Beschlussentwurf:
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Recherche und Mandatierung eines Fachanwaltes für Planfeststellungsverfahren für eine Beratung sowie eine Vertretung der Stadt Leverkusen bei möglichen Klageverfahren im Rahmen des Ausbaus der Autobahnen für den Abschnitt 2 (A 1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen) und den Abschnitt 3 (A 3 zwischen den Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und Leverkusen-Opladen).
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Das
Bundesverkehrsministerium hat mit Mitteilung vom 26.11.2020 die Festlegung der
Vorzugsvarianten für den Ausbau der Abschnitte 2 (A 1 zwischen den
Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen) und 3 (A 3 zwischen den
Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und Leverkusen-Opladen) bekanntgegeben. Die
Planung der Erweiterung auf acht Fahrstreifen
wird demnach in der vorhandenen Höhenlage (Bestandslage) erfolgen.
Beschlusslage des Rates der Stadt
Leverkusen:
Der Rat hat sich in
seiner Sitzung am 14.12.2020 mit dem Thema befasst und die Entscheidung des
Bundesverkehrsministeriums zum Anlass genommen, eine Sondersitzung am
20.01.2021 einzuberufen.
Im Rahmen dieser Sondersitzung hat der Rat mehrheitlich bei nur einer Gegenstimme den in der Anlage 1 der Vorlage beigefügten Beschluss und bezüglich der Frage nach einer anwaltlichen Vertretung wie folgt beschlossen:
Beschlusspunkt 8:
Der Oberbürgermeister und die Verwaltung werden gebeten, eine Klage gegen die
Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums (Organklage oder Klage Einzelner)
staatsrechtlich wegen Verletzung von Grund- bzw. Verfassungsrechten prüfen zu
lassen.
Beschlusspunkt 10:
Sollte das Bundesverkehrsministerium an seiner Ausbauplanung in bestehender Höhenlage
festhalten, wird sich die Stadt Leverkusen fachanwaltlich vertreten lassen und
den gerichtlichen Klageweg anstreben. Hierüber informiert die Stadt die
Entscheidungsträger. Im Rahmen ihrer institutionellen Möglichkeiten unterstützt
die Stadt Leverkusen die betroffenen, klageberechtigten Anwohner in ihren
Abwehrrechten.“
Nach dem Beschluss des Rates hat Herr Oberbürgermeister Richrath mit
Schreiben vom 01.02.2021 Herrn Bundesminister Scheuer (Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur) sowie dessen parlamentarischen
Staatssekretär, Herrn Ferlemann, die Beschlusslage des Rates der Stadt
Leverkusen mitgeteilt und um einen Ortstermin in Leverkusen gebeten. Herr
Staatssekretär Ferlemann hat diesen Ortstermin mit Schreiben vom 05.03.2021 abgelehnt
und anstelle dessen einen Austausch über eine Videoplattform angeboten. Mit
Schreiben vom 16.03.2021 an Herrn Staatssekretär Ferlemann hat Herr
Oberbürgermeister Richrath dieses Angebot für einen digitalen Austausch angenommen
und mitgeteilt, dass an diesem Termin auch die Vertreterinnen und Vertreter der
Leverkusener Politik beteiligt werden sollen. Hierzu steht eine weitere Reaktion
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur jedoch noch aus.
Beratungsergebnis
des Projektbeirates:
Der Projektbeirat hat sich in seiner Sitzung
vom 16.03.2021 dafür ausgesprochen, umgehend mit der Recherche eines
entsprechenden Fachanwaltes für Planfeststellungsverfahren zu beginnen und
diesen zeitnah zu beauftragen.
Weiteres
Verfahren:
Sobald die Verwaltung eine Fachkanzlei ermittelt hat, erfolgt eine Beauftragung für eine Beratung im weiteren Planfeststellungsverfahren. Den politischen Gremien wird dann umgehend über z.d.A.: Rat bezüglich der Auswahl der Kanzlei sowie deren Mandatierung berichtet.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Ja –
ergebniswirksam
Produkt: 017501 Sachkonto: 526100
Aufwendungen für die Maßnahme: nicht bekannt
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung
erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 017501,
verfügbar in 2021: 47.000 €
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell
nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |