Beschlussentwurf:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen stimmt dem Bau gemäß der vorgelegten Planung der Verwaltung für die Sanierung von zwei Schulhöfen und des Lehrerparkplatzes am Landrat-Lucas-Gymnasium vorbehaltlich der Mittelanmeldung für 2022 zu.

 

 

gezeichnet:

Im Auftrag

Deppe

Begründung:

 

Die an der Mittelstraße und der Peter-Neuenheuser-Straße gelegenen Schulhöfe des Landrat-Lucas-Gymnasiums sowie der Lehrerparkplatz an der Herzogstraße sind sanierungsbedürftig. Durch Baumwurzeln wurde der Asphaltbelag angehoben, es haben sich Risse und Unebenheiten gebildet. Diese „Stolperstellen“ bergen Unfallgefahren und müssen beseitigt werden. Durch die Sanierung werden die versiegelten Flächen auf dem Gelände verringert, eine komplette Entsiegelung der Fläche ist nicht möglich. In Teilbereichen können Rasengittersteine verbaut werden.

 

Im Bauabschnitt 1 ist die Entwässerung durch wasserdurchlässige Pflasterflächen vorgesehen, um die ökologische Situation zu verbessern. In den anderen Bauabschnitten ist dies wegen der hohen Frequentierung bzw. dem Höhenunterschied nicht möglich. Lediglich ein Kirschbaum wird im Rahmen der Baumaßnahmen gefällt. Die anderen Bäume werden belassen, sodass die zahlreichen großen Platanen weiterhin als Schattenspender zur Verfügung stehen werden.

 

Es handelt sich um eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien 2022 ausgeführt werden, sodass keine Beeinträchtigung des Schulalltages durch Lärm oder Baumaschinen zu erwarten ist.

 

Dieser Vorlage sind Fotos der entsprechenden Bereiche, eine Baubeschreibung der drei Bauabschnitte und ein Luftbild beigefügt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN1305 Sachkonto: 523200

Aufwendungen für die Maßnahme: 138.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Die notwendigen Finanzmittel müssen durch den FB 67 im Rahmen der aktuell laufenden Mittelanmeldung 2022 ff. etatisiert werden. Daher unterliegen sie dem letztendlichen Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein