- Beschluss über die eingegangenen Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung (Abwägung)
- Beschluss über die Einstellung des beschleunigten Verfahrens
Bebauungsplan Nr. 251/III "Mathildenhof - Kita Bohofsweg"
- Aufstellungsbeschluss (förmliches Verfahren)
Beschlussentwurf:
1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A - Äußerungen der Öffentlichkeit:
A1 Protokoll der Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
A 2 233/III_Äußerung_02
A 3 233/III_Äußerung_03
A 4 233/III_Äußerung_04
A 5 233/III_Äußerung_05
A 6 233/III_Äußerung_06
A 7 233/III_Äußerung_07
A 8 233/III_Äußerung_08
A 9 233/III_Äußerung_09
A 10 233/III_Äußerung_10
A 11 233/III_Äußerung_11
A 12 233/III_Äußerung_12
I/B - Äußerungen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
B 1 Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Overfeldweg
23
51371
Leverkusen
B 2 IHK Köln,
Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel
2
51379
Leverkusen
B 3 Geologischer
Dienst NRW, Landesbetrieb
De-Greiff-Str.
195
47803
Krefeld
B 4 LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher
Straße 133
53115 Bonn
B 5 Polizeipräsidium
Köln
Walter-Pauli-Ring
2-6
51103 Köln
B 6 Technische Betriebe der Stadt Leverkusen
Postfach 101135
51311 Leverkusen
B 7 Deutsche
Telekom Technik GmbH
Postfach 100709
44782 Bochum
B 8 Vodafone NRW GmbH
Postfach
102028
34020
Kassel
B 9 Wupperverband
Untere
Lichtenplatzer Straße 100
42289 Wuppertal
B 10 Fachbereich Umwelt
Stadt Leverkusen
2.
Das
beschleunigte Verfahren gemäß §13 b BauGB zum Bebauungsplan Nr. 233/III
„Mathildenhof – östlich Bohofsweg“ wird eingestellt.
3.
Für das
im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs.1
Baugesetzbuch (BauGB) im förmlichen Verfahren beschlossen. Der Bebauungsplan
erhält die Bezeichnung Nr. 251/III “Mathildenhof – Kita Bohofsweg“. Die genaue
Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 7 und 9 der
Vorlage) zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 7, § 2, § 3 Abs.1, § 4 Abs.1, § 30 Baugesetzbuch - BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
BP 233/III Lage des Plangebiets:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 233/III „Mathildenhof - östlich Bohofsweg“ befindet sich im Stadtteil Mathildenhof östlich des Bohofsweges sowie südlich „In der Wasserkuhl“. Er umfasst in der Gemarkung Steinbüchel die Flurstücke 303 (z. T.), 313 (z. T.), Flur 14; 70 (z. T.), 269, Flur 15.
BP 233/III Anlass/Ziele und Zwecke der Planung:
Im Übergang der bestehenden Siedlung Mathildenhof zur freien Landschaft ist vorgesehen, hier ein Wohnquartier mit hohen ökologischen Standards zu entwickeln: Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 233/III „Mathildenhof - östlich Bohofsweg“ soll eine Siedlung mit Wohnnutzungen, einer 8-gruppigen Kindertagesstätte (Kita) und Grünflächen realisiert werden.
233/III Verfahren:
Am 16.10.2018 erfolgte der Aufstellungsbeschluss (Vorlage Nr. 2018/2227). Am 12.12.2019 (Vorlage Nr. 2019/2977) erfolgte ein erneuter Aufstellungsbeschluss zur geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereiches. Im Zuge des Planverfahrens fand zudem eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Aushang vom 15.01.2020 bis zum 12.02.2020 und als Informationsveranstaltung am 22.01.2020 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Die eingegangenen Äußerungen bezogen sich hauptsächlich auf die grundsätzliche Bebaubarkeit des Plangebietes (Frischluftschneise). Konkrete Äußerungen zu den vorgestellten zwei Varianten wurden nicht durch die Öffentlichkeit abgegeben.
Das Klima-Gutachten hat ergeben, dass sich die Planungen des Bebauungsplanes Nr. 233/III nicht negativ auf den Bestand auswirkt.
Durch die Untere Bodenschutzbehörde erfolgte eine Äußerung hinsichtlich der hohen Schutzwürdigkeit des Bodens (Parabraunerde). Dieser Belang wurde sorgfältig abgewogen und sollte bei der Umsetzung der Bebauung durch entsprechende Maßnahmen gemindert werden.
Hierzu wurde eine Rechtsberatung eingeholt (Anlage 6 dieser Vorlage), die das Vorgehen des Fachbereiches Stadtplanung bestätigt hat.
233/III Weiteres Vorgehen:
Nachfolgend ist angestrebt, den Abwägungsbeschluss über die eingegangenen
Äußerungen während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des
Bebauungsplanes zu fassen.
Aufgrund der vielfältigen politischen Diskussionen zu diesem Bebauungsplan-Verfahren insbesondere zu den Themen Frischluftschneise und Parabraunerden (s. Anlage 1 der Vorlage ab S. 9 ff) wird seitens des Baudezernates vorgeschlagen, das Verfahren für die planungsrechtliche Zulässigkeit der Kita aus dem bisherigen Geltungsbereich heraus zu lösen und einzeln zu betrachten.
Dazu ist ein Neu-Aufstellungsbeschluss für ein förmliches Verfahren mit Umweltbericht notwendig (Bebauungsplan Nr. 251/III „Mathildenhof – Kita Bohofsweg“).
Das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren Nr. 233/III für das Wohngebiet wird eingestellt.
251/III Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 251/III „Mathildenhof - Kita Bohofsweg“ befindet sich im
Stadtteil Mathildenhof östlich der Straße Bohofsweg sowie südlich „In der Wasserkuhl“.
Er umfasst in der
Gemarkung Steinbüchel die Flurstücke 303 (z. T.), Flur 14; 70 (z. T.),
269 (z. T.) Flur 15. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (s. Anlage 7 und 9 der
Vorlage) zu entnehmen. Das Plangebiet ist ca. 0,85 ha groß.
251/III Planungsanlass
und Ziel der Planung
Während des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 233/III „Mathildenhof –
östlich Bohofsweg“ entstanden nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
vielfältige Diskussionen über die Fortführung des Planverfahrens (s.o.).
Aus diesem Grund wurde,
um die Baurechtschaffung für die geplante Kita nicht zu verzögern, der
notwendige Planbereich abgetrennt. Hierfür erfolgt nun ein eigenständiges
Planverfahren: dafür ist ein förmliches Bebauungsplanverfahren mit
Umweltbericht und Ausgleichsmaßnahmen sowie im Parallel-Verfahren eine
Flächennutzungsplan-Änderung notwendig.
Im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 251/III „Mathildenhof – Kita Bohofsweg“ sollen eine neue
acht-gruppige Kindertagesstätte (Kita) entsprechend des Grundsatzbeschlusses
vom 16.10.2017 (Vorlage Nr. 2017/1790) sowie die entsprechenden
Ausgleichsflächen realisiert werden.
Der Bereich ist
städtisches Eigentum.
251/III Verfahrensstand und weiteres Vorgehen
Das Planverfahren wird mit diesem Aufstellungsbeschluss eingeleitet.
Vorgesehen ist das förmliche Bebauungsplanverfahren nach § 30 BauGB.
Die Ergebnisse der
Abwägung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 233/II sowie die dafür erarbeiteten
Gutachten können in dieses Verfahren für die Kita übernommen werden. Dadurch
kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden.
Der
nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes.
251/III Prüfung der Umweltbelange
Das förmliche Verfahren erfordert einen
Umweltbericht. Der Entwurf dazu wird zum nächsten Verfahrensschritt der
öffentlichen Auslegung erfolgen.
Alle notwendigen Gutachten (Versickerung, Verkehr, Lärm, u. a.) wurden bereits im begonnen Planverfahren Bebauungsplan Nr. 233/III „Mathildenhof – östlich Bohofsweg“ erarbeitet.
Hinweis
Der Geltungsbereich in Originalgröße (Anlage 9 der Vorlage) wird nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Alle Anlagen können im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung eingesehen werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus zu ermöglichen, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.