Kenntnisnahme:
1. Der Rat nimmt die Anfrage zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Fachbereich Tiefbau diesen Termin wahrnehmen und dem Projektbeirat im Anschluss hierüber berichten wird.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Ausgangslage:
Das Bundesverkehrsministerium hat mit Mitteilung vom
26.11.2020 die Festlegung der Vorzugsvarianten für den Ausbau der Abschnitte 2
(BAB 1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen) und 3 (BAB
3 zwischen den Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und Leverkusen-Opladen)
bekanntgegeben. Die Planung der Erweiterung auf acht
Fahrstreifen wird demnach in der vorhandenen Höhenlage (Bestandslage) erfolgen.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat sich in seiner Sitzung am
14.12.2020 mit dem Thema befasst und die Entscheidung des
Bundesverkehrsministeriums zum Anlass genommen, eine Sondersitzung am
20.01.2021 einzuberufen.
Im Rahmen dieser Sondersitzung hat der Rat der Stadt Leverkusen mehrheitlich bei nur einer Gegenstimme den in der Anlage 1 der Vorlage beigefügten Beschluss gefasst. Unter Beschlusspunkt 13 heißt es:
„Sollte das
Bundesverkehrsministerium an seiner Ausbauplanung in bestehender Höhenlage
festhalten, verkauft die Stadt insbesondere weder Flächen an Bund oder Land
bzw. an andere mit dem Autobahnbau befasste Gesellschaften, noch stellt sie
Flächen für Baustelleneinrichtungen, Ersatztrassen, Umleitungsmaßnahmen etc.
bereit, und schöpft alle möglichen Rechtsmittel aus, um eine Bereitstellung zu
verhindern. Jegliche weitere planungstechnische Unterstützung sowie
Unterstützung baulicher Vorarbeiten durch die Stadt Leverkusen erfolgt
ausschließlich auf Beschluss des Rates.“
Aufbauend auf diesen Beschluss wurde durch den Verwaltungsvorstand am 02.02.2021 die Dokumentation sämtlicher Anfragen vonseiten der Autobahn GmbH oder beauftragter Unternehmen durch die Verwaltung sowie die Einbindung des Projektbeirates zum Autobahnausbau beschlossen. Die Verwaltung weist hier darauf hin, dass es sich bei dem Projektbeirat um ein beratendes Gremium handelt, das nur Beschlussempfehlungen an den Rat der Stadt Leverkusen abgeben kann.
Anfrage durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW:
Mit Schreiben vom 14.10.2020 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Stadt Leverkusen um eine verbindliche Äußerung gebeten, ob seitens der Stadt Leverkusen dem Programm des Landes NRW zur Verbesserung des Verkehrsflusses an Landesstraßen durch digitale Ampelsteuerung (hier: B 8 sowie Willy-Brandt-Ring) beigetreten wird (Anlage 2 der Vorlage).
Mit Schreiben vom 29.10.2020 hat hierzu Frau Beigeordnete Deppe dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geantwortet, dass die Stadt Leverkusen selbstverständlich eine Digitalisierung der Ampelsteuerung auf der B 8 und dem Willy-Brandt-Ring befürwortet, sich dieser Streckenabschnitt jedoch in einem verkehrlich hoch sensiblen Bereich befindet, sodass hier noch Abstimmungsbedarf gesehen und so um ein möglichst kurzfristig anberaumtes Gespräch gebeten wird. (Anlage 3 der Vorlage). Am 01.03.2021 erfolgte dann eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Fachbereichsleiter des Fachbereichs Tiefbau für eine Terminabstimmung.
Beratungsergebnis des Projektbeirates:
Diese Anfrage wurde irrtümlich nicht in die Sitzung des Projektbeirates am 16.03.2021eingebracht. Da der Termin im Laufe des Monats April 2021 stattfinden soll, wird nunmehr direkt der Rat um Kenntnisnahme gebeten.
Rechtliche
Bewertung und Fazit durch die Verwaltung:
Die Verwaltung
befürwortet die Teilnahme an dem Termin durch Vertreterinnen und Vertreter des
Fachbereichs Tiefbau. Im Anschluss an den Termin wird dem Projektbeirat in
seiner nächsten Sitzung über das Gesprächsergebnis berichtet.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung =
entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |