Betreff
Widmung Parkplätze an der Lützenkirchener Straße
(Bahnhof Opladen - Ostseite)
Vorlage
2021/0490
Aktenzeichen
660-2096-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Platz der Gemeinde für folgende Verkehrsflächen östlich des Bahnhofes Opladen:

 

1.    Park- und Ride-Platz,

2.    Bike- und Ride-Platz (beschränkt auf Fußgänger- und Radfahrverkehr),

3.    Parkplatz an der Ecke Stauffenbergstraße.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Auf Antrag der neuen bahnstadt opladen - nbso - sollen der neu gebaute P&R-Platz und der B&R-Platz östlich des Bahnhofes Opladen an der Lützenkirchener Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Entsprechend der Nutzung ist der Bike- und Ride-Platz auf zu Fuß Gehende und Radfahrende zu beschränken.

 

Der Park- und Ride-Platz dient nach dem Bebauungsplan 172A/II als Fuß-/Radweg und P+R-Platz. Eine Beschränkung ist daher nicht erforderlich. Die Widmung als Platz der Gemeinde behandelt nur die Rechte und Pflichten an den öffentlichen Verkehrsflächen und betrifft keine verkehrlichen Bevorrechtigungen.

 

In dieses Rechtsverfahren wird der 1981 provisorisch hergestellte Parkplatz an der Ecke Stauffenbergstraße einbezogen. Er ist im Bebauungsplan 97/II als öffentlicher Parkplatz festgesetzt. Angesichts der neuen Bewirtschaftung wird auf Antrag der Liegenschaften unter Beteiligung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR zur Klarstellung der Rechtsverhältnisse eine formelle Widmung erforderlich.

 

Die in Anspruch genommenen Flächen sind im Lageplan farbig dargestellt. Der Umfang der Beschränkung des B&R-Platzes ist zusätzlich durch Schraffur gekennzeichnet.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein