Betreff
Widmung Karl-König-Straße und Weiherfeld (Ost)
Vorlage
2021/0706
Aktenzeichen
660-3379-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW die Widmung der Karl-König-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße sowie für den östlichen Teil der Straße Weiherfeld zwischen Karl-König- und Bruchhauser Straße als Gemeinde-/Anliegerweg.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Karl-König-Straße war 1980 mittels Erschließungsvertrag durch einen Bauträger hergestellt und nach dessen Konkurs 1999 an die Stadt übertragen worden. Die bislang fehlende Widmung als öffentliche Verkehrsfläche soll durch den Beschluss herbeigeführt werden.

 

Die Straße Weiherfeld wurde zwischen Karl-König- und Bruchhauser Straße aufgrund eines Erschließungsvertrages 1992-1994 als Mischfläche hergestellt und als Spielstraße ausgeschildert. Kurz vor der endgültigen Abrechnung meldete der Bauträger 1998 Konkurs an. Für den vertraglich erfolgten Bau steht die formelle Widmung noch aus.

 

Die öffentlichen Verkehrsflächen sind im Anlageplan farblich dargestellt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein