Betreff
Beauftragung eines Fachanwaltes für Planfeststellungsverfahren im Rahmen des Autobahnausbaus in Leverkusen für die Abschnitte 2 und 3
Vorlage
2021/0621
Aktenzeichen
60-KS-Krü
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Recherche und Mandatierung eines Fachanwaltes für Planfeststellungsverfahren für eine Beratung sowie eine Vertretung der Stadt Leverkusen bei möglichen Klageverfahren im Rahmen des Ausbaus der Autobahnen für den Abschnitt 2 (A 1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen) und den Abschnitt 3 (A 3 zwischen den Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und Leverkusen-Opladen).

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Ausgangslage:

Das Bundesverkehrsministerium hat mit Mitteilung vom 26.11.2020 die Festlegung der Vorzugsvarianten für den Ausbau der Abschnitte 2 (A 1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen) und 3 (A 3 zwischen den Anschlussstellen Leverkusen-Zentrum und Leverkusen-Opladen) bekanntgegeben. Die Planung der Erweiterung auf acht Fahrstreifen wird demnach in der vorhandenen Höhenlage (Bestandslage) erfolgen.

 

Beschlusslage des Rates der Stadt Leverkusen:

Der Rat hat sich in seiner Sitzung am 14.12.2020 mit dem Thema befasst und die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums zum Anlass genommen, eine Sondersitzung am 20.01.2021 einzuberufen.

 

Im Rahmen dieser Sondersitzung hat der Rat mehrheitlich bei nur einer Gegenstimme den in der Anlage 1 der Vorlage beigefügten Beschluss und bezüglich der Frage nach einer anwaltlichen Vertretung wie folgt beschlossen:

 

Beschlusspunkt 8: Der Oberbürgermeister und die Verwaltung werden gebeten, eine Klage gegen die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums (Organklage oder Klage Einzelner) staatsrechtlich wegen Verletzung von Grund- bzw. Verfassungsrechten prüfen zu lassen.

 

Beschlusspunkt 10: Sollte das Bundesverkehrsministerium an seiner Ausbauplanung in bestehender Höhenlage festhalten, wird sich die Stadt Leverkusen fachanwaltlich vertreten lassen und den gerichtlichen Klageweg anstreben. Hierüber informiert die Stadt die Entscheidungsträger. Im Rahmen ihrer institutionellen Möglichkeiten unterstützt die Stadt Leverkusen die betroffenen, klageberechtigten Anwohner in ihren Abwehrrechten.“

 

Nach dem Beschluss des Rates hat Herr Oberbürgermeister Richrath mit Schreiben vom 01.02.2021 Herrn Bundesminister Scheuer (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) sowie dessen parlamentarischen Staatssekretär, Herrn Ferlemann, die Beschlusslage des Rates der Stadt Leverkusen mitgeteilt und um einen Ortstermin in Leverkusen gebeten. Herr Staatssekretär Ferlemann hat diesen Ortstermin mit Schreiben vom 05.03.2021 abgelehnt und anstelle dessen einen Austausch über eine Videoplattform angeboten. Mit Schreiben vom 16.03.2021 an Herrn Staatssekretär Ferlemann hat Herr Oberbürgermeister Richrath dieses Angebot für einen digitalen Austausch angenommen und mitgeteilt, dass an diesem Termin auch die Vertreterinnen und Vertreter der Leverkusener Politik beteiligt werden sollen. Hierzu steht eine weitere Reaktion des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur jedoch noch aus.

 

Beratungsergebnis des Projektbeirates:

Der Projektbeirat hat sich in seiner Sitzung vom 16.03.2021 dafür ausgesprochen, umgehend mit der Recherche eines entsprechenden Fachanwaltes für Planfeststellungsverfahren zu beginnen und diesen zeitnah zu beauftragen.

 

 

Weiteres Verfahren:

Sobald die Verwaltung eine Fachkanzlei ermittelt hat, erfolgt eine Beauftragung für eine Beratung im weiteren Planfeststellungsverfahren. Den politischen Gremien wird dann umgehend über z.d.A.: Rat bezüglich der Auswahl der Kanzlei sowie deren Mandatierung berichtet.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 017501 Sachkonto: 526100

Aufwendungen für die Maßnahme: nicht bekannt

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 017501,

 verfügbar in 2021: 47.000 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein