Kenntnisnahme:
Das „Weißbuch V der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ für die Jahre 2021 – 2025 wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Bereits 1997 hat der Sportpark Leverkusen (SPL) für die Darstellung des Erhaltungsaufwandes im Anlagenbestand des SPL das „Weißbuch I“ der Sportstätten des Sportpark Leverkusen für den Zeitraum 1998 bis 2002 erstellt. In der Folge wurden jeweils auf Basis einer Neubewertung der Einrichtungen des SPL die Erarbeitung der Weißbücher II bis IV mit den Instandhaltungs- und Sanierungskosten bis 2020 dargestellt. Der SPL hat in den Wirtschaftsjahren von 1998 bis 2020 ca. 26.350.000 € in größere Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen investiert und damit den größten Teil der in den bisherigen „Weißbüchern“ der Sportstätten des Sportparks Leverkusen erfassten Einzelmaßnahmen abgearbeitet.
Der SPL hat die
Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und Sportverständnis entsprechende
Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten, sportlichen Freizeit-
und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze bei
Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel sicherzustellen
und weiterzuentwickeln.
Weitere Einschnitte in das Angebots-Portfolio des SPL würden
bedeuten, dass die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und
gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen nicht nur
weiter eingeschränkt, sondern auch nicht mehr sichergestellt werden können. Dennoch
wird der SPL auch perspektivisch nach weiteren Einspar- und
Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist
es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben auf dem bisherigen
Niveau zu stabilisieren. Das nun
vorliegende „Weißbuch V der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ für die
Jahre 2021 bis 2025 stellt inhaltlich und konzeptionell eine komplette Neuüberarbeitung
des „Weißbuchs IV“ dar.
Das „Weißbuch V der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ zeigt detailliert die Sanierungs-, Instandhaltungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen für die gesamten Einrichtungen des SPL im Zeitraum von 2021 bis 2025 auf. In diesem Zeitraum summieren sich die notwendigen Aufwendungen auf einen Betrag von rd. 10.560.000 €. Hierin sind u. a. der Eigenanteil des SPL in Höhe von rd. 3.040.000 € (Gesamtkosten rd. 9.255.000 €) für die Errichtung der Dreifach-Sporthalle für die Sportschule NRW Landrat-Lucas-Gymnasium sowie die Gesamtkosten (ohne eventuelle Fördermittel) für die Sanierung des Hallenbades Bergisch Neukirchen in Höhe von voraussichtlich 3.420.000 € erhalten. Darüber hinaus erfolgen die Sanierungen auf der Sportplatzanlage Quettingen mit einem Eigenanteil von rd. 140.000 € (Gesamtkosten 1.400.000 €) und der Sportplatzanlage Bürrig (Gesamtkosten 735.000 €).
Unter Einbeziehung der bewilligten Fördermittel beträgt das Investitionsvolumen für den Zeitraum 2021 – 2025 insgesamt rd. 18.000.000 €.
Bei den im „Weißbuch V der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“
dargestellten Kosten handelt es sich überwiegend um Kostenschätzungen. Für die
Sanierung des Hallenbades Bergisch Neukirchen liegt eine Entwurfsplanung mit
Kostenberechnung nach DIN 276 vor.
Neben dem Fachpersonal des SPL waren an der Zusammenstellung des Instandhaltungs- und Sanierungsaufwandes und der damit verbundenen Bewertung der Sportstätten des Sportparks Leverkusen zwei externe Architekturbüros sowie ein externer Landschaftsarchitekt (Sachverständiger für Sportplatzbau) beteiligt. Mittelfristig ergibt sich hinsichtlich der Erneuerungs- und Unterhaltungsaufwendungen für den SPL eine günstige Perspektive, zumal bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2021 bis auf die beiden Sportplatzanlagen Birkenberg und Rheindorf die komplette Erledigung der laut Prioritätenkatalog vorrangig notwendigen Sanierungen/Erneuerungen auf den Sportplatzanlagen des SPL erfolgt ist.
Der SPL wird in den kommenden Jahren die im „Weißbuch V der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ aufgeführten Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten konsequent abarbeiten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Siehe Wirtschaftsplan des
Sportpark Leverkusen ff.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung
erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |