Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)
- Mittelfristplanung 2022 - 2024
Vorlage
2021/0521
Aktenzeichen
201-01-21-11-Th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der nbso Weisung, der von der Geschäftsführung der nbso aufgestellten Mittelfristplanung 2022 - 2024 Zustimmung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Molitor

Begründung:

 

Nach § 15 des Gesellschaftsvertrages der nbso ist die Geschäftsführung verpflichtet, eine Mittelfristplanung zu erstellen und diese dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Die Mittelfristplanung für die Jahre 2022 - 2024 ist als Anlagen 1 - 3 beigefügt.

 

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der nbso haben sich in ihren Sitzungen am 14.01.20201 mit der Mittelfristplanung befasst und vorbehaltlich einer entsprechenden Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen Zustimmung erteilt. Die sich aus der Mittelfristplanung ergebenden Konsequenzen für die Haushaltsplanung der Stadt Leverkusen werden entsprechend berücksichtigt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

Es handelt sich um den Eigenanteil der Stadt Leverkusen an den Personal- und Sachkosten der Gesellschaft, der für Leistungen der nbso im Rahmen des Projektes neue bahnstadt opladen aufgrund des Gesellschafts- und des geschlossenen Dienstleistungsvertrages anfällt.

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Die Etatisierung der erforderlichen Mittel für die Produktgruppe 0929 erfolgt unter dem Sachkonto 531700, der Finanzstelle PN0929, und dem Innenauftrag 82000920105.

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Das Projekt neue bahnstadt opladen ist mittelfristig angelegt; Kosten für die nbso werden mindestens bis zum Jahr 2024 anfallen. Auf Basis der Mittelfristplanung der nbso sind unter Berücksichtigung zu aktivierender Eigenleistungen derzeit folgende Zahlen im Haushalt der Stadt etatisiert:

 

Jahr                              2022                   2023                    2024

Belastung:          937.914 €           938.147 €           952.651 €




 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein