Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt die Beschlussempfehlung des Projektbeirates zum Autobahnausbau bei Leverkusen aus der Sitzung vom 16.03.2021 zur Kenntnis.
2. Der Rat beschließt, dass keine Weitergabe der Unterlagen erfolgt, solange hierfür durch die Autobahn GmbH keine Rechtsgrundlage benannt wird.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Das
Bundesverkehrsministerium hat mit Mitteilung vom 26.11.2020 die Festlegung der
Vorzugsvarianten für den Ausbau der Abschnitte 2 (BAB 1 zwischen den
Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen) und 3 (BAB 3 zwischen den
Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und Leverkusen-Opladen) bekanntgegeben. Die
Planung der Erweiterung auf acht Fahrstreifen
wird demnach in der vorhandenen Höhenlage (Bestandslage) erfolgen.
Der Rat der Stadt
Leverkusen hat sich in seiner Sitzung am 14.12.2020 mit dem Thema befasst und
die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums zum Anlass genommen, eine
Sondersitzung am 20.01.2021 einzuberufen.
Im Rahmen dieser Sondersitzung hat der Rat der Stadt Leverkusen mehrheitlich bei nur einer Gegenstimme den in der Anlage 1 der Vorlage beigefügten Beschluss gefasst. Unter Beschlusspunkt 13 heißt es:
„Sollte das Bundesverkehrsministerium an seiner Ausbauplanung in
bestehender Höhenlage festhalten, verkauft die Stadt insbesondere weder Flächen
an Bund oder Land bzw. an andere mit dem Autobahnbau befasste Gesellschaften,
noch stellt sie Flächen für Baustelleneinrichtungen, Ersatztrassen,
Umleitungsmaßnahmen etc. bereit, und schöpft alle möglichen Rechtsmittel aus,
um eine Bereitstellung zu verhindern. Jegliche weitere planungstechnische Unterstützung
sowie Unterstützung baulicher Vorarbeiten durch die Stadt Leverkusen erfolgt
ausschließlich auf Beschluss des Rates.“
Aufbauend auf diesen Beschluss wurde durch den Verwaltungsvorstand am 02.02.2021 die Dokumentation sämtlicher Anfragen vonseiten der Autobahn GmbH oder beauftragter Unternehmen durch die Verwaltung sowie die Einbindung des Projektbeirates zum Autobahnausbau beschlossen. Die Verwaltung weist hier darauf hin, dass es sich bei dem Projektbeirat um ein beratendes Gremium handelt, das nur Beschlussempfehlungen an den Rat der Stadt Leverkusen abgeben kann.
Anfrage der
Autobahn GmbH:
Mit E-Mail vom 16. Dezember 2020 beantragt
das durch die Autobahn GmbH beauftragte Büro Brilon, Bonzio, Weiser GmbH aus Bochum
die Herausgabe von signaltechnischen Planungsunterlagen sowie Detektordaten zur
Verwendung für eine Untersuchung im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW
(Anlage 2 der Vorlage).
Die Autobahn GmbH begründet dies damit, dass
die Unterlagen und Daten im Rahmen einer Simulationsuntersuchung zur
Optimierung des Verkehrsablaufs auf der A 3 zwischen der Anschlussstelle
Leverkusen und dem Autobahnkreuz Leverkusen benötigt würden, um die
Verkehrssteuerung im Bestand zu verbessern und somit Staubildungen und Unfälle
zu reduzieren. Durch kurz- bzw. mittelfristige Kleinmaßnahmen wie die
Optimierung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, neue Beschilderungen oder Markierungsanpassungen
im Autobahnbereich solle hier kurzfristige Abhilfe geschaffen werden, bis der
planmäßige Um- bzw. Ausbau vonstattengeht.
Hierzu wurde durch die Autobahn GmbH die Firma Brilon Bondzio Weiser GmbH aus
Bochum mit einer Mikrosimulation beauftragt, um verschiedene
Fahrstreifenvarianten auf der A 3 zu vergleichen. Ziel sei es, die
Stauverhältnisse entlang der A 3 und somit auch auf dem Willy-Brandt-Ring
zu entschärfen. Auch die unfallträchtige Auffahrt auf die A 3
Fahrtrichtung Nord an der Anschlussstelle Leverkusen-Zentrum solle mittels der
Mikrosimulation nochmals betrachtet und bewertet werden. Ein direkter Bezug zum
Projekt Neubau Kreuz Leverkusen wird hingegen negiert.
Beratungsergebnis
des Projektbeirates:
Der Projektbeirat hat diesbezüglich in seiner Sitzung vom 16.03.2021 folgende Beschlussempfehlung an den Rat gefasst: “Der Projektbeirat spricht sich dafür aus, die angefragten signaltechnischen Planungsunterlagen sowie Detektordaten nicht herauszugeben.“
Rechtliche Bewertung und Fazit durch die
Verwaltung:
Eine Herausgabe der Daten ist nur dann
verpflichtend, wenn hierzu eine Rechtsgrundlage existiert, aus der sich
der Anspruch auf Datenübermittlung ergibt. Die Autobahn GmbH des Bundes muss
diese Rechtsgrundlage selbst benennen. Solange diese Rechtsgrundlage nicht
benannt wird, ist eine Herausgabe der Daten nicht zwingend erforderlich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung =
entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |