältnisse von vornherein aus. Die Planung einer
Stahlverbundbrücke (Längsträger aus Stahl, Fahrbahnplatte aus Beton) wurde im
Verlauf der Variantenuntersuchung verworfen, weil eine Anlieferung der
Fertigteile und deren Montage durch die beengten Verhältnisse in dieser
Örtlichkeit nur mit großer Flächeninanspruchnahme möglich ist. Die
Spannbetonkonstruktion zeigt für die zukünftige Unterhaltung über die
Gesamtdauer des Brückenlebenszyklus Vorteile. So sind z. B. Schäden an der
Untersicht im Betonbereich bei Spannbetonbrücken nur in geringerem Umfang
anzutreffen. Insofern soll bei den nächsten Planungsschritten die Spannbetonkonstruktion
weiterverfolgt werden (Anlage 2 der Vorlage).
4.
Lage des Bauwerkes
Das Brückenbauwerk kreuzt die Dhünn zurzeit in einem
Winkel von ca. 50 Grad. Dieser Zustand ist für ein Fließgewässer nicht ideal. Vor
Beginn der Planung und in Verbindung mit einem Ortstermin wurde durch den
Fachbereich Umwelt empfohlen, die Lage des neuen Bauwerkes möglichst senkrecht
(90 Grad) zur Fließrichtung der Dhünn auszurichten.
Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Vorplanung
überprüft, welche Auswirkungen der Neubau der Brücke unter Beibehaltung der
aktuellen Lage bzw. unter Veränderung der Lage hat. Dabei wurde zunächst
festgestellt, dass der baustellenbedingte Flächenbedarf nicht von der Lage des
neuen Bauwerkes abhängt, sondern dass er in beiden Fällen identisch ist. Die
östliche Zufahrt über den Freudenthaler Weg ist nur unter beengten Verhältnissen
über einen Rad- und Gehweg möglich, daher ist die Baustelle lediglich von
Westen her mit Großfahrzeugen andienbar, sodass auch auf dieser Seite die Baustelleneinrichtungs-
und Lagerflächen zur Verfügung gestellt werden müssen. Hier kann wiederum zum
derzeitigen Planungsstadium nur die Nordseite des Hammerweges genutzt werden,
da die südliche Seite in Privatbesitz ist. Die genaue Lage der in Anspruch zu
nehmenden Flächen ist in Anlage 3 der Vorlage dargestellt.
Folgende Vorteile ergeben sich bei einem senkrecht zur
Fließrichtung ausgerichteten Brückenbauwerk:
a)
Die Brücke ist wasserrechtlich als Anlage am
Gewässer zu bewerten. Das Gewässerbett soll entsprechend der Vorgabe durch
§ 24 (1) des Landeswassergesetzes durch die Brücke nicht
beeinträchtigt werden. Dies setzt eine optimierte Anpassung der
Brückenunterbauten parallel zum Strömungsverlauf unter Berücksichtigung aller
möglicherweise auftretenden Abflussverhältnisse voraus. Eine nicht
rechtwinklige Kreuzung der Straße mit der Gewässerachse führt somit zwangsweise
zu einer schiefwinkligen Brückenplatte mit entsprechend vergrößerten Gründungen
und Unterbauten der Brücke und steht damit in Widerspruch zu der Maßgabe der
Eingriffsminimierung im FFH-Gebiet. Darüber hinaus führt die vorgeschlagene
annähernd rechtwinklige Anordnung der Brücke zu einer Verringerung der
Spannweite von derzeit 31,55 m auf 23,50 m. Die größere Spannweite bedeutet
eine Verlängerung der Brückenplatte und eine exponentielle Kostensteigerung.
(Siehe Stellungnahme des Fachbereiches Umwelt, Anlage 4 der Vorlage).
b)
Niedriger Unterhaltungsaufwand aufgrund
geringerer Brückenfläche.
c)
Die Lageveränderung der Brücke ermöglicht das
Herstellen von Warteflächen vor dem Bauwerk für den Begegnungsverkehr. Durch
die derzeitige Kurvenlage und den anstehenden Bewuchs ist momentan in den Sommermonaten kein vorausschauendes
Fahren gegeben. Die Begradigung führt deshalb auch zu einer Verbesserung der
Sichtbeziehung für den Begegnungsverkehr.
d)
Minimale
Verringerung der Gesamtflächenversiegelung durch die Begradigung der Straße und
Brücke (weniger Flächenbedarf).
e)
Keine
Inanspruchnahme von Privatflächen für Unterhaltung und Prüfung. Eine
Bereinigung der Eigentumsverhältnisse soll angestrebt werden.
f)
Verringerung
der Vollsperrungszeit durch Herstellung der Unterbauten West, unabhängig vom
Bestandsbauwerk. Dadurch kann
das Bauwerk ca. 4-8 Wochen länger als Verkehrsweg genutzt werden.
5.
Durchführung der Maßnahme
Der Baubeginn ist für Anfang 2022 anvisiert. Für die
Umsetzung der Maßnahme muss mit einem Zeitraum von ca. 12 Monaten gerechnet
werden. Für den Abbruch und Neubau der Brücke ist eine Vollsperrung für 10
Monate unvermeidlich. Über das Brückenbauwerk führen verschiedene
Versorgungsleitungen (Gas,
Wasser, Beleuchtung, Strom und Telekommunikation). Die Umverlegung soll in
einem gemeinsamen Baufenster und Baufeld erfolgen. Die Andienung der
Gewerbetreibenden, u. a. am Freudenthaler Sensenhammer, wird - auch bei
möglichen Feuerwehreinsätzen o. ä. - über die Straße „Freudenthal“
sichergestellt. Die Detailplanung erfolgt bei Umsetzung der Maßnahme, wurde jedoch bereits bei den
Betroffenen vorab angesprochen.
6. Finanzierung
a) Kosten/Haushaltsmittel
Die Projektkosten
belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf ca. 1,7 Mio. €, die sich wie folgt aufteilen
(ca.-Kosten brutto):
-
Baukosten Abbruch und Neubau Brückenbauwerk: 875.000,- €,
-
Weitere Nebenkosten (Zuwegung, Entschädigung etc.) 80.000,- €,
-
Ausgleichsmaßnahmen Natur und Umwelt 50.000,- €,
-
Nebenkosten (Honorare Ingenieurbüros und TBL): 340.000,- €,
-
zusätzliche Leistungen Straßenbau: 90.000,- €,
-
Zwischensumme: 1.435.000,-
€,
-
Mittelreserven (16 %), ca: 265.000,- €,
- Projektkosten gesamt, gerundet: 1.700.000,- €.
Zurzeit sind für
das Projekt auf der Finanzstelle 66431205021057 „Neubau Brücke Hammerweg/Dhünn“
(Produktgruppe 1205) im investiven Teil des Haushaltes 1,7 Mio. €
veranschlagt.
b) Förderung
Die Überprüfung
der Maßnahme hinsichtlich einer möglichen Finanzierung durch Fördermittel ergab
ein negatives Ergebnis.
7. Sonstiges
Die Baustelle berührt ein FFH-Gebiet, festgelegt durch die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet. Der Neubau des Brückenbauwerkes wird diesbezüglich einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU) unterzogen. Außerdem wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt. Die erforderlichen Eingriffe im FFH-Gebiet sollen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Dennoch ist die Fällung von ca. 25 - 30 Bäumen unvermeidbar, von denen drei Eichen als besonders schützenswert anzusehen sind. Die Vorplanung wird 2021 dem Naturschutzbeirat vorgestellt.
Die derzeitig geplante Inanspruchnahme von Privatflächen (in
Anlage 3 der Vorlage dargestellt) ist für den Abbruch des Bauwerks zwingend
erforderlich und wurde im Vorfeld mit der Eigentümerin abgestimmt. Für eine Inanspruchnahme von weiteren
Privatflächen hat die Eigentümerin grundsätzlich ihre Bereitschaft
signalisiert, jedoch nur unter der Prämisse, dass in den abgetrennten
Gartenteil nicht eingegriffen und die Fällung von Bäumen auf ein Mindestmaß
begrenzt wird. Darüber könnte aber erst im Rahmen der Entwurfsplanung
verhandelt werden. In diesem Zusammenhang soll versucht werden, die
Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken aufgrund der veränderten Trasse neu
zu regeln.
Die in Anlage 3 der
Vorlage dargestellte Baustelleneinrichtungsfläche (ca. 1.200 m²) dient der
direkten Baustellenlogistik zum Abbruch und Neubau und stellt die
Mindestanforderung für den Bau einer derartigen Brückenkonstruktion dar. Die
Größe dieser Fläche ist abhängig von der Baustellenlogistik und den einzusetzenden
Gerätschaften und hängt nicht von der Länge und Breite eines Bauwerkes ab, sodass
eine Reduzierung nicht möglich ist.
Darüber hinaus
werden weitere Flächen, z. B. für die Zwischenlagerung von Material, zusätzlich
benötigt. Denkbar wäre hier, einen Teil der Parkplätze im Bereich der
Dechant-Fein-Straße zu nutzen. Die Fahrbahn des Hammerwegs kann nicht als
Lagerfläche herangezogen werden, da die Straße aufgrund ihrer geringen
Straßenbreite für die An- und Abtransporte freigehalten werden muss. Außerdem
muss die Nutzung der privaten Zufahrten - hier insbesondere der Direktanlieger
Hammerweg Nr. 39 - dauerhaft gewährleistet sein. Im Zuge der weiteren Planung
soll aber dennoch versucht werden, eine Verringerung der Eingriffsflächen
anzustreben.
Die nach dem
Brückenneubau nicht mehr erforderliche befestigte Straßenfläche soll
entsiegelt, renaturiert und dem FFH-Gebiet zugeordnet werden. Die Andienung der
zukünftig abgebundenen Grundstücke wird sichergestellt.
8.
Weiteres
Vorgehen
Nach erfolgtem Planungsbeschluss
sind folgende Arbeitsschritte vorgesehen:
-
Vorstellung
des Projektes im Naturbeirat;
-
Durchführen
der artenschutzrechtlichen Prüfung;
-
Erstellen
der Landschaftspflegerischen Begleitplanung und Wahl von Ausgleichsmaßnahmen
unter Einbeziehung der Genehmigungsgeber (hier: auch Bezirksregierung Köln);
-
Erstellen
der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung;
-
Erwirken
des Baubeschlusses.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung =
entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66431205021057
Finanzposition/en: 783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 1.700.000,- €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2022
Personal-/Sachaufwand: 4.825,-€
Bilanzielle Abschreibungen: 12.100,- €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Schnellübersicht über die finanziellen bzw.
bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die
Nachhaltigkeit der Vorlage