Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet 2. Halbjahr 2021
Vorlage
2021/0634/3
Aktenzeichen
415-30-02-ho
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Im zweiten Halbjahr 2021 werden die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II fallen, gewährt. Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 3.200 €.

 

 

Leverkusen, 29.04.2021

 

gezeichnet:

Pröpper                                                                            Liebetrau

Bezirksbürgermeister                                                    stv. Bezirksbürgermeister

 

 

II.      Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage Nr. 2021/0634.

 

Am 7. April 2021 befand die Jury in einer Zoom-Videokonferenz über 19 Anträge. Die Beschlussfähigkeit der Jury wurde durch die Teilnahme aller drei Jurymitglieder sichergestellt. Zugeschaltet waren Silke Burkart (Projektmanagement Region Köln/Bonn e.V. und zuständig für die Regionale Kulturpolitik), Petra Clemens (Regisseurin für Film und Theater, Dozentin an der Kunsthochschule für Medien Köln und vom Gremium der „Kulturkonferenz“ gewählte Vertreterin der freien Kulturszene in Leverkusen) sowie Johannes Garbe (Autor, Musiker und vom Gremium der „Kulturkonferenz“ gewählter Vertreter der freien Kulturszene in Leverkusen).

 

Der Vorschlag über die Verteilung der Gelder wurde auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen Richtlinien vom 25.06.2020 erstellt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet, Sachkonto: Wirtschaftsplan der KSL 2021

Aufwendungen für die Maßnahme: 90.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus musste die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 04.05.2021 leider entfallen.

 

Die Zuschüsse können zweimal jährlich beantragt werden, zum 15.09. für das erste Halbjahr des kommenden Jahres und zum 15.03. für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres. Die Anträge müssen von der Jury gesichtet und in einer gemeinsamen Sitzung bewertet werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die antragstellenden Künstlerinnen und Künstler so früh wie möglich darüber informiert werden, ob und mit welchem Betrag sie gefördert werden. Die Entscheidung darüber erst im Juni zu treffen, würde diesem Ziel entgegenstehen. Daher ist eine dringliche Entscheidung notwendig.

 

Außerdem sollen die Restgelder als Corona-Kulturhilfen genutzt werden. Hier steht dringend eine Entscheidung an, da die antragstellenden Institutionen/KünstlerInnen diese Hilfen voraussichtlich kurzfristig benötigen werden.