Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen
Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß
§ 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Der Planung zum erstmaligen Ausbau der Straße „Am Sportplatz“ wird zugestimmt.
Leverkusen, 06.05.2021
gezeichnet:
Schönberger Pockrand
Bezirksbürgermeister stv. Bezirksbürgermeister
II.
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Diese Vorlage Nr. 2021/0503/2 ersetzt die Vorlage Nr.
2021/0503 zu Beschlusspunkt 1. Die Vorlage Nr. 2021/0503/1
ersetzt die Vorlage Nr. 2021/0503 zu Beschlusspunkt 2 für den Haupt-, Personal-
und Beteiligungsausschuss, der anstelle des Rates entscheidet.
Ausgangssituation:
Die Straße „Am Sportplatz“ wird erstmals in der Statistik zum 01.01.1961 als Anliegerstraße mit einer Oberflächenschutzschicht erwähnt. Ein 1968 geplanter Ausbau der Straße nach dem erfolgten Kanalbau ist nicht ausgeführt worden. Bis heute hat kein regelgerechter Ausbau der Straße stattgefunden. Der Zustand der Straße ist insgesamt unbefriedigend, sie ist überwiegend bituminös befestigt, aber in einem sehr schlechten Zustand. Es gibt viele provisorisch geschlossene Fahrbahnaufbrüche, Schlaglöcher, weggebrochene Fahrbahnränder und keine Entwässerung des Oberflächenwassers, welches daher unkontrolliert abfließt. Vor diesem Hintergrund soll nun der erstmalige Ausbau erfolgen.
Planung zum
erstmaligen Ausbau
Durchführung der Bürgerbeteiligung:
Die Bürgerbeteiligung wurde im Oktober 2020 mittels eines Informationsschreibens durchgeführt, welches den Anwohnenden und Grundstücksbesitzenden der Straße „Am Sportplatz“ im Oktober 2020 zugestellt wurde. Das Schreiben der Verwaltung informierte die Anwohnenden über den geplanten Ausbau und beinhaltete neben einem Lageplan auch die Möglichkeit einer Rückantwort an den Fachbereich Tiefbau. Zudem konnten sich die Anwohnenden über die zukünftigen Erschließungsbeiträge informieren. Anregungen und Bedenken zum geplanten Straßenausbau konnten bis zum 27.11.2020 mitgeteilt werden.
Rückmeldungen aus
der Bürgerbeteiligung:
Von 20 angeschriebenen Eigentümerinnen bzw. Eigentümern gab es 20 schriftliche Rückmeldungen. Bezüglich der Planung gab es keine inhaltlichen Rückmeldungen. Da diese Maßnahme Anliegerbeiträge auslöst, sprachen sich alle Anwohnenden/Eigentümerinnen bzw. Eigentümer gegen einen Ausbau dieser Straße mit Neugestaltung der Beleuchtung nach neuestem Standard aus. Lediglich eine beitragsfreie Deckensanierung in Asphaltbeton wurde befürwortet.
Empfehlung der Verwaltung:
Da die Straße noch nie erstmalig hergestellt wurde, es keinen regelgerechten Unterbau gibt und auch keine gesicherte Entwässerung des Oberflächenwassers vorliegt, schlägt die Verwaltung den erstmaligen Ausbau der Straße vor.
Straßenplanung:
Der Straßenausbau erfolgt zwischen den Einmündungen „In Holzhausen“ und „Auf dem Bruch“. Die ca. 160 m lange Straße soll als niveaugleiche ca. 4,80 m breite Fahrbahn in Asphaltbeton mit einer Mittelrinne für die Straßenentwässerung regelgerecht ausgebaut werden. Der Ausbau erfolgt im sogenannten Mischprinzip. Dies bedeutet, dass die einzelnen Verkehrsarten nicht separiert werden. Die Straße wird als Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) ausgeschildert. Stellplätze können aufgrund der geringen Straßenbreite von ca. 4,80 m im öffentlichen Straßenraum nicht eingerichtet bzw. markiert werden. Das Längsparken auf den privaten Grundstücksflächen ist weiterhin grundsätzlich möglich.
Da aus planungs- und bautechnischer Sicht sowohl ein Ausbau mit Betonsteinpflaster als auch mit Asphaltbeton zu begründen wäre, wurde bei der Planung dem Wunsch der Anwohnenden/Eigentümerinnen und Eigentümer Rechnung getragen, den Ausbau in Asphaltbeton durchzuführen. Die Einmündungsbereiche werden in Pflaster, mit abgesenkten Bordsteinen und taktilen Elementen, ausgebildet. Die jetzt schon vorhandenen Poller im Einmündungsbereich zur Straße „In Holzhausen“ bleiben bestehen; somit bleibt der Durchgangsverkehr zwischen „In Holzhausen“ und „Auf dem Bruch“ unterbunden.
Aufgrund der vorhandenen Versorgungsleitungen, der geringen Ausbaubreite und der vielen Grundstückszufahrten können keine Bäume gepflanzt werden. Die vorhandene Beleuchtung von bisher drei Masten soll nach neuer Lichtberechnung durch fünf Maste neuesten Standards ersetzt werden.
Kosten:
Die Gesamtbaukosten belaufen sich laut einer Kostenschätzung auf 260.000 €, inklusive Beleuchtung. Die erstmalige Herstellung der Straße „Am Sportplatz“ soll vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung und der haushaltsrechtlichen Genehmigung im Jahr 2022 umgesetzt werden.
Zur Deckung ihres Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Leverkusen Erschließungsbeiträge im Sinne der § 127 BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die Stadt Leverkusen vom 07.03.1977 in der jeweils geltenden Fassung. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlich entstandenen Kosten für den Erwerb der Flächen, für die Freilegung der Flächen, für die technische Herstellung inklusive der Beleuchtung und der Straßenentwässerung ermittelt. Von diesen Kosten trägt die Stadt Leverkusen 10 %. Die verbleibenden Kosten sind als umlagefähiger Erschließungsaufwand von den Eigentümerinnen und Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zu tragen.
Um frühzeitig auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eingehen zu können, ist zu Beginn der Baumaßnahme geplant, den Beitragspflichtigen das Angebot einer Vereinbarung zur Ablösung des Erschließungsbeitrags zu unterbreiten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 66831205021119 Finanzposition/en: 783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 260.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: 6.000 €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): 5.000 €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der
Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus sind die
Sitzungen im April-/Maiturnus 2021 ausgefallen, darunter die Sitzung der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 06.05.2021. Um die weiteren
Arbeitsmaßnahmen jedoch zeitnah in die Wege leiten zu können, ist eine
dringliche Entscheidung notwendig, da die nächste reguläre Sitzung der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III voraussichtlich erst am 17.06.2021
stattfindet.