Betreff
Anfrage der Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH) über die Herausgabe von signaltechnischen Planungsunterlagen sowie Detektordaten zur Verwendung für eine Untersuchung im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW
Vorlage
2021/0623
Aktenzeichen
60-KS-Krü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat nimmt die Beschlussempfehlung des Projektbeirates zum Autobahnausbau bei Leverkusen aus der Sitzung vom 16.03.2021 zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat beschließt, dass keine Weitergabe der Unterlagen erfolgt, solange hierfür durch die Autobahn GmbH keine Rechtsgrundlage benannt wird.

 

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Ausgangslage:

Das Bundesverkehrsministerium hat mit Mitteilung vom 26.11.2020 die Festlegung der Vorzugsvarianten für den Ausbau der Abschnitte 2 (BAB 1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen) und 3 (BAB 3 zwischen den Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und Leverkusen-Opladen) bekanntgegeben. Die Planung der Erweiterung auf acht Fahrstreifen wird demnach in der vorhandenen Höhenlage (Bestandslage) erfolgen.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat sich in seiner Sitzung am 14.12.2020 mit dem Thema befasst und die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums zum Anlass genommen, eine Sondersitzung am 20.01.2021 einzuberufen.

 

Im Rahmen dieser Sondersitzung hat der Rat der Stadt Leverkusen mehrheitlich bei nur einer Gegenstimme den in der Anlage 1 der Vorlage beigefügten Beschluss gefasst. Unter Beschlusspunkt 13 heißt es:

 

„Sollte das Bundesverkehrsministerium an seiner Ausbauplanung in bestehender Höhenlage festhalten, verkauft die Stadt insbesondere weder Flächen an Bund oder Land bzw. an andere mit dem Autobahnbau befasste Gesellschaften, noch stellt sie Flächen für Baustelleneinrichtungen, Ersatztrassen, Umleitungsmaßnahmen etc. bereit, und schöpft alle möglichen Rechtsmittel aus, um eine Bereitstellung zu verhindern. Jegliche weitere planungstechnische Unterstützung sowie Unterstützung baulicher Vorarbeiten durch die Stadt Leverkusen erfolgt ausschließlich auf Beschluss des Rates.“

 

Aufbauend auf diesen Beschluss wurde durch den Verwaltungsvorstand am 02.02.2021 die Dokumentation sämtlicher Anfragen vonseiten der Autobahn GmbH oder beauftragter Unternehmen durch die Verwaltung sowie die Einbindung des Projektbeirates zum Autobahnausbau beschlossen. Die Verwaltung weist hier darauf hin, dass es sich bei dem Projektbeirat um ein beratendes Gremium handelt, das nur Beschlussempfehlungen an den Rat der Stadt Leverkusen abgeben kann.

 

Anfrage der Autobahn GmbH:

Mit E-Mail vom 16. Dezember 2020 beantragt das durch die Autobahn GmbH beauftragte Büro Brilon, Bonzio, Weiser GmbH aus Bochum die Herausgabe von signaltechnischen Planungsunterlagen sowie Detektordaten zur Verwendung für eine Untersuchung im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW (Anlage 2 der Vorlage).

 

Die Autobahn GmbH begründet dies damit, dass die Unterlagen und Daten im Rahmen einer Simulationsuntersuchung zur Optimierung des Verkehrsablaufs auf der A 3 zwischen der Anschlussstelle Leverkusen und dem Autobahnkreuz Leverkusen benötigt würden, um die Verkehrssteuerung im Bestand zu verbessern und somit Staubildungen und Unfälle zu reduzieren. Durch kurz- bzw. mittelfristige Kleinmaßnahmen wie die Optimierung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, neue Beschilderungen oder Markierungsanpassungen im Autobahnbereich solle hier kurzfristige Abhilfe geschaffen werden, bis der planmäßige Um- bzw. Ausbau vonstattengeht.

 

Hierzu wurde durch die Autobahn GmbH die Firma Brilon Bondzio Weiser GmbH aus Bochum mit einer Mikrosimulation beauftragt, um verschiedene Fahrstreifenvarianten auf der A 3 zu vergleichen. Ziel sei es, die Stauverhältnisse entlang der A 3 und somit auch auf dem Willy-Brandt-Ring zu entschärfen. Auch die unfallträchtige Auffahrt auf die A 3 Fahrtrichtung Nord an der Anschlussstelle Leverkusen-Zentrum solle mittels der Mikrosimulation nochmals betrachtet und bewertet werden. Ein direkter Bezug zum Projekt Neubau Kreuz Leverkusen wird hingegen negiert.

 

Beratungsergebnis des Projektbeirates:

Der Projektbeirat hat diesbezüglich in seiner Sitzung vom 16.03.2021 folgende Beschlussempfehlung an den Rat gefasst: “Der Projektbeirat spricht sich dafür aus, die angefragten signaltechnischen Planungsunterlagen sowie Detektordaten nicht herauszugeben.“

 

Rechtliche Bewertung und Fazit durch die Verwaltung:

Eine Herausgabe der Daten ist nur dann verpflichtend, wenn hierzu eine Rechtsgrundlage existiert, aus der sich der Anspruch auf Datenübermittlung ergibt. Die Autobahn GmbH des Bundes muss diese Rechtsgrundlage selbst benennen. Solange diese Rechtsgrundlage nicht benannt wird, ist eine Herausgabe der Daten nicht zwingend erforderlich.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein