Betreff
Durchfahrtverbot in der Neukronenberger Straße zwischen den Einmündungen Flabbenhäuschen und Biesenbach
Vorlage
2021/0501
Aktenzeichen
20-01-mg
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Das Durchfahrtverbot in der Neukronenberger Straße zwischen den Einmündungen Flabbenhäuschen und Biesenbach wird bis auf Weiteres aufrechterhalten.

 

2. Die Anwohnenden der Straßen Neukronenberger Straße, Domblick, Am Köllerweg, Biesenbach, Flabbenhäuschen, Claasbruch, Wiebachtal, Höhenstraße, Winterberg, Unterölbach, Zauberkuhle und Zum Claashäuschen erhalten auf Antrag für das bzw. die eigenen Fahrzeuge und Krafträder eine auf drei Jahre befristete, schriftliche, gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung zur Befahrung des gesperrten Straßenabschnittes. Diese ist jederzeit widerruflich.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

 

Begründung:

 

1. Sachverhalt:

Zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Neukronenberger Straße beschloss die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in ihrer Sitzung am 13. März 2012 folgende Maßnahmen:

 

  • Sperrung des o. g. Straßenabschnitts durch Verkehrszeichen 260 (Verbot für Krafträder, Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge);
  • ausschließlich Anwohnende der Straßen Neukronenberger Straße, Domblick, Am Köllerweg, Biesenbach, Flabbenhäuschen, Claasbruch, Wiebachtal, Höhenstraße, Winterberg, Unterölbach, Zauberkuhle und Zum Claashäuschen erhalten auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für das bzw. die eigenen Fahrzeuge und Krafträder - die Gebühr für diese Ausnahmegenehmigung beträgt 30,00 € je Fahrzeug bzw. Kraftrad.

 

Die Regelung trat zum 1. Juni 2012 in Kraft und sollte, im Hinblick auf den für 2015 geplanten Umbau des Kreisverkehrs Rennbaumstraße, vorerst für drei Jahre gelten. Nach diesem Erprobungszeitraum sollte ein Erfahrungsbericht von der Verwaltung vorgelegt werden.

 

Bereits nach der öffentlichen Bekanntmachung der geplanten Maßnahmen beschwerten sich Anwohnende aus den an die Neukronenberger Straße angrenzenden Straßen. Die in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 19.06.2012 vorliegenden Anträge zur Prüfung bzw. Aufhebung der Durchfahrtbeschränkung wurden jedoch mehrheitlich abgelehnt.

 

2. Vorschlag einer zukünftigen Regelung:

Der Umbau des Kreisverkehrs Rennbaumstraße ist laut Informationen des Fachbereichs Tiefbau auf 2022/2023 verschoben. Somit ist davon auszugehen, dass eine jetzige Aufhebung des Durchfahrtverbots wieder zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen würde. Um dies zu vermeiden, sollte die derzeitige Verkehrsregelung bis zum Umbau des Kreisverkehrs beibehalten werden.

 

Anwohnende der im Beschlussentwurf genannten Straßen sollen auf Antrag für das eigene Fahrzeug/Kraftrad bzw. die eigenen Fahrzeuge und Krafträder eine auf drei Jahre befristete schriftliche Ausnahmegenehmigung zur Befahrung des gesperrten Straßenabschnittes erhalten. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € je Fahrzeug oder Kraftrad erhoben.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2021

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 4.400 €

Produkt:       Sachkonto 431100

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein