Beschlussentwurf:

 

1.  Der Rat nimmt die gutachterliche Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die zusammenfassende Empfehlung zur Kenntnis.

 

2.  Die mit Ratsbeschluss vom 26.02.2018 beschlossene „Herauslösung des Museums aus der Kulturstadt (KSL) Leverkusen und die Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung…“ unter der Voraussetzung der ebenfalls beschlossenen Maßgabe der Kostenneutralität bzw. der „Finanzierung weitestgehend über Drittmittel außerhalb des städtischen Haushalts“ wird unter den aktuellen und mittelfristig zu erwartenden Rahmenbedingungen nicht weiterverfolgt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Empfehlung der Verwaltung, eine organisatorische Selbstständigkeit des Museums in Form einer neuen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bis auf Weiteres zunächst nicht weiter zu verfolgen, begründet sich im Wesentlichen durch die äußerst schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen, die sich absehbar nicht elementar verbessern werden. Nachfolgende Erläuterungen sind insofern auf die finanziellen Aspekte fokussiert und sollen die Möglichkeiten einer Selbständigkeit nicht grundsätzlich in Frage stellen:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.02.2018 unter anderem beschlossen, dass

 

„der Oberbürgermeister gebeten wird, unter seiner Federführung vorrangig, die rechtlichen, finanziellen, organisatorischen, stellenplanmäßigen und personellen Voraussetzungen möglichst bis zum 01.01.2019 zu schaffen, um die vom Museumsverein vorgeschlagene Herauslösung des Museums aus der Kulturstadt Leverkusen und die Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Schloss Morsbroich" oder einer anderen geeigneten Rechtsform zu gewährleisten.“

 

In diesem Zusammenhang hat der Rat gleichzeitig beschlossen, dass

 

„der Oberbürgermeister eine Projektgruppe einrichten soll, die sämtliche vorgeschlagene Maßnahmen aus dem Konzept auf ihre generelle Umsetzbarkeit sowie auf Einsatz von Sponsoring-, Spenden- und Drittmitteln prüft, mit dem Ziel, die Maßnahmen ohne zusätzliche städtische Finanzmittel zu realisieren.“

 

Des Weiteren wurde

 

„der Oberbürgermeister beauftragt, gemeinsam mit dem Museumsverein die Finanzierung der Umsetzung des Konzepts – investiv und konsumtiv – weitestgehend über Drittmittel außerhalb des städtischen Haushalts sicherzustellen.“

 

Anschließend verdeutlichte Herr Stadtdirektor Märtens, dass alle im Gutachten benannten Maßnahmen nur umgesetzt werden können, wenn für den Haushalt keine Belastung, sowohl investiv als auch konsumtiv, entsteht. Zudem wies die Bezirksregierung mit Blick auf die Defizite der KSL u. a. darauf hin, dass die vom Rat beschlossene Umsetzung des das Schloss Morsbroich betreffenden Konzepts neue Risiken birgt, da zusätzliche Belastungen für den städtischen Haushalt nicht ausgeschlossen wurden, und forderte zu einer Vermeidung zusätzlicher Belastungen für den Kernhaushalt auf.

 

Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die potenziell geeignete Organisationsformen detailliert untersucht hat, kam unter Berücksichtigung der rechtlichen, steuerlichen und bilanziellen Konsequenzen zu dem Ergebnis, dass eine neue eigenbetriebsähnliche Einrichtung die geringsten - insbesondere wirtschaftlichen - negativen Auswirkungen auf die verbleibende KSL haben würde (Gutachten Anlage 1, Übersicht Anlage 2).

 

Die im Standortkonzept angenommene „personelle Verstärkung (einer neuen Organisationsform), die unter der Maßgabe der Kostenneutralität möglich gemacht werden sollte“, wäre jedoch in der Realität nicht umsetzbar: Durch eine „Aufgabenverlagerung“ von der KSL in die neue eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Museum Morsbroich“ könnten grundsätzlich zwar Verlagerungen von „Stellenplananteilen“ bzw. des „Personalkörpers“ erfolgen bzw. könnte auf bei der KSL „freiwerdende Stellenplan- und Personalkapazitäten zurückgegriffen werden“. Jedoch würden sich voraussichtlich nur in sehr geringem prozentualen Umfang freie rechnerische Kapazitäten ergeben, die aber organisatorisch und finanziell nicht zu den erwarteten Konsequenzen führen würden.

 

Es müssten insofern die erforderlichen Stellen für die bisher zentral durch die KSL erbrachten Leistungen (Personalwirtschaft, Wirtschaftsplan, Jahresabschluss, Berichtswesen, Controlling, Gebäudemanagement, Ausschreibungen, etc.) zusätzlich eingerichtet und finanziert werden. Darüber hinaus wären ein eigenes Rechnungswesen, ein neu zu beauftragender Wirtschaftsprüfer und auch ein neuer Betriebsausschuss erforderlich, die weitere zusätzliche Kosten verursachen würden. Somit wären die im Standortkonzept beschriebenen Vorteile einer organisatorischen Selbstständigkeit und weitere aufgeführte Nachteile bei einem Verbleib des Museums in der KSL demnach in der Praxis objektiv nicht gegeben.

 

Vor dem Hintergrund der enormen Größenordnung der mit der KSL-Wirtschafts- und Finanzplanung 2021 ff. prognostizierten jährlichen Defizite und der mit Ratsbeschluss vom 14.12.2020 beauftragten Entwicklung eines nachhaltigen Finanzierungskonzeptes für die KSL sowie der durch die Realisierung des Förderprojekts „Revitalisierung Schlosspark Morsbroich“ entstehenden Investitionskosten, dauerhaften konsumtiven Belastungen durch erhöhten Unterhaltungsaufwand sowie kalkulatorischen Kosten ist eine nicht zwingend notwendige Entscheidung zugunsten einer organisatorischen Selbstständigkeit des Museums aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt aus finanzieller Sicht nicht verantwortbar.

 

Im Ergebnis wird durch die Verwaltung insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Konsequenzen die Beibehaltung des organisatorischen Status quo empfohlen.

 

Die operative Betriebsführung und die Möglichkeiten, die bereits durch die Satzung der KSL eingeräumt worden sind, werden die mit dem Standortkonzept beschriebenen und politisch befürworteten Grundideen für einen wirtschaftlichen Museumsbetrieb ermöglichen. Zudem werden alle Beteiligten die vorhandenen Handlungsspielräume im positiven Sinne nutzen, um die wirtschaftliche Situation im Rahmen des Möglichen auf Basis des Standortkonzepts zu optimieren.

 

Wichtig wird zukünftig vor allem für alle Beteiligten sein, zu akzeptieren, dass sich „Kunst und Kommerz“ in Form von musealem Betrieb und Vermarktung der Liegenschaft nicht diametral gegenüberstehen, sondern eng miteinander verknüpft sind. Wenn dies entsprechend „gelebt“ wird, ist die organisatorische Form des Museums sekundär und die gewünschten Ziele können erreicht werden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Abgabefrist für die Vorlage nicht eingehalten werden. Eine Beratung und Beschlussfassung noch in diesem Sitzungsturnus wird jedoch für notwendig angesehen.