Betreff
Bebauungsplan Nr. 233/III "Mathildenhof - östlich Bohofsweg"
- Beschluss über die eingegangenen Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung (Abwägung)
- Beschluss über die Einstellung des beschleunigten Verfahrens

Bebauungsplan Nr. 251/III "Mathildenhof - Kita Bohofsweg"
- Aufstellungsbeschluss (förmliches Verfahren)
Vorlage
2021/0550
Aktenzeichen
613-26-233/III-251/III-Fri
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A - Äußerungen der Öffentlichkeit:

 

A1       Protokoll der Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

A 2      233/III_Äußerung_02

A 3      233/III_Äußerung_03

A 4      233/III_Äußerung_04

A 5      233/III_Äußerung_05

A 6      233/III_Äußerung_06

A 7      233/III_Äußerung_07

A 8      233/III_Äußerung_08

A 9      233/III_Äußerung_09

A 10    233/III_Äußerung_10

A 11    233/III_Äußerung_11

A 12    233/III_Äußerung_12

 

I/B - Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

B 1      Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

            Overfeldweg 23

            51371 Leverkusen

 

B 2      IHK Köln, Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg

            An der Schusterinsel 2

            51379 Leverkusen

 

B 3      Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb

            De-Greiff-Str. 195

            47803 Krefeld

 

B 4      LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

            Endenicher Straße 133

            53115 Bonn

 

B 5      Polizeipräsidium Köln

            Walter-Pauli-Ring 2-6

            51103 Köln

 

B 6      Technische Betriebe der Stadt Leverkusen

            Postfach 101135

            51311 Leverkusen

 

B 7      Deutsche Telekom Technik GmbH

            Postfach 100709

            44782 Bochum

 

B 8      Vodafone NRW GmbH

Postfach 102028

34020 Kassel

 

B 9      Wupperverband

            Untere Lichtenplatzer Straße 100

            42289 Wuppertal

 

B 10    Fachbereich Umwelt

            Stadt Leverkusen

 

2.            Das beschleunigte Verfahren gemäß §13 b BauGB zum Bebauungsplan Nr. 233/III „Mathildenhof – östlich Bohofsweg“ wird eingestellt.

 

3.            Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlichen Verfahren beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 251/III “Mathildenhof – Kita Bohofsweg“. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 7 und 9 der Vorlage) zu entnehmen.

 

 

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 7, § 2, § 3 Abs.1, § 4 Abs.1, § 30 Baugesetzbuch - BauGB.

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

BP 233/III Lage des Plangebiets:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 233/III „Mathildenhof - östlich Bohofsweg“ befindet sich im Stadtteil Mathildenhof östlich des Bohofsweges sowie südlich „In der Wasserkuhl“. Er umfasst in der Gemarkung Steinbüchel die Flurstücke 303 (z. T.), 313 (z. T.), Flur 14; 70 (z. T.), 269, Flur 15.

 

BP 233/III Anlass/Ziele und Zwecke der Planung:

Im Übergang der bestehenden Siedlung Mathildenhof zur freien Landschaft ist vorgesehen, hier ein Wohnquartier mit hohen ökologischen Standards zu entwickeln: Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 233/III „Mathildenhof - östlich Bohofsweg“ soll eine Siedlung mit Wohnnutzungen, einer 8-gruppigen Kindertagesstätte (Kita) und Grünflächen realisiert werden.

 

233/III Verfahren:

Am 16.10.2018 erfolgte der Aufstellungsbeschluss (Vorlage Nr. 2018/2227). Am 12.12.2019 (Vorlage Nr. 2019/2977) erfolgte ein erneuter Aufstellungsbeschluss zur geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereiches. Im Zuge des Planverfahrens fand zudem eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Aushang vom 15.01.2020 bis zum 12.02.2020 und als Informationsveranstaltung am 22.01.2020 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt.

 

Die eingegangenen Äußerungen bezogen sich hauptsächlich auf die grundsätzliche Bebaubarkeit des Plangebietes (Frischluftschneise). Konkrete Äußerungen zu den vorgestellten zwei Varianten wurden nicht durch die Öffentlichkeit abgegeben.

 

Das Klima-Gutachten hat ergeben, dass sich die Planungen des Bebauungsplanes Nr. 233/III nicht negativ auf den Bestand auswirkt.

 

Durch die Untere Bodenschutzbehörde erfolgte eine Äußerung hinsichtlich der hohen Schutzwürdigkeit des Bodens (Parabraunerde). Dieser Belang wurde sorgfältig abgewogen und sollte bei der Umsetzung der Bebauung durch entsprechende Maßnahmen gemindert werden.

Hierzu wurde eine Rechtsberatung eingeholt (Anlage 6 dieser Vorlage), die das Vorgehen des Fachbereiches Stadtplanung bestätigt hat.

 

233/III Weiteres Vorgehen:

Nachfolgend ist angestrebt, den Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Äußerungen während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes zu fassen.

Aufgrund der vielfältigen politischen Diskussionen zu diesem Bebauungsplan-Verfahren insbesondere zu den Themen Frischluftschneise und Parabraunerden (s. Anlage 1 der Vorlage ab S. 9 ff) wird seitens des Baudezernates vorgeschlagen, das Verfahren für die planungsrechtliche Zulässigkeit der Kita aus dem bisherigen Geltungsbereich heraus zu lösen und einzeln zu betrachten.

 

Dazu ist ein Neu-Aufstellungsbeschluss für ein förmliches Verfahren mit Umweltbericht notwendig (Bebauungsplan Nr. 251/III „Mathildenhof – Kita Bohofsweg“).

 

Das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren Nr. 233/III für das Wohngebiet wird eingestellt.

 

251/III Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 251/III „Mathildenhof - Kita Bohofsweg“ befindet sich im Stadtteil Mathildenhof östlich der Straße Bohofsweg sowie südlich „In der Wasserkuhl“.

Er umfasst in der Gemarkung Steinbüchel die Flurstücke 303 (z. T.), Flur 14; 70 (z. T.), 269 (z. T.) Flur 15. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (s. Anlage 7 und 9 der Vorlage) zu entnehmen. Das Plangebiet ist ca. 0,85 ha groß.

 

251/III Planungsanlass und Ziel der Planung

Während des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 233/III „Mathildenhof – östlich Bohofsweg“ entstanden nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vielfältige Diskussionen über die Fortführung des Planverfahrens (s.o.).

 

Aus diesem Grund wurde, um die Baurechtschaffung für die geplante Kita nicht zu verzögern, der notwendige Planbereich abgetrennt. Hierfür erfolgt nun ein eigenständiges Planverfahren: dafür ist ein förmliches Bebauungsplanverfahren mit Umweltbericht und Ausgleichsmaßnahmen sowie im Parallel-Verfahren eine Flächennutzungsplan-Änderung notwendig.

 

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 251/III „Mathildenhof – Kita Bohofsweg“ sollen eine neue acht-gruppige Kindertagesstätte (Kita) entsprechend des Grundsatzbeschlusses vom 16.10.2017 (Vorlage Nr. 2017/1790) sowie die entsprechenden Ausgleichsflächen realisiert werden.

Der Bereich ist städtisches Eigentum.

 

251/III Verfahrensstand und weiteres Vorgehen

Das Planverfahren wird mit diesem Aufstellungsbeschluss eingeleitet.

Vorgesehen ist das förmliche Bebauungsplanverfahren nach § 30 BauGB.

Die Ergebnisse der Abwägung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 233/II sowie die dafür erarbeiteten Gutachten können in dieses Verfahren für die Kita übernommen werden. Dadurch kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden.

Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes.

 

251/III Prüfung der Umweltbelange

Das förmliche Verfahren erfordert einen Umweltbericht. Der Entwurf dazu wird zum nächsten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung erfolgen.

Alle notwendigen Gutachten (Versickerung, Verkehr, Lärm, u. a.) wurden bereits im begonnen Planverfahren Bebauungsplan Nr. 233/III „Mathildenhof – östlich Bohofsweg“ erarbeitet.

 

 

Hinweis

Der Geltungsbereich in Originalgröße (Anlage 9 der Vorlage) wird nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Alle Anlagen können im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung eingesehen werden.

 

 

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus zu ermöglichen, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.