Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Erhöhung
des Zuschusses an die LPG in Höhe von 151.000,00 € und der Auszahlung in
Höhe von insgesamt 1.040.000,00 € im Jahr 2021 gemäß den Ausführungen in der
Begründung zu.
2. Die Finanzierung erfolgt über den bisherigen
originären Ansatz im Haushalt 2021 in Höhe von 360.000,00 € sowie die zum
städtischen Jahresabschluss 2018 gebildeten Rückstellung in Höhe von 529.000,00
€. Der fehlende Betrag in Höhe von 151.000,00 € wird über die Veränderungsliste
zur Beschlussfassung über den Haushalt 2021 am 22.03.2021 eingebracht.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG) muss im Jahr 2021 aufgrund einer durchgeführten Betriebsprüfung Steuernachzahlungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) in beträchtlicher Höhe leisten. Bedingt durch die Verluste aus den Leerstandsimmobilien im Bereich der City C sowie die aktuelle Insolvenzanmeldung eines Ankermieters und den damit einhergehenden Mietausfällen ist die LPG auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt Leverkusen als 100%ige Gesellschafterin der LPG angewiesen.
Der LPG soll möglichst kurzfristig ein allgemeiner Zuschuss in Höhe von 500.000,00 € zur Abdeckung von Aufwendungen, die durch das reine Haben und Halten der Leerstandsimmobilien City C verursacht worden sind bzw. werden, gewährt werden. Dieser Zuschuss wäre dann – bestätigt durch gutachterliche Stellungnahme durch das Rechtsanwaltsbüro Redeker/Sellner/Dahs – beihilfenfrei bzw. beihilfenkonform. Die Finanzierung erfolgt durch Inanspruchnahme der im Jahresabschluss 2018 gebildeten Rückstellung in Höhe von 529.000,00 €.
Neben dieser Einmalzahlung soll die LPG ab 01.04.2021 einen laufenden Zuschuss zur Abdeckung der Verluste aus den Leerstandsimmobilien erhalten. Dieser Zuschuss ist bisher auf Basis des Ratsbeschlusses vom 14.12.2020 (Vorlage Nr. 2020/0191 – Gründung der Stadtteilentwicklungsgesellschaft SWM) in Höhe von 360.000,00 € (entspricht monatlich 40.000,00 € ab dem 01.04.2021) im Haushalt der Stadt etatisiert. Dieser laufende Zuschuss soll mit dieser Vorlage um weitere 180.000,00 € (entspricht 20.000,00 € monatlich ab dem 01.04.2021) erhöht werden.
Insgesamt erhöht sich der geplante Zuschuss für das Jahr 2021 damit von 889.000,00 € (529.000,00 € + 360.000,00 €) auf 1.040.000,00 € (500.000,00 € + 360.000,00 € + 180.000,00 €).
Die LPG hat die rechtskonforme Verwendung der Zuschüsse durch Vorlage einer (Sparten-)Trennungsrechnung sowie durch die Bestätigung des mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der LPG beauftragten Wirtschaftsprüfers nachzuweisen.
Sobald die Immobilien in der City C einschließlich des dazugehörigen Parkhauses rechtlich vom Parkhausgeschäft und den übrigen Tiefgaragen getrennt sind, endet gemäß dem vorgenannten Ratsbeschluss vom 14.12.2020 die laufende finanzielle Unterstützung von monatlich 60.000,00 €.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 151601 Sachkonto: 531700
Aufwendungen für die Maßnahme: 151.000,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Um die bereits von der LPG getragenen Aufwendungen möglichst kurzfristig zu kompensieren, ist ein Ratsbeschluss noch in diesem Turnus zwingend erforderlich.