Betreff
Widmung Schnepfenflucht (Schäfershütte bis Pützdelle)
Vorlage
2021/0686
Aktenzeichen
660-1365-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, im Ortsteil Rheindorf zur rechtlichen Klarstellung die Straße Schnepfenflucht von Schäfershütte bis einschließlich Wendeplatz als Gemeinde-/Anliegerstraße sowie die Fortsetzung bis Pützdelle als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg (ohne Durchfahrtsmöglichkeit für den Kfz-Verkehr) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz zu widmen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Straße wurde 1976 erstmals ausgebaut und 1978 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) abgerechnet. Die vom zuständigen Ordnungsamt festgestellte faktische Widmung, die ein Bestehen als öffentliche Straße zum 01.01.1962 feststellt, konnte nach Auswertung des Flurbereinigungsverfahrens R62 nicht bestätigt werden. Hierin wurde lediglich die Öffentlichkeit als Fußweg festgelegt. Daher wird zur rechtlichen Klarstellung ein formelles Verfahren nach Straßen- und Wegegesetz erforderlich.

 

Die Verbindung vom Wendeplatz zur Straße Pützdelle ist konzeptionell ein Rad-/
Gehweg, der aber gleichzeitig der Erschließung der Anliegenden dient. Entsprechend erfolgt eine Widmung in der Untergruppe „befahrbarer Wohnweg“. Auf die unerwünschte Durchfahrtsmöglichkeit, die baulich durch Poller verhindert wird, erfolgt ein zusätzlicher Hinweis.

 

Die weiteren Teile der Straße Schnepfenflucht waren im Flurbereinigungsverfahren bereits als öffentliche Wege festgesetzt.

 

Der Umfang der Widmung ist im Anlageplan farblich dargestellt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein