Beschlussentwurf:
Der Planung zum Ausbau der Stichstraße Legienstraße wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Das Planungsgebiet liegt im Stadtteil Manfort der Stadt Leverkusen. Von der Manforter Straße nach Süden abzweigend verläuft die Stegerwaldstraße. Von dieser zweigt Richtung Osten verlaufend die Legienstraße ab und von dieser Straße erschließt eine L-förmige private Erschließungsstraße die Häuser 1 - 5 bzw. die Parkplätze der Häuser Stegerwaldstraße 15 - 25. Die private Stichstraße befindet sich aktuell in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die vorhandene Asphaltbefestigung ist an etlichen Stellen grundhaft beschädigt. Die Tragfähigkeit des ungebundenen Oberbaus ist nicht durchgängig gewährleistet.
Die Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL), in deren Besitz sich die Stichstraße befindet, plant, die Privatstraße nach dem aktuellen Stand der Technik und dem Standard der Stadt Leverkusen fachgerecht auszubauen und anschließend der Stadt zu übergeben.
Planung:
Der Querschnitt der auszubauenden Stichstraße wurde durch den zur Verfügung stehenden Straßenraum gewählt. Er teilt sich auf in eine 3,40 - 3,50 m breite Verkehrsfläche und in ein 0,30 - 0,70 m breites Schrammbord. Die Befestigung erfolgt in Pflasterbauweise, die Bemessung des frostsicheren Oberbaus erfolgt nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus für Verkehrsflächen (RStO).
Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und Querschnittsbreite wird die Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Sie wird weiterhin als Einbahnstraße (von der Legienstraße zur Stegerwaldstraße) nutzbar sein. Es sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die Grünfläche an der Einmündung Legienstraße wird nach den Vorgaben des Fachbereichs Stadtgrün aufgewertet. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird durch eine insektenfreundliche LED Beleuchtung erneuert.
Kosten:
Die Kosten für den Straßenbau, einschließlich Begrünung und Beleuchtung, belaufen sich auf ca. 158.000 €. Eine Kostenbeteiligung der Stadt findet nicht statt. Die gesamten Kosten werden vom Bauträger getragen.
Weiteres Vorgehen:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung soll im Rahmen eines Erschließungsvertrages der Straßenausbau in 2022/2023 erfolgen. Im Vorfeld erfolgt die Herstellung eines neuen Mischwasserkanals, für den ein Erschließungsvertrag zwischen der WGL und den TBL (Technische Betriebe der Stadt Leverkusen, AöR) vorgesehen ist.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |