(Bahnhof Opladen - Ostseite)
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Platz der Gemeinde für folgende Verkehrsflächen östlich des Bahnhofes Opladen:
1. Park- und Ride-Platz,
2. Bike- und Ride-Platz (beschränkt auf Fußgänger- und Radfahrverkehr),
3. Parkplatz an der Ecke Stauffenbergstraße.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Auf Antrag der neuen bahnstadt opladen - nbso - sollen der neu gebaute P&R-Platz und der B&R-Platz östlich des Bahnhofes Opladen an der Lützenkirchener Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Entsprechend der Nutzung ist der Bike- und Ride-Platz auf zu Fuß Gehende und Radfahrende zu beschränken.
Der Park- und Ride-Platz dient nach dem Bebauungsplan 172A/II als Fuß-/Radweg und P+R-Platz. Eine Beschränkung ist daher nicht erforderlich. Die Widmung als Platz der Gemeinde behandelt nur die Rechte und Pflichten an den öffentlichen Verkehrsflächen und betrifft keine verkehrlichen Bevorrechtigungen.
In dieses Rechtsverfahren wird der 1981 provisorisch hergestellte Parkplatz an der Ecke Stauffenbergstraße einbezogen. Er ist im Bebauungsplan 97/II als öffentlicher Parkplatz festgesetzt. Angesichts der neuen Bewirtschaftung wird auf Antrag der Liegenschaften unter Beteiligung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR zur Klarstellung der Rechtsverhältnisse eine formelle Widmung erforderlich.
Die in Anspruch genommenen Flächen sind im Lageplan farbig dargestellt. Der Umfang der Beschränkung des B&R-Platzes ist zusätzlich durch Schraffur gekennzeichnet.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |