Betreff
Anfrage des Landesbetriebes Straßenbau NRW für einen Termin mit dem Fachbereich Tiefbau bezüglich der Digitalisierung der Lichtsignalanlage auf der B 8 im Zuge der K 5 (Willy-Brandt-Ring)
Vorlage
2021/0622
Aktenzeichen
60-KS-Krü
Art
Kenntnisnahmevorlage

Kenntnisnahme:

 

 

1.    Der Rat nimmt die Anfrage zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Fachbereich Tiefbau diesen Termin wahrnehmen und dem Projektbeirat im Anschluss hierüber berichten wird.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Ausgangslage:

Das Bundesverkehrsministerium hat mit Mitteilung vom 26.11.2020 die Festlegung der Vorzugsvarianten für den Ausbau der Abschnitte 2 (BAB 1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen) und 3 (BAB 3 zwischen den Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und Leverkusen-Opladen) bekanntgegeben. Die Planung der Erweiterung auf acht Fahrstreifen wird demnach in der vorhandenen Höhenlage (Bestandslage) erfolgen.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat sich in seiner Sitzung am 14.12.2020 mit dem Thema befasst und die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums zum Anlass genommen, eine Sondersitzung am 20.01.2021 einzuberufen.

 

Im Rahmen dieser Sondersitzung hat der Rat der Stadt Leverkusen mehrheitlich bei nur einer Gegenstimme den in der Anlage 1 der Vorlage beigefügten Beschluss gefasst. Unter Beschlusspunkt 13 heißt es:

 

„Sollte das Bundesverkehrsministerium an seiner Ausbauplanung in bestehender Höhenlage festhalten, verkauft die Stadt insbesondere weder Flächen an Bund oder Land bzw. an andere mit dem Autobahnbau befasste Gesellschaften, noch stellt sie Flächen für Baustelleneinrichtungen, Ersatztrassen, Umleitungsmaßnahmen etc. bereit, und schöpft alle möglichen Rechtsmittel aus, um eine Bereitstellung zu verhindern. Jegliche weitere planungstechnische Unterstützung sowie Unterstützung baulicher Vorarbeiten durch die Stadt Leverkusen erfolgt ausschließlich auf Beschluss des Rates.“

 

Aufbauend auf diesen Beschluss wurde durch den Verwaltungsvorstand am 02.02.2021 die Dokumentation sämtlicher Anfragen vonseiten der Autobahn GmbH oder beauftragter Unternehmen durch die Verwaltung sowie die Einbindung des Projektbeirates zum Autobahnausbau beschlossen. Die Verwaltung weist hier darauf hin, dass es sich bei dem Projektbeirat um ein beratendes Gremium handelt, das nur Beschlussempfehlungen an den Rat der Stadt Leverkusen abgeben kann.

 

Anfrage durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW:

Mit Schreiben vom 14.10.2020 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Stadt Leverkusen um eine verbindliche Äußerung gebeten, ob seitens der Stadt Leverkusen dem Programm des Landes NRW zur Verbesserung des Verkehrsflusses an Landesstraßen durch digitale Ampelsteuerung (hier: B 8 sowie Willy-Brandt-Ring) beigetreten wird (Anlage 2 der Vorlage).

 

Mit Schreiben vom 29.10.2020 hat hierzu Frau Beigeordnete Deppe dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geantwortet, dass die Stadt Leverkusen selbstverständlich eine Digitalisierung der Ampelsteuerung auf der B 8 und dem Willy-Brandt-Ring befürwortet, sich dieser Streckenabschnitt jedoch in einem verkehrlich hoch sensiblen Bereich befindet, sodass hier noch Abstimmungsbedarf gesehen und so um ein möglichst kurzfristig anberaumtes Gespräch gebeten wird. (Anlage 3 der Vorlage). Am 01.03.2021 erfolgte dann eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Fachbereichsleiter des Fachbereichs Tiefbau für eine Terminabstimmung.

Beratungsergebnis des Projektbeirates:

Diese Anfrage wurde irrtümlich nicht in die Sitzung des Projektbeirates am 16.03.2021eingebracht. Da der Termin im Laufe des Monats April 2021 stattfinden soll, wird nunmehr direkt der Rat um Kenntnisnahme gebeten.

 

Rechtliche Bewertung und Fazit durch die Verwaltung:

Die Verwaltung befürwortet die Teilnahme an dem Termin durch Vertreterinnen und Vertreter des Fachbereichs Tiefbau. Im Anschluss an den Termin wird dem Projektbeirat in seiner nächsten Sitzung über das Gesprächsergebnis berichtet.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein