Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Einleitung des Einziehungsverfahrens gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für den Weg, der in Verlängerung der Butterheider Straße von Bober- bis zur Solinger Straße verlief.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der Weg war im Rezess R62 (Flurbereinigungsverfahren nach preußischem Recht) im Jahr 1930 als „Wirtschaftsweg und öffentlicher Fußweg“ entstanden. Bei der Umsetzung des BPlanes 191/I „Jugendhaus Rheindorf-Butterheide“ (Rechtskraft 2011) war dieser Weg in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar. Da zu diesem Zeitpunkt keine Hinweise zu einem öffentlichen Weg vorlagen, wurde die Fläche in das Außengelände des Jugendhauses einbezogen und eingezäunt.
Zur juristischen Klarstellung ist für die Aufhebung des öffentlichen Charakters ein Einziehungsverfahren gemäß Straßen- und Wegegesetz erforderlich. Das bereits durchgeführte BPlan-Verfahren mit Bürgerbeteiligung kann dieses nicht ersetzen, sondern nur die Begründung zur Einziehung darstellen. So ist zunächst die Absicht zur Einziehung vorgeschrieben, die drei Monate dauert. Erst dann hat die Stadt die Verfügungsgewalt, um letztlich die Einziehung zu verfügen. Daher kann zunächst nur die Einleitung des Verfahrens beschlossen werden.
Während der Auslegungsfrist von drei Monaten hat die Öffentlichkeit Zeit für Anregungen und Bedenken. Falls sich Einwendungen durch Berechtigte, deren Rechte verletzt werden, ergeben, erfolgt eine erneute Vorlage. Ansonsten kann das Verfahren mit der abschließenden Verfügung der Einziehung automatisch beendet werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |