Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen stimmt dem Bau gemäß der vorgelegten Planung der Verwaltung für die Sanierung von zwei Schulhöfen und des Lehrerparkplatzes am Landrat-Lucas-Gymnasium vorbehaltlich der Mittelanmeldung für 2022 zu.
gezeichnet:
Im Auftrag
Deppe
Begründung:
Die an der Mittelstraße und der Peter-Neuenheuser-Straße gelegenen Schulhöfe des Landrat-Lucas-Gymnasiums sowie der Lehrerparkplatz an der Herzogstraße sind sanierungsbedürftig. Durch Baumwurzeln wurde der Asphaltbelag angehoben, es haben sich Risse und Unebenheiten gebildet. Diese „Stolperstellen“ bergen Unfallgefahren und müssen beseitigt werden. Durch die Sanierung werden die versiegelten Flächen auf dem Gelände verringert, eine komplette Entsiegelung der Fläche ist nicht möglich. In Teilbereichen können Rasengittersteine verbaut werden.
Im Bauabschnitt 1 ist die Entwässerung durch wasserdurchlässige Pflasterflächen vorgesehen, um die ökologische Situation zu verbessern. In den anderen Bauabschnitten ist dies wegen der hohen Frequentierung bzw. dem Höhenunterschied nicht möglich. Lediglich ein Kirschbaum wird im Rahmen der Baumaßnahmen gefällt. Die anderen Bäume werden belassen, sodass die zahlreichen großen Platanen weiterhin als Schattenspender zur Verfügung stehen werden.
Es handelt sich um eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien 2022 ausgeführt werden, sodass keine Beeinträchtigung des Schulalltages durch Lärm oder Baumaschinen zu erwarten ist.
Dieser Vorlage sind Fotos der entsprechenden Bereiche, eine Baubeschreibung der drei Bauabschnitte und ein Luftbild beigefügt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: PN1305 Sachkonto: 523200
Aufwendungen für die Maßnahme: 138.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim
Krings 20 12
Die notwendigen
Finanzmittel müssen durch den FB 67 im Rahmen der aktuell laufenden
Mittelanmeldung 2022 ff. etatisiert werden. Daher unterliegen sie dem letztendlichen
Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2022.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |