Betreff
„Weißbuch V der Sportstätten des Sportparks Leverkusen"
Vorlage
2021/0579
Aktenzeichen
scho-do
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Das „Weißbuch V der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ für die Jahre 2021 – 2025 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat


Begründung:

 

Bereits 1997 hat der Sportpark Leverkusen (SPL) für die Darstellung des Erhaltungsaufwandes im Anlagenbestand des SPL das „Weißbuch I“ der Sportstätten des Sportpark Leverkusen für den Zeitraum 1998 bis 2002 erstellt. In der Folge wurden jeweils auf Basis einer Neubewertung der Einrichtungen des SPL die Erarbeitung der Weißbücher II bis IV mit den Instandhaltungs- und Sanierungskosten bis 2020 dargestellt. Der SPL hat in den Wirtschaftsjahren von 1998 bis 2020 ca. 26.350.000 € in größere Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen investiert und damit den größten Teil der in den bisherigen „Weißbüchern“ der Sportstätten des Sportparks Leverkusen erfassten Einzelmaßnahmen abgearbeitet.

 

Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und Sportverständnis entsprechende Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten, sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

 

Weitere Einschnitte in das Angebots-Portfolio des SPL würden bedeuten, dass die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen nicht nur weiter eingeschränkt, sondern auch nicht mehr sichergestellt werden können. Dennoch wird der SPL auch perspektivisch nach weiteren Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren. Das nun vorliegende „Weißbuch V der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ für die Jahre 2021 bis 2025 stellt inhaltlich und konzeptionell eine komplette Neuüberarbeitung des „Weißbuchs IV“ dar.

 

Das „Weißbuch V der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ zeigt detailliert die Sanierungs-, Instandhaltungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen für die gesamten Einrichtungen des SPL im Zeitraum von 2021 bis 2025 auf. In diesem Zeitraum summieren sich die notwendigen Aufwendungen auf einen Betrag von rd. 10.560.000 €. Hierin sind u. a. der Eigenanteil des SPL in Höhe von rd. 3.040.000 € (Gesamtkosten rd. 9.255.000 €) für die Errichtung der Dreifach-Sporthalle für die Sportschule NRW Landrat-Lucas-Gymnasium sowie die Gesamtkosten (ohne eventuelle Fördermittel) für die Sanierung des Hallenbades Bergisch Neukirchen in Höhe von voraussichtlich 3.420.000 € erhalten. Darüber hinaus erfolgen die Sanierungen auf der Sportplatzanlage Quettingen mit einem Eigenanteil von rd. 140.000 € (Gesamtkosten 1.400.000 €) und der Sportplatzanlage Bürrig (Gesamtkosten 735.000 €).

 

Unter Einbeziehung der bewilligten Fördermittel beträgt das Investitionsvolumen für den Zeitraum 2021 – 2025 insgesamt rd. 18.000.000 €. 

 

Bei den im „Weißbuch V der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ dargestellten Kosten handelt es sich überwiegend um Kostenschätzungen. Für die Sanierung des Hallenbades Bergisch Neukirchen liegt eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN 276 vor.

 

Neben dem Fachpersonal des SPL waren an der Zusammenstellung des Instandhaltungs- und Sanierungsaufwandes und der damit verbundenen Bewertung der Sportstätten des Sportparks Leverkusen zwei externe Architekturbüros sowie ein externer Landschaftsarchitekt (Sachverständiger für Sportplatzbau) beteiligt. Mittelfristig ergibt sich hinsichtlich der Erneuerungs- und Unterhaltungsaufwendungen für den SPL eine günstige Perspektive, zumal bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2021 bis auf die beiden Sportplatzanlagen Birkenberg und Rheindorf die komplette Erledigung der laut Prioritätenkatalog vorrangig notwendigen Sanierungen/Erneuerungen auf den Sportplatzanlagen des SPL erfolgt ist.

 

Der SPL wird in den kommenden Jahren die im „Weißbuch V der Sportstätten des Sportparks Leverkusen“ aufgeführten Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten konsequent abarbeiten.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

      Siehe Wirtschaftsplan des Sportpark Leverkusen ff.

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein